Autor Thema: "Goldgesetze"  (Gelesen 19331 mal)

Offline Golem

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"Goldgesetze"
« am: April 17, 2006, 23:41:55 Nachmittag »
Hallo,
möchte etwas über einzuhaltende Vorschriften oder Gesetze usw. beim Goldwaschen in Thüringen erfahren?  Danke!   
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Offline MetGold

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #1 am: April 18, 2006, 06:28:32 Vormittag »
Hallo Golem,
begrüße dich in unserem neuen Forum.
zu deiner Frage:
Die Schwarza ist unser goldreichster Fluß in Thüringen. Sie liegt - für uns Goldwäscher leider - größtenteils im Naturpark, was die Angelegenheit nicht einfacher macht. Es gibt nur wenige Termine und Plätze im Jahr, wo das Goldwaschen erlaubt ist, und auch nur mit Pfanne und Schippe  :fingerzeig:.
Die Termine findest du u.a. bei www.goldsammler.de. Gruß - MetGold  :alter:
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Offline Golem

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #2 am: April 19, 2006, 07:00:11 Vormittag »
dankeschön Metgold, aber wie siehr es denn nun konkret mit den Bächen aus?
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Offline MetGold

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #3 am: April 19, 2006, 11:28:01 Vormittag »
@ Golem,
Die meisten Bäche und Flüsse, die durch das Thüringer Schiefergebirge verlaufen, sind mehr oder weniger stark goldführend. Manchmal mußt du allerdings in den kleineren Bächen schon ein paar Stunden waschen, um Erfolg zu haben. - MetGold  :alter:
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Goldloeckchen

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #4 am: April 21, 2006, 10:41:41 Vormittag »
Hi Golem, war, wie schonmal erwähnt, im vorigen Jahr öfter in kleinen Bächen in Thüringen zum Goldwaschen -

Konnte dort unbehelligt die Pfanne schwenken, hoffentlich bleibt das so -

Tschüß - Goldloeckchen

Digger

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #5 am: Mai 23, 2006, 00:11:44 Vormittag »
Hallo Golem und hallo Goldloeckchen, in Thüringen gibt es nur ein Flußgebiet, wo Gold zu finden ist. Das ist die Schwarza mit allen Nebenbächen und auch Trockentälern. Die Salle hat auch Gold, aber weniger als die Schwarza, außerdem ist sie viel wasserreicher, sodaß es schwieriger ist Wenn ihr wollt, können wir da mal eine Exkursion ansetzen. Weiter gibt es im Bereich um Eisfeld einige goldführende Bäche. Bei Ruhla ist es theoretisch auch möglich, nachdem Hess v. Wichdorff dort ein kleines Vorkommen nachgewiesen hat. Das Vogtland spare ich mit Absicht aus - das ist ein neues Thema.
Rechtlich ist Gold ein freier Bodenschatz; das Gesetz gilt noch immer seit den Zeiten der Germanen. Allerdings haben da die Beamten alles ins Gegenteil verkehrt. Speziell für die Schwarza gilt: Der Fluß einschließlich seiner Nebenbäche ist komplett zwischen den Ufern unter Schutz gestellt. Man muß immer eine Erlaubnis beantragen, die dann regelmäßig nicht erteilt wird. Das liegt vor allem an den langen Dienstwegen und am Einspruch der Angler, die immer die Ausrottung "Ihrer " Fische verhindern wollen. Es bleiben nur zwei Wege übrig: man beteiligt sich an einer offiziellen Exkursion oder man läßt sich nicht erwischen. Letzteres ist aber nicht zu empfehlen. Alleine das Verlassen öffentlicher Wege im Naturschutzbereich hat schon mal in einem jahr 16 (!) Anzeigen gegeben mit Ordnungsstrafen von mehr als 350 €! Ratet mal, wer so was anzeigt!
Die dritte Variante ist es sich mit den Pächtern der Flußwiesen zu einigen und einen Abstand von 10 Metern vom Fluß einzuhalten. Dann kann man ein Loch graben. Die Entnahme von Wasser aus den Flüßen mit Eimern ist gestattet, aber man darf das Wasser nicht in den Fluß zurück schütten. Das müssen wir nicht verstehen, aber wir sollten es einhalten. Gold gibt es überall da, wo die Schwarza schon mal geflossen ist. Wenn man annimmt, daß dier Fluß sich in 100 Jahren 1Meter tiefer einschneidet, so gibt es Terassen, die sich mehr als 100 Meter über dem heutigen Fluß befinden. Erstaunlicherweise haben die Alten diese Plätze schon gefunden und man kann ihre Arbeitsspuren noch immer finden. Wenn ihr in dieser Richtung was erkunden wollt, kommt zu mir, macht eine Tour mit und wir können über alles quatschen. Als gelernte DDR-Bürger wissen wir, wie man die Alternativen findet, ohne schlafende Hunde zu wecken. In der DDR war fast alles verboten, aber was haben wir für schöne Sammlungen aufgebaut; es hat viel mehr Sammler gegeben als heute und wir warenb viel öfter unterwegs.
Übrigens: ein Sammler kauft nur, was er nicht selber finden kann.     

Offline MetGold

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #6 am: Mai 23, 2006, 06:20:58 Vormittag »
Hallo Digger,
herzlich willkommen im Forum und danke für deinen ausführlichen Beitrag.  :super:  Laß uns doch hier öfters mal von deiner langjährigen Erfahrung profitieren ! -   :winke:  MetGold   :alter:
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Offline Golem

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #7 am: Mai 23, 2006, 07:39:54 Vormittag »
Hallo Digger,

will mich hiermit dem vorherigen Beitrag anschließen. Deine Ausführungen klingen zwar sehr bedenklich, lassen aber auch Platz für ein bischen Hoffnung - Danke - Golem
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Steinesammler

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #8 am: Mai 23, 2006, 14:32:40 Nachmittag »
@ Digger: danke für Deinen Beitrag.

meine Frage: steht die Schwarza komplett unter Schutz? Oder ist der Bereich zwischen Blankenburg und der Mündung in die Saale davon evtl. ausgenommen?

der Steinesammler

spencer

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #9 am: August 31, 2006, 10:48:40 Vormittag »
Sind denn die Nebenbäche tatsächlich mit in diese Regelung aufgenommen, daß dort nicht gewaschen werden darf?
Wo kann man denn dieses "Gesetz", falls es eines ist, nachlesen?
Es würde mich der Wortlaut des "Gesetzes" schon mal interessieren.

Offline MetGold

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #10 am: August 31, 2006, 11:01:30 Vormittag »
Hallo spencer,

ich glaube das Hauptproblem sind die Angler und verbunden damit die Förster, die das alles schützen müssen/wollen/sollen. Mein Rat wäre, schreib doch mal an Digger eine mail   :user: , da er sich leider nur selten im Forum blicken läßt und es von uns wohl am besten wissen könnte.
 :winke:  MetGold   :alter:
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Offline Aurum

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #11 am: August 31, 2006, 14:58:19 Nachmittag »
Hallo alle zusammen ,

Diese Antwort auf die Letzten fragen , besonders wo diese Gesetz nachzulesen ist interesiern mich auch !

Bin mal gespannt , bis dann Lutz  :winke:
Aller Anfang ist schwer !!

SilentViper

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #12 am: Januar 30, 2007, 22:57:57 Nachmittag »
Ähm, aber gefischt werden darf im Naturschutzgebiet?? Das finde ich aber doch auch etwas merkwürdig!

 :streit:

Offline paragraf

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #13 am: Februar 06, 2007, 02:21:01 Vormittag »
Hallo,

das "Plündern" von Bodenschätzen unterliegt immer der Landesgesetzgebung. Daher sollte immer das Gesetz des Landes ziitiert werden, wenn hier berichtet wird, dies oder jenes sei verboten bzw. erlaubt. Es wäre bußgeldtechnisch im Einzelfall fatal, wenn man sich hier auf eine Äußerung "ins Blaue hinein" verlassen würde.

Womit ich nicht behaupten will, dass die Äußerungen durchweg ins Blaue hinein geworfen werden. Aber ich finde es nun mal schick, wenn man cool die entsprechenden Dokumente - beispielsweise beim Angeln - vorweisen kann, wenn ein Kontrollettie wieder mal meint, einen Fang gemacht zu haben....

Gruß
Bernd

Offline Aurum

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Re: "Goldgesetze"
« Antwort #14 am: Februar 06, 2007, 06:52:43 Vormittag »
Bernd da ist was dran,

Aber bei 16 Bundesländer würde es für jeden nicht Juristen fast unmöglich die entsprechenden Gesetze und verordnungen zu finden .

Auserdem wer viel fragt bekommt viel Antwort , aber er macht auch auf sich aufmerksam und wenn die Behörden erst mal Lunte richen dann ist es schwer sie wieder von der Hacke zu bekommen ,  die sind echt hartnäckig und haben ein Gedächtnis wie ein Elefant  :lacher:

Bis dann Lutz  :winke:
Aller Anfang ist schwer !!

 

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