Autor Thema: Ausfuhr in USA  (Gelesen 3053 mal)

Offline skywatch

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Ausfuhr in USA
« am: April 19, 2018, 08:47:46 Vormittag »
Hallo

Kann mir jemand eine Tip geben zur Ausfuhr eines hochwertigen Almahatta Sitta in die USA? Fällt dort Zoll an? Was bei einem versicherten Versand bei der Einfuhr dort dem Zoll natürlich sofort am Warenwert ersichtlich wäre...
Mit DHL verschicken?

Danke für schnelle Antworten

 :hut: Siegfried

Offline Mettmann

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #1 am: April 19, 2018, 13:09:55 Nachmittag »
Hi Siegfried,

um die Beantwortung solcher Fragen drückt man sich gern im Forum,
da man ungern Beihilfe leisten möchte, zu dem, was letztlich auf Steuerhinterziehung oder Gesetzesbruch hinausläuft.
In diesem Sinne wasche ich mich hiermit rein und weise jede Verantwortung von mir und scheiß mir nix:
Im Prinzip gibt 3 Möglichkeiten.

Einfach so schicken.
Ohne oder mit falscher Wertangabe. Wert - braucht man keine sophistischen Diskussionen - ist immer der Verkaufspreis (nach USA ohne zusätzl.Spesen). Umgeht die umfangreichen Ein- und Ausfuhrprozeduren und Gebühren, nebst föderaler sale tax. Ist kein Bagatelldelikt.
Versicherung ist dann nicht möglich, wenns futsch ist, ists futsch.

Zwotens, ordnungsgemäße Ausfuhr/Einfuhr.
Dazu brauchst die EORI-Nummer (früher Zollnummer), eine ordnungsgemäß erstellte Handelsrechnung in englischer Sprache und 4 Kopien davon. Falls der Almahata teurer als 2.500$ war, muß die Einfuhr beim für den Kunden zuständigen Zollamt in USA angemeldet werden (Packliste, Handelsrechnung ect.), dort wird die Gestellung der Ware dem Kunden mitgeteilt und der muß sich um alles weiter kümmern (Sicherheitsleistung, Verzollung, Gebühren, Freigabe). Einfuhrumsatzsteuer gibts in USA nicht. Die Zollbearbeitungsgebühr beträgt rund 0,35% des Warenwertes, ob auf Mets Zoll, muß man suchen. Das muß dann Dein Kunde erledigen.
Das ist noch nicht alles, Du mußt vorher, wenn der Almahata mehr als 1000Euro koscht, in D eine  Ausfuhranmeldung vornehmen - die hat nix mit Steuern und Zoll zu tun, sondern das ist fürs statistische Bundesamt für die Erstellung der Außenhandelsbilanz.
Das geht elektrisch und mit Deinem Elster-Zertifikat, das Du für die Steuererklärung verwendest und in zwei Schritten - zuerst mußt bei Deinem Zollamt eine sog. MRN-Nummer beantragen und kriegst daraufhin die notwendigen Formulare ect.
In dem Fall kannst Deinen Almahata versichert schicken.
Aber Achtung: wenn DHL/Post die AGB-lesen, wies jetzt ist, weiß ich mangels Praxis nicht, früher wars so, daß Du zwar auf 50.000Euro versichern kontest, im Verlustfalle aber nicht den Warenwert, sondern das verlorene Paketgewicht mit Sonderziehungsrechten nur ersetzt bekommen hast, also so um die 20Euro+Porto für den ganzen Almahata. Als Wertsendung zu versichern, mußt schauen, zu welchen "Valoren" er zählt und ob das zulässig ist, hat den Nachteil, daß die Pakete besonders gekennzeichnet sind und - nach Auskunft am Schalter - natürlich daher als erstes geklaut werden.
Also besser einen Spediteur suchen, bei dem Du auf den tatsächlichen Wert versichern kannst
oder einen Kurierdienst, ders innert 2-3Tagen zustellt (dafür mußt aber alle formalen Prozeduren und im Zusammenspiel mit Deinem Kunden vorab geregelt haben). Koscht halt entsprechend zwischen 100 und 200Euro.

Nachteil an zwotens: Die Prozeduren können viele Wochen dauern, der Kunde muß sich selbst bemühen und mit den Formalitäten herumschlagen - in der Regel hat er keine Lust dazu, daher wäre ihm nicht zu verübeln, daß er abspringt und lieber bei der heimischen Konkurrenz käuft.

Drittens,
du hirest a contract killer. Du nimmst die Dienste eines Zollagenten, eines lizensierten amerikanischen customs broker in Anspruch. Der sagt Dir, was zu tun und übernimmt die Formalitäten für Dich.
Kostet halt mehr.

So. Nicht hauen, ich habs nicht erfunden
und so einfach eine Sache von Mensch zu Mensch zu schicken,
huh, das wäre ja noch schöner - sowas darf es in der echten Welt nicht geben...

 :prostbier:
Mettmann


 
« Letzte Änderung: April 19, 2018, 14:01:35 Nachmittag von Mettmann »
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Offline gsac

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #2 am: April 19, 2018, 13:30:51 Nachmittag »
Viertens: Du fährst nach Ensisheim oder München zur Börsenzeit und vertickst es dort direkt an einen der usual suspects, also in diesem Fall natürlich einen Native-Ami-Händler, der transportiert es dann auf sein Risiko nach Ami-Land und gibt es gegen nochmals einen veritablen Aufschlag seinerseits von dort unkompliziert weiter an den Endkunden, mit dem Du das alles vorher intern absprechen könntest. Nur mal so als Idee. Oder er behält es tatsächlich für sich und sein Sortiment zum selbstverticken oder für Ausstellungszwecke, wenn es wirklich wertig ist.

Nachteil: der Ami-Händler wird es, wohlwissend um Dein Vorhaben, sich teuer bezahlen lassen bzw Deine Preisvorstellung minimieren at least.
Vorteil: Du bist es los und hast es hinter Dir und etwas käsch inne täsch, wenn auch vielleicht weniger als vorgestellt, such is life.

Die unkomplizierte Paketsendung ohne alle Formalien ist vielleicht attraktiver, aber das ist tatsächlich "Roulette" - wenn rot statt schwarz kommt, Du auf schwarz gesetzt hast und also verlierst bzw es verloren geht, hast Du eben verloren, zack aus die Maus, wech ist wech!

Alex


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Einfach so schicken.
Ohne oder mit falscher Wertangabe. Wert - braucht man keine sophistischen Diskussionen - ist immer der Verkaufspreis (nach USA ohne zusätzl.Spesen). Umgeht die umfangreichen Ein- und Ausfuhrprozeduren und Gebühren. Ist kein Bagatelldelikt.
Versicherung ist dann nicht möglich, wenns futsch ist, ists futsch.

Zwotens, ordnungsgemäße Ausfuhr/Einfuhr.
Dazu brauchst die EORI-Nummer (früher Zollnummer), eine ordnungsgemäß erstellte Handelsrechnung in englischer Sprache und 4 Kopien davon. Falls der Almahata teurer als 2.500$ war, muß die Einfuhr beim für den Kunden zuständigen Zollamt in USA angemeldet werden (Packliste, Handelsrechnung ect.), dort wird die Gestellung der Ware dem Kunden mitgeteilt und der muß sich um alles weiter kümmern (Sicherheitsleistung, Verzollung, Gebühren, Freigabe). Einfuhrumsatzsteuer gibts in USA nicht. Die Zollbearbeitungsgebühr beträgt rund 0,35% des Warenwertes, ob auf Mets Zoll, muß man suchen. Das muß dann Dein Kunde erledigen.
Das ist noch nicht alles, Du mußt vorher, wenn der Almahata mehr als 1000Euro koscht, in D eine  Ausfuhranmeldung vornehmen - die hat nix mit Steuern und Zoll zu tun, sondern das ist fürs statistische Bundesamt für die Erstellung der Außenhandelsbilanz.
Das geht elektrisch und mit Deinem Elster-Zertifikat, das Du für die Steuererklärung verwendest und in zwei Schritten - zuerst mußt bei Deinem Zollamt eine sog. MRN-Nummer beantragen und kriegst daraufhin die notwendigen Formulare ect.
In dem Fall kannst Deinen Almahata versichert schicken.
Aber Achtung: wenn DHL/Post die AGB-lesen, wies jetzt ist, weiß ich mangels Praxis nicht, früher wars so, daß Du zwar auf 50.000Euro versichern kontest, im Verlustfalle aber nicht den Warenwert, sondern das verlorene Paketgewicht mit Sonderziehungsrechten nur ersetzt bekommen hast, also so um die 20Euro+Porto für den ganzen Almahata. Als Wertsendung zu versichern, mußt schauen, zu welchen "Valoren" er zählt und ob das zulässig ist, hat den Nachteil, daß die Pakete besonders gekennzeichnet sind und - nach Auskunft am Schalter - natürlich daher als erstes geklaut werden.
Also besser einen Spediteur suchen, bei dem Du auf den tatsächlichen Wert versichern kannst
oder einen Kurierdienst, ders innert 2-3Tagen zustellt (dafür mußt aber alle formalen Prozeduren und im Zusammenspiel mit Deinem Kunden vorab geregelt haben). Koscht halt entsprechend zwischen 100 und 200Euro.

Nachteil an zwotens: Die Prozeduren können viele Wochen dauern, der Kunde muß sich selbst bemühen und mit den Formalitäten herumschlagen - in der Regel hat er keine Lust dazu, daher wäre ihm nicht zu verübeln, daß er abspringt und lieber bei der heimischen Konkurrenz käuft.

Drittens,
du hirest a contract killer. Du nimmst die Dienste eines Zollagenten, eines lizensierten amerikanischen customs broker in Anspruch. Der sagt Dir, was zu tun und übernimmt die Formalitäten für Dich.
Kostet halt mehr.

So. Nicht hauen, ich habs nicht erfunden
und so einfach eine Sache von Mensch zu Mensch zu schicken,
huh, das wäre ja noch schöner - sowas darf es in der echten Welt nicht geben...

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #3 am: April 19, 2018, 13:41:05 Nachmittag »
Oder 5.
wenn er hochwertig ist und da Almahata hochgrammpreisig und daher vermutl. kompakt ist:
Persönl. Zustellung. Geht im Handgepäck, da ungiftig und nicht explosiv. Und in USA & D gelten ja gottseidank keine kulturgutlichen Gesetze für Mets.
Ob Verzollung/Einfuhr ect. bleibt wie bei 1. Deinem persönl. kriminellen Impetus überlassen.

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #4 am: April 19, 2018, 13:46:55 Nachmittag »
Was 6. den Vorteil hätte, dass man eine Reise tut, und wer reist, kann schliesslich was erleben!
OK, dann muss man halt in den Flug etc investieren, aber bei einem hochpreisigen Stück macht
es in der Gesamtabwägung ggf tatsächlich einen Sinn. Mal abgesehen noch davon, dass es schön
ist, Leute, denen man was verkauft, auch persönlich kennen zu lernen a la "schau mir in die Augen,
Kleines!" :-)

[...wobei man "Kleines" jetzt nicht zu eng sehen sollte als Begriff. Berühmtes Gegenbeispiel aus
der (hier bald endgültigen) Vergangenheit sei ein gewisser S. Arnold aus einem Chicagoer Vorort,
nein, nicht der bekannte US-Händler gleichen Namens, der wiederum mit Geoff Notkin etc etc...,
aber das führt jetzt zu weit, die Zeit ist knapp!]




Oder 5.
wenn er hochwertig ist und da Almahata hochgrammpreisig und daher vermutl. kompakt ist:
Persönl. Zustellung. Geht im Handgepäck, da ungiftig und nicht explosiv. Und in USA & D gelten ja gottseidank keine kulturgutlichen Gesetze für Mets.
Ob Verzollung/Einfuhr ect. bleibt wie bei 1. Deinem persönl. kriminellen Impetus überlassen.

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #5 am: April 19, 2018, 13:56:46 Nachmittag »
wobei 7. zu bemerken wäre,
daß, so er sich mit der Deutschen Lloyd einschiffte, bei der Einreise des Steins zusätzlich zu der Zollbearbeitungsgebühr, eine - ebenfalls auf Grundlage des Warenwertes berechnete - Hafeninstandhaltungsgebühr zu entrichten hätte und zwar...
in Höhe von...moment.... 0,125% des Warenwertes.

