Autor Thema: Gesetz für Meteoritenfunde  (Gelesen 47100 mal)

Offline APE

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Gesetz für Meteoritenfunde
« am: September 09, 2009, 14:33:14 Nachmittag »

Gesetz für Meteoritenfunde - braucht man das ? Oder sollte alles bleiben wie es ist?

Motivation
Ich weiß, daß sich zur Zeit einige europäische Länder bzw. Gruppen von Wissenschaftlern halbherzige, einseitige und ohne sich viel Mühe zu geben eigene Gesetzestexte ausdenken, um das Thema Meteoritenfall für sie rechtlich klarer zu machen.
Ganz ehrlich, sollten wir uns da nicht auch mal hinsetzen und ein wirklich gutes Gesetz für Meteoritenfunde entwickeln, so wie WIR - aus Sicht eines privaten Sucher oder Liebhaber für Meteorite - es für richtig halten!?
Klar, wir müssen auch über bestehende Gesetze diskutieren, aber wir sind doch ein öffentlich lesbares Form, da kann man doch mal eine Meinung entwickeln und auch vertreten. Ganz ehrlich und öffentlich! Denkt daran, es wird oft abgeschrieben! Sollen doch alle unsere gemeinsam erarbeitete Meinung aufgreifen und zur Diskussion stellen. Je öfter um so besser, finde ich! Wir leben doch in einer Demokratie.

Diese - "UNSERE" Meinung, als "potentielle Meteoritenfinder", sollte nur gut durchdacht und formuliert sein! Sie sollte glaubwürdig und respektvoll gegenüber den Wissenschaften sein, die sich natürlich auch mit dem Material beschäftigen wollen.

Ich glaube, das Ziel schaffen wir hier locker!
Was haltet ihr davon? Wir könnten ja hier mal eine Umfrage machen!
http://www.jgr-apolda.eu/index.php?topic=4288.0

Ich denke vor allem daran, wer sich Regeln für Meteoritenfälle wie Funde ausdenken will, welche letztlich das Finden von Meteoriten nicht belohnt, wird keine neuen Meteoritenfunde fördern, sondern diese gar verhindern. Man muß das alles natürlich im Zusammenhang sehen und es auch aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, denn jeder beteiligte, sollte durch eine Gesetzesregelung gewinnen.

Erste offene Fragen und Gedanken:
Wer soll das Meteoritenfinden bezahlen? Wie kann man ein System in Bewegung halten, wenn kein Antrieb vorhanden ist? Wer wird noch aktiv etwas tun, wenn man die private Initiative nicht gefördert hat? Wieviel Meteoritenmaterial von einem Fall/Fund sollte nur für öffentliche/staatliche Einrichtungen zur Verfügung stehen? Muß ein Staat immer jedes einzelne Gramm Material für sich beanspruchen? Oder sollte man gar nur jeden Erstfund besonders behandeln?
Wie oft liest man auch hier im Forum: "Wenn ich was gefunden habe, gehört mir es auch?"

Laßt uns zusammen Recht und/oder Gerechtigkeit darstellen und möglichst verbessern helfen!

Ich weiß, in anderen Threads waren schon sehr gute Ansätze dazu zu lesen, aber sie entstanden als Gedanken nebenbei in einem ganz anderen Themenbereich. Gut, ich habe nicht alle Themen im Blick und schon gar keine Zeit mich in allen noch mal herum zutreiben, um die besten Meinungen und Fakten zusammenzutragen. Aber wer was weiß, der verlinkt es eben hