Autor Thema: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?  (Gelesen 20836 mal)

Offline ganimet

  • -Sheriff-
  • Generaldirektor
  • *****
  • Beiträge: 1983
Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« am: August 21, 2008, 01:02:02 Vormittag »
Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo   :gruebel:

.....kann mir vielleicht jemand Infos auf deutsch oder englisch über den besagten Meteoriten geben ??

Ich kann im Net noch nicht viel darüber finden. Alles nur Bruchstücke auf englisch oder eben auf spanisch.

Gibts davon schon was zu kaufen  :nixweiss:

Würde mich freuen  :winke:

Gruß;

Andreas
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline JaH073

  • Moderator
  • Foren-Meister
  • *****
  • Beiträge: 2078
  • Meteoriten Verkauf unter www.strufe.net
    • HSSH Pirmasens Meteorite
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #1 am: August 21, 2008, 06:31:18 Vormittag »
Hallo Andreas,

in Ensisheim hatte Hans Koser von diesem Material zum Verkauf dabei.
Der Preis lag so bei ca 10 - 12 Euro/gram.

Gruß

Hanno
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, umso mehr funkelt und strahlt der Stein.

Offline ganimet

  • -Sheriff-
  • Generaldirektor
  • *****
  • Beiträge: 1983
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #2 am: September 08, 2008, 08:05:20 Vormittag »
Moinmoin  :winke:

...nochmal zu diesem Meteoriten:

Ich habe nun mitbekommen, dass er mal Arroyo Mayo - mal Arroyo Malo und mal Berduc genannt wird - ist doch richtig oder??. Ich habe nun von einem renomierten Mitglied (ist auf jeden Fall 100% vertrauensvoll) aus einem der Nachbarländer von Argentinien einen Berduc angeboten bekommen.
Nun musste ich auf Bloods Seite leider lesen:

The Forbidden Meteorite

According to eyewitnesses interviewed and from news reports, the fireball was very large, and one eyewitness, a waiter at a restaurant in Colon, Argentina, said that when the last explosion occurred, he saw "thousands" of burning pieces falling from the sky like fireworks. People all over central Entre-Rios state felt the ground shake, and said that the booms were so strong, they thought that their homes would collapse. In the tiny village of Berduc stones struck the greenhouses, rooftops of homes, a water tower and a store.

New repressive laws claiming meteorites are "cultural heiratage" prevent any Argentina
meteorites from being removed from Argentina, thus leading to the name: "The Forbidden  Meteorite."

Ironic, as meteorites are neither "cultural" nor are they a nations "heiratage!"
Still, these repressive laws prevent the free sale of this meteorite.  

Wat den nun?  :gruebel:

Darf man  den erwerben, da er aus Uruguay kommt oder darf man nicht.  :platt:


Mach ich mich wohlmöglich strafbar  :eek:

Wie ist es überhaupt mit den Metis aus den Ländern Argentinien, Uruguay.... und was es da unten sonst noch so gibt. Besteht bereits ein Ausfuhrverbot??????

Kann mich bitte mal jemand aufklären - büüütte  :traurig:

Gruß und danke an die Fachleute;  :super:

Andreas
« Letzte Änderung: September 08, 2008, 08:20:49 Vormittag von ganimet »
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline gsac

  • Foren-Legende
  • ******
  • Beiträge: 6314
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #3 am: September 08, 2008, 11:39:53 Vormittag »
Wie ist es überhaupt mit den Metis aus den Ländern Argentinien, Uruguay.... und was es da unten sonst noch so gibt. Besteht bereits ein Ausfuhrverbot??????

Bei Argentinien besteht seit einiger Zeit, meine ich, ein Ausfuhrverbot! Uruguay??

Alex

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #4 am: September 08, 2008, 16:53:41 Nachmittag »
Ausfuhrverbote greifen nach meinen beobachtungen gar nicht, aber gut, ich lass mich gern lügen strafen!

Offline gsac

  • Foren-Legende
  • ******
  • Beiträge: 6314
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #5 am: September 08, 2008, 17:31:12 Nachmittag »
Ausfuhrverbote greifen nach meinen beobachtungen gar nicht

So? Dann teste das doch mal mit Meteoriten, zum Beispiel in Namibia! Oder in Australien!
Oder in Kanada! Oder in Dänemark! Oder sammle nur etwas Strandgut in der Türkei auf und
versuche das außer Landes zu verbringen!

Aber mach es allein - ich helfe nicht!
Alex

[PS: Dein Statement ist also irgendwie erklärungsbedürftig...]

Offline ganimet

  • -Sheriff-
  • Generaldirektor
  • *****
  • Beiträge: 1983
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #6 am: September 08, 2008, 19:40:04 Nachmittag »
Leuteleutelete , ihr macht mich ganz schwach  :crying:

Alex, leider kann ich demnach dass was der Paragraf gesagt hat nur bestätigen - es scheint sich niemand drum zu scheren (vielleicht auch ganz gut so..... :einaugeblinzel: ). Gerade in den letzten Monaten hatte ich mich auf diese Länder konzentriert ohne zu ahnen dass ich vielleicht hier Mist baue. Ich habe 10 Metis aus den Ländern ohne Probleme und in nicht unbedingt kleiner Größe zu mir nach Hause bekommen. 6 aus Argentinien 3 aus Chile und den Barratta auch aus Chile. Lustig daran finde ich in dem Zusammenhang, dass dann wohl Australien und vielleicht auch Chile Länder sind in denen die Ausfuhr von Metis verboten ist, nur nicht die die nicht aus den Ausfuhrländern stammen. Kann mir denn keiner der Fachleute die hier mitlesen eindeutig sagen ob es erlaubt ist oder verboten ist aus den besagten Ländern Metis zu erwerben - dann laß ich es natürlich lieber bevor es noch Ärger beim Zoll gibt  :fingerzeig:

Vielleicht gibts ja doch noch eine einleuchtende Auskunft.  :gruebel:
Trotzdem Danke schon euch Dreien;  :super:

Andreas
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline gsac

  • Foren-Legende
  • ******
  • Beiträge: 6314
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #7 am: September 08, 2008, 21:05:19 Nachmittag »
Alex, leider kann ich demnach dass was der Paragraf gesagt hat nur bestätigen
 - es scheint sich niemand drum zu scheren

...daß sich niemand drum schert, mag ja sein, aber das allein legalisiert es nicht...

Ich habe 10 Metis aus den Ländern ohne Probleme und in nicht unbedingt kleiner Größe
zu mir nach Hause bekommen. 6 aus Argentinien...

Es ist ja auch nicht so, daß *jeder* Meteorit aus diesen Ursprungsländern gleich etwas
Illegales an sich haften hat. Sonst dürfte man wohl kein Gibeon sammeln, kein Esquel und
kein Millbillillie, um nur mal drei prominente Beispiele zu nennen. Es gibt im Einzelfalle halt
Regeln, daß man ab einem bestimmten Zeitpunkt (dem jeweiligen Inkrafttreten des ent-
sprechenden Gesetzes oder der Verordnung) nichts mehr ausführen darf, bzw im Falle
von z. B. Kanada oder Australien nur noch mit sog. "export permit", um welches man
dann halt ersucht als Exporteur. So werden aus Australien und Kanada immer noch
Meteorite verschickt, ohne daß man damit ein Problem hat. Und was schon vor der
Gesetzesverschärfung außer Landes war (z. B. Unmengen von Gibeon), bleibt davon eh
unberührt. Man möge mich gern korrigieren, wenn was an dieser Aussage nicht stimmt..

Alex

Offline ganimet

  • -Sheriff-
  • Generaldirektor
  • *****
  • Beiträge: 1983
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #8 am: September 09, 2008, 09:20:34 Vormittag »

...daß sich niemand drum schert, mag ja sein, aber das allein legalisiert es nicht...

.....Es gibt im Einzelfalle halt
Regeln, daß man ab einem bestimmten Zeitpunkt (dem jeweiligen Inkrafttreten des ent-
sprechenden Gesetzes oder der Verordnung) nichts mehr ausführen darf, bzw im Falle
von z. B. Kanada oder Australien nur noch mit sog. "export permit", um welches man
dann halt ersucht als Exporteur.

Hallo Alex,  :user:

ist mir schon klar, meinte ich auch nicht so dass es dadurch legal ist. Nur wie bekomme ich hier in D raus welcher Meteorit in anderen Ländern nicht ausgeführt werden darf  :gruebel: Man muss sich doch letztendlich auf den Verkäufer verlassen wenn er diesen schon alleine im Net anbietet. Wie ich ja gerade bemerke, kann wohl selbst hier im Forum niemand eindeutige Aussagen zu diesem Thema machen. Zu einzelnen Ländern wie du schon sagst wie Australien usw. kann es ja der Laie noch rausbekommen, aber zu den Ländern in denen dann auch noch nicht mal Englisch geschrieben wird, ist es dann doch recht undurchsichtig. Ohne weider etwas los treten zu wollen - müßte sich doch als erstes der Verkäufer um die Ausfuhrbestimmungen kümmern - oder  :confused: Bekomme ich als Käufer beim Zoll Probleme wenn sowas hier ankommt ohne dass ich von den Bestimmungen wußte??
Wie gesagt, wollte nur für die Zukunft wissen wo was erlaubt ist. Scheint aber doch schwerer zu beantworten zu sein als ich glaubte.  :nixweiss:


Gruß;
 :winke:
Andreas
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #9 am: September 10, 2008, 02:48:49 Vormittag »
Hallo,

es gibt bei www.zoll.de ellenlange Listen von Zeugs, welches z.B. eine Einfuhrgenehmigung benötigt etc... Die Listen sind aber dort schwer zu finden, neulich ist es mir jedenfalls nicht gelungen, gut, habe auch nicht soo lange danach gesucht.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ausländische Ausfuhrverbote nicht dazu führen, dass der hiesige Zoll Schwierigkeiten macht, der schaut nur auf die deutschen oder die anerkannten internationalen Bestimmungen (z. B. Rote Liste). Einen Australischen Kakadu, ob tot oder lebendig, wird man also hier legal nicht einführen können.

Norbert Kammel, aus Australien hält sich jedenfalls an die dortigen Ausfuhrverbote:

http://www.rocksonfire.com/select-met.htm

Gruß
§Bernd

Offline MarkV

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1387
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #10 am: September 10, 2008, 10:53:14 Vormittag »
Hi,
hier ist das Kulturgüterrückgabegesetz zu beachten.

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Kulturpolitik/SchutzundErhaltung/UNESCOUebereinkommenzumKulturgutschutz/unesco-ueberinkommen-zum-kulturgutschutz.html

Das ganze Gesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/7715/index.htm

Man müsste schauen, ob Argentinien auch dem Unesco-Übereinkommen beigetreten ist. Wenn ja, dann gilt:

§ 6 Voraussetzungen der Rückgabepflicht
(2) Ein unrechtmäßig nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats in das Bundesgebiet verbrachter Gegenstand ist dem Vertragsstaat auf sein Ersuchen zurückzugeben, wenn

1. dieser Gegenstand vor der Verbringung oder im Fall von archäologischen Gegenständen, die vor der Verbringung unbekannt waren, innerhalb eines Jahres, nachdem die zuständige Behörde des betroffenen Vertragsstaats von dem Gegenstand Kenntnis erlangen konnte, von dem ersuchenden Vertragsstaat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für die Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders bedeutsam bezeichnet wurde oder ein Verfahren zur Bezeichnung eingeleitet und die Einleitung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht wurde und

2. der Gegenstand einer der in Artikel 1 des Kulturgutübereinkommens genannten Kategorien angehört.

Als „besonders bedeutsam bezeichnet" im Sinne von Satz 1 Nr. 1 gilt ein Gegenstand, wenn er individuell identifizierbar von einem anderen Vertragsstaat in ein Verzeichnis des bedeutenden öffentlichen und privaten Kulturgutes aufgenommen worden ist. Das Verzeichnis muss im Bundesgebiet ohne unzumutbare Hindernisse öffentlich zugänglich sein. Lässt sich nicht klären, ob ein Gegenstand, der vor dem 26. April 2007 als besonders bedeutsam im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, vor oder nach diesem Tag ins Bundesgebiet verbracht worden ist, so gilt er als nach diesem Tag ins Bundesgebiet verbracht.

(4) Kulturgut ist unrechtmäßig aus einem anderen Staat verbracht worden, wenn bei seiner Ausfuhr gegen die dort gültigen Rechtsvorschriften für den Schutz von Kulturgütern verstoßen worden ist.


Dann soll noch ein "Verzeichnis wertvollen Kulturgutes der Vertragsstaaten" geführt werden. Alle Gegenstände, die dort aufgeführt werden, bedürfen einer Einfuhrgenehmigung. Ohne diese Genehmigung kann der Zoll den Gegenstand einziehen.

(1) Das Verbringen von Gegenständen, die im Verzeichnis wertvollen Kulturgutes der Vertragsstaaten geführt werden, in das Bundesgebiet bedarf der Genehmigung.

(2) Das Verzeichnis wertvollen Kulturgutes der Vertragsstaaten wird von der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erstellt und nach Bedarf ergänzt. Die Aufgabe kann der Zentralstelle des Bundes übertragen werden. Es enthält die individuell bestimmbaren, von den Vertragsstaaten als im Sinne von Artikel 1 des Kulturgutübereinkommens besonders bedeutsam bezeichneten Gegenstände und den Hinweis darauf, ob die Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat aus kulturgutschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten ist. Jede Eintragung und ihre Veränderung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.



Allerdings findet sich in § 18 eine Wertgrenze von mindestens 1000 EUR. Für mineralogische Sammlungsgegenstände gilt  nach (EWG) Nr. 3911/92 sogar 50.000 EUR als Wertgrenze.

§ 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antiquitätenhandel sowie im Versteigerergewerbe
(2) Als Kulturgut im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gilt ein Gegenstand im Wert von mindestens 1 000 Euro,

1. der zu einer der Kategorien gehört, die in Teil A des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. EG Nr. L 395 S. 1, 1996 Nr. L 267 S. 30), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 806/ 2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EU Nr. L 122 S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, und

2. dessen Wert mindestens den in Teil B des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 aufgeführten Wertgruppen entspricht.

Es ist etwas unklar, ob diese Wertgrenze nur für die Aufzeichnungspflicht gilt, oder allgemein für die Definition von Kulturgut im Sinne des Gesetzes. Vermutlich gilt es nur für die Aufzeichnungspflicht.

Vielleicht kann der Paragraf noch etwas dazu sagen.

Grüsse,
Mark :prostbier:

P.S.: etwas anderes ist natürlich, wenn man den Meteoriten selbst aus dem Ursprungsland ausführt und an der Grenze damit erwischt wird. Dann gilt das Recht des Landes  und ich weiss nicht wie gut die Gefängnisse in Namibia oder Argentinien sind...




« Letzte Änderung: September 10, 2008, 11:35:04 Vormittag von MarkV »

Offline MarkV

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1387
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #11 am: September 10, 2008, 13:14:36 Nachmittag »
Nachtrag:
Argentinien ist Vertragsstaat der Unesco. Das reicht bereits aus. Die Bagatellgrenze von 50.000 EUR gilt nur für die Aufzeichnungspflicht der Händler, nicht für die Rückgabe.

Dann kommt es darauf an, ob Meteorite in Argentinien in ein Verzeichnis von besonders bedeutendem Kulturgut aufgenommen wurden und ob dieses Verzeichnis im Bundesgebiet ohne unzumutbare Hindernisse öffentlich zugänglich ist und ob das bedeutende Kulturgut individuell identifizierbar ist. Offenbar wurden ja Meteorite in Argentinien in so ein Verzeichnis aufgenommen, sonst gäbe es die ganze Diskussion nicht. Andererseits habe ich noch nirgendwo die Liste gesehen und welche Meteorite davon betroffen sind. Individuell identifizierbar sollte der Berduc schon sein, wenn da ein Label dabei ist.

Grüsse,
Mark

Offline Mettmann

  • Foren-Gott
  • ******
  • Beiträge: 5045
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #12 am: September 10, 2008, 15:07:05 Nachmittag »
Pling!  Bin ich zurück und muß wohl gleich mal mit den Kulturgut-Mythen und der UNESCO-Konvention aufräumen
und die Bedenken nehmen, Ihr würdet Euch mit der Sammelei und dem Erwerb von Meteoriten gar strafbar machen.

(So getan schon im IMCA-Forum, aus Bequemlichkeit schreibichs im wesentlich nochma auf deutsch, kopier aber die englischen Zitate, durch Ergoogelung findet er ihr die Konvention auch in deutscher Sprache zum Selbstnachlesen).

Die Konvention, um die es geht, heißt:
"The UNESCO Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property"

Den Text findet ihr hier:
http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13039&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html


Die Fehlinformation, Meteorite würden von dieser Konvention geschützt, gehen nach meinen Recherchen auf zweierlei Quellen zurück:

- Zum einen auf die nationale Umsetzung der Konvention in australisches Recht, wohinein die Meteorite explizit in den Katalog des geschützten Kulturerbes/-gutes aufgenommen wurden.
(In Australien muß man nach dem Gesetz, will man einen Meteoriten ausführen, das Ansinnen dem "National Cultural Heritage Committee" vorlegen, daß dann die Exporterlaubnis ausstellt oder ggfs. verweigert und die Verweigerung begründen muß).

- zum anderen auf einen Artikel von 2001, von McEwens, Schmitt & Barristers, der sich mit der Gesetzgebung Meteoriten betreffend beschäftigt
und in dem sie im Brustton der Überzeugung über die UNESCO-Konvention behaupten:
"This Convention, ratified
by over 90 states, provides for tracking and retrieving from reciprocating states, cultural property including meteorites
."

Hier ist jener Artikel:  http://www.lpi.usra.edu/meetings/metsoc2001/pdf/5150.pdf

Dazu ist festzustellen, daß diese Behauptung frei erfunden ist. Wenn man wöllte und bestimmte Intentionen unterstellte, gar eine Lüge ist.

"including meteorites" ist unwahr.

Meteorite werden von der UNESCO-Konvention nicht behandelt und mit keinem Wort erwähnt.


Und gschwind ab ins Detail.

Hier ist der Wortlaut der Konvention der Definition von "cultural property" bzw. für das später im Text synonym verwendete "cultural heritage".
Zitat:

"Article 1

For the purposes of this Convention, the term `cultural property' means property which, on religious or secular grounds, is specifically designated by each State as being of importance for archaeology, prehistory, history, literature, art or science..." Zitat Ende.

Und nun schließt sich direkt an der Katalog, der alle Gegenstände, die zu diesem "cultural property" zu zählen sind, explizit und v.a. einzeln aufzählt.
Ein Katalog ist eine Liste. Und wie unschwer an der gelegentlich präzisen Beschreibung im Detail zu erkennen ist, scheint der Katalog um Vollständigkeit bemüht. (Und deswegen haben die Australier in der nationalen Umsetzung der Konvention ja auch extra die Meteorite hinzugefügt und in diese Liste explizit hineingeschrieben.)

direkte Fortführung des Zitats:
"
... and which belongs to the following categories:

(a) Rare collections and specimens of fauna, flora, minerals and anatomy, and objects of palaeontological interest;

(b) property relating to history, including the history of science and technology and military and social history, to the life of national leaders, thinkers, scientists and artist and to events of national importance;

(c) products of archaeological excavations (including regular and clandestine) or of archaeological discoveries ;

(d) elements of artistic or historical monuments or archaeological sites which have been dismembered;

(e) antiquities more than one hundred years old, such as inscriptions, coins and engraved seals;

(f) objects of ethnological interest;

(g) property of artistic interest, such as:

(i) pictures, paintings and drawings produced entirely by hand on any support and in any material (excluding industrial designs and manu-factured articles decorated by hand);

(ii) original works of statuary art and sculpture in any material;

(iii) original engravings, prints and lithographs ;

(iv) original artistic assemblages and montages in any material;

(h) rare manuscripts and incunabula, old books, documents and publications of special interest (historical, artistic, scientific, literary, etc.) singly or in collections ;

(i) postage, revenue and similar stamps, singly or in collections;

(j) archives, including sound, photographic and cinematographic archives;

(k) articles of furniture more than one hundred years old and old musical instruments." Zitat Ende.

Fertig. Wo sind da die Meteorite?

Kernpunkt der Konvention, für den sie gestrickt ist, ist das Kulturerbe, das "cultural heritage",
siehe auch:

"Article 4

The States Parties to this Convention recognize that for the purpose of the Convention property which belongs to the following categories forms part of the cultural heritage of each State:

(a) Cultural property created by the individual or collective genius of nationals of the State concerned, and cultural property of importance to the State concerned created within the territory of that State by foreign nationals or stateless persons resident within such territory;

(b) cultural property found within the national territory;

(c) cultural property acquired by archaeological, ethnological or natural science missions, with the consent of the competent authorities of the country of origin of such property;

(d) cultural property which has been the subject of a freely agreed exchange;

(e) cultural property received as a gift or purchased legally with the consent of the competent authorities of the country of origin of such property."

Ein Erbe ist bekanntlich etwas tradiertes, das seinen Ursprung in der Vergangenheit hat und das von den Vorfahren auf uns gekommen ist.

So.
Und der einzige Satz, der mit Mutwillen und Bemühen auf die Meteorite überdehnt werden könnte, ist dieser hier:

""(a) Rare collections and specimens of fauna, flora, MINERALS and anatomy, and objects of palaeontological interest".

So und deswegen hab ich den Artikel 4 zitiert, besonders die Punkte b) bis e), da man daraus sofort erkennt, wie der Posten a) aus dem Katalog gemeint ist:  Es soll einfach verhindert werden, daß Teile von Museumssammlungen gemopst und verhökert werden.


Und ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist, daß die UNESCO-Konvention bereits 1970 (Neunzehnhundertsiebzig) verabschiedet worden ist.
Also in einer Zeit, in der wirklich überhaupt kein Schwein auf Erden sich für Meteorite interessiert hat, noch deren Bedeutung erfaßt hat, und in der es ausser auf musealer Ebene praktisch gar keinen Meteoritenhandel gab, nichtsdestoweniger die Meteorite fröhlich über alle Ländergrenzen hinweg getauscht und verkauft wurden. Das war eine Zeit, da gab es weder die Antarktiskampagnen, noch die Wüstenfunde, ja das war eine Zeit, in der sogar das heute so sittenstrenge Australien seine Meteorite fröhlich verschenkt hat, wie mir ein alter Sammler berichtete, der damals vom Murchison-Fall in einer Zeitung gelesen hatte, an den Bürgermeister des Nestes einen netten Brief geschrieben hatte, worin er sich nach den Fallumständen erkundigte und einen sehr nette Antwort bekam, mit einer Dreingabe, da man sich im fernen Murchison so gefreut hatte, daß von soweither sich für ihrem Meteoriten interessiert, die aus einem 150g-Exemplar des neuen Falls bestand.

Daher zu behaupten, die UNESCO-Konvention intendiere, die Meteoriten zu schützen, ist grotesk.

(und was McEwens et al. mit ihrem Artikel beabsichtigten, ist unschwer zu erraten, wars doch der Beginn des NWA-Rausches und erst seit ganz wenigen Jahren die Aufregenden DaG-Funde und die SAHs auffem Tapet. 
Wie im Übrigen der früheste Schrei, daß Meteorite geschützt werden müssen, den ich im Netz finden konnte, auf das Jahr 1991 datiert, also zwo Jahrzehnte nach der Konvention).



Also denk ich, können alle beruhigt sein.
Die UNESCO-Konvention ist ungeeignet zum Schutz von Meteoriten, noch war sie jemals dazu beabsichtigt, noch später zu diesem Zweck verändert worden.

Den Meteoriten fehlt einfach die wichtigste Eigenschaft, das Kulturelle.
Kultur ist etwas menschengemachtes. Wie könnte ein neuer Fall, ein Stein der 4.5Mrd Jahre im All herumgeschwirrt ist ohne Kontakt zur Menschheit und ohne daß die Menschheit von ihm überhaupt wüßte, etwas mit Kultur zu tun haben, noch ein Erbe sein?
Dasselbe gilt für all die neuen Funde, die oft Jahrttausende lang im Boden liegen und zufällig entdeckt werden oder nach denen man suchen muß, ohne zu wissen, daß sie überhaupt existieren - und wo man ja erst viel später, im Labor erst herausfindet, daß es auch wirklich Meteorite sind - wie könnte diesen unentdeckten Steinen eine kulturelle Eigenschaft innewohnen?

Ausnahmen wären natürlich solche Geschichten wie der Stein von Nogata, der seit über 1000 Jahren in seinem Holzkästlein im Schreine ruht oder solche gewaltigen Brummer, wie der Hoba, der ja auch ausdrücklich als Naturdenkmal geschützt ist, oder soetwas wie das Wüstenglas, dessen kulturelle Bedeutung darin nachgewiesen ist, daß daraus Werkzeuge gefertigt wurden und es im Neolithikum als Handelsgut über die ganze Sahararegion verbreitet wurde. (Save the Flint! Der Ötzi is schuld). Oder wenn wie jetzt irgendein Indianerstamm sagt, das Willamette-Eisen habe einen Kultstatus in ihren Überlieferungen besessen. (Nicht aber der Cape York, da die Eskimos zum Peary gesagt, geh nimms mit, das Sauglump).

Alles andere zum Schutz der Meteoriten, müßte daher, wenn überhaupt eine Notwendigkeit dafür gesehen wird, die jeweilige nationale und regionale Gesetzgebung regeln.
Die UNESCO-Konvention taugt dazu nicht.

Anderer Aspekt wäre - ich hab vor Unzeiten mal die Weltraumverträge gelesen - und, wenn ic mich nicht täusche, glaub ich in Erinnerung behalten zu haben, daß jede Nation zwar die anderen Himmelskörper nutzen darf, aber kein Eigentum an den Himmelskörpern oder Teilen davon erwerben kann.
(War ja auch in der Debatte mit den Mondgrundstückabzockern).

Nach Stand der Forschung sind Meteorite Teile von anderen Himmelskörpern.

Und die Weltraumverträge haben eine Menge Staaten unterzeichnet....

Aber wie gesagt, sicher weiß ich es nicht, vielleicht wälzt ja einer aussem Forum mal bei Gelegenheit die Weltraumverträge.
Müßt auch eine Fundgrube für Kuriositäten für die Spezialisten sein.


Also ruhig Blut
 :prostbier:
Martin







"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

Offline MarkV

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1387
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #13 am: September 10, 2008, 22:34:35 Nachmittag »
Hallo,
also ich glaub man kann nicht erwarten, dass in der UNESCO-Konvention Meteorite extra aufgeführt werden, obwohl dort Mineralien bereits drinstehen. Meteorite bestehen nun mal aus Mineralien. Besser finde ich schon das Argument, dass Meteorite per se kein Kulturgut sind, weil die einfach vom Himmel auf die Erde fallen und nicht vom Menschen hergestellt wurden oder sonst irgendwie eine Interaktion mit den Menschen eingegangen sind, ja teilweise die Menschen in dem Land nicht einmal etwas von der Existenz wissen. Kulturgut werden sie erst, wenn sie z.B. in der Kaaba eingelagert sind oder ein Messer daraus hergestellt wurde. Bei Fällen würde ich allerdings schon eine kulturelle Beziehung sehen. Der Fall wird in weitem Umkreis beobachtet und wenn so ein Meteorit in einem Ort landet, dann ist das für den Ort schon ein historisches Ereignis. Andererseits nimmt die deutsche Umsetzung der Konvention direkt nur auf Artikel 1 Bezug und da steht auch, dass Kulturgüter solche sein können, die wichtig für die Wissenschaft sind.

Auslöser für die Gesetzgebung in Australien war ja wohl auch nicht zuletzt, dass ein Bob Haag einen Mondmeteoriten in einer Ladung Millbillillies gefunden hat. Den hätten die Australier gerne zurück bekommen und haben daher das Gesetz erlassen, damit sowas nicht nochmal passiert. (nichts gegen Bob Haag, ausser ihm wäre damals wohl niemand in der Lage gewesen, diesen Meteoriten als möglichen Mondmeteoriten zu erkennen und der Meteorit wäre ohne ihn der Wissenschaft verloren gegangen).

Wenn man deiner Meinung folgt, dann hat ein Vertragsstaat trotz spezieller Meteoritenschutzgesetze gar keine Möglichkeit, illegal ausser Landes geschaffte Meteorite zurückzufordern. Also da habe ich doch meine Zweifel, ob nicht doch Kanada, Australien oder Namibia illegal exportierte Meteorite zurückfordern können. Ich lass daher weiterhin die Finger von Berduc sowie von Millbillillies ohne Exportgenehmigung.

Grüsse,
Mark


Offline ganimet

  • -Sheriff-
  • Generaldirektor
  • *****
  • Beiträge: 1983
Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #14 am: September 10, 2008, 23:23:39 Nachmittag »
Heyeyeyeyey..... da habe ich ja was losgetreten  :dizzy:

Es gibt nun also genug für und wider was ihr alle dazu geschrieben habt. Erst einmal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten und Anregungen. Ich werde es wohl auch weiterhin so handhaben dass ich nur von Leuten kaufe bei denen mein Bauch schon sagt dass es i.O ist. Ich kaufe nur bei Händlern oder ab und zu auch von privaten, die schon irgendwie einen guten und bekannten Namen haben. Eine Exportgenehmigung habe ich allerdings bei keinen meiner Metis (auch Millbillillie) gesehen oder bekommen.  :gruebel:

Also bleibt es wohl auch weiterhin etwas schwammig das ganze.... :nixweiss:

Gruß und Gute Nacht;  :user:

Andreas
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

 

   Impressum --- Datenschutzerklärung