Ahoj
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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #6 am: April 19, 2018, 14:02:47 Nachmittag »
8. aber in Betracht gezogen werden muss, dass eine Schiffsreise potenziell mit deutlich höheren Grundkosten belastet ist als eine Flugreise, von den Hafeninstandhaltungsgebühren und dem Captain´s-Dinner-Stress mal ganz abgesehen. Zudem eine Flugreise schneller zu bewerkstelligen ist, wenn auch mit dem Risiko, dass ggf über dem Atlantik eine Lamelle aus dem Triebwerk bricht wie gerade gestern geschehen auf einem Flug von NYC nach Dallas, und welches wiederum ungesunde Konsequenzen für den Transporteur mit sich bringen könnte...

Das Risiko schläft nie, und das finanzielle Risiko erst recht nicht!



wobei 7. zu bemerken wäre,
daß, so er sich mit der Deutschen Lloyd einschiffte, bei der Einreise des Steins zusätzlich zu der Zollbearbeitungsgebühr, eine - ebenfalls auf Grundlage des Warenwertes berechnete - Hafeninstandhaltungsgebühr zu entrichten wäre und zwar...
in Höhe von...moment.... 0,125% des Warenwertes.

Ahoj
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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #7 am: April 19, 2018, 14:17:51 Nachmittag »
und 9. er sich gleich welcher Anreise beeilen möge, denn zur Einfuhr verboten sind:

"Produkte aus Staaten, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten als Bedrohung der Sicherheit,
Wirtschaft oder Außenpolitik definiert worden sind
", (customs regulation CR 12.150).

Wo doch der Gelb-Schopfige schon krakeelt hat, daß Daimler und die Bayerischen Motorenwerke,
sowie die Exportbilanz der gesamten BRD sehr sehr bööööse seien.

Zudem achte auf Dein Handgepäck, denn ebenfalls zur Einfuhr in die USA untersagt sind:

-Streichhölzer mit weißem Phosphorkopf (CR 12.134),
-Walfische (CR 12.30)
- "Unmoralische Artikel" (CR 12.40)  - lasse also den Almahata zuvor von Deinem örtlichen Popen mit Weihwasser purifizieren.


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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #8 am: April 19, 2018, 14:22:07 Nachmittag »
wobei 10. freilich wiederum zu bedenken ist, das Wasser, also H2O, auch als religiöse Unterform namens "Weihwasser", unter gar keinen Umständen an Meteoriten, und erst recht überhaupt niemals nie nicht an Almahata Sitta, zu applizieren sey bzw das den letztendlichen Verkaufspreis weiter sehr erheblich mindern würde in der chemischen Konsequenz! Das lernt man doch schon aus dem Schulbuch, oder spätestens aus dem Bühler, wenn man nicht lernresistent ist... Kennt den Bühler noch jemand? Schade, die Zeit wird knapper und knapper.

[...und ich wollte hier eigentlich auch noch so viel verkaufen, schnief!]

Offline Mettmann

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #9 am: April 19, 2018, 14:30:01 Nachmittag »
nur, sag ich 10., wenn es sich bei Almahata um einen Bätyl handelte.
Ist indessen bei seinem Niedergang Rosenduft vernommen worden, so ist er jeden leiblichen Nöten ledig und unverweslich.
Durch die Segnung des Popens könnte dem Stein die Gabe der Bilokation zuwachsen,
wodurch Punkt 1.-9. entfielen!

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Offline Wunderkammerad

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #10 am: April 19, 2018, 17:03:31 Nachmittag »
11. Der Herr Professor Zeilinger, Anton, von der Alma mata Wien tät ihn mutmaßlich auch hinbeamen, den Alma hata. Der kann sowas. Billig dürfte es nicht sein.

Offline gsac

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #11 am: April 19, 2018, 17:39:07 Nachmittag »
11a. Nee, der kann nur Quanten verschränken und teleportieren, nicht aber Felsklötze!


11. Der Herr Professor Zeilinger, Anton, von der Alma mata Wien tät ihn mutmaßlich auch hinbeamen, den Alma hata. Der kann sowas. Billig dürfte es nicht sein.

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Re: Ausfuhr in USA
« Antwort #12 am: April 20, 2018, 23:39:39 Nachmittag »

12. Situation umdrehen ... den Käufer zum Biergarten einladen und Geschäft abwickeln  :prostbier:

 

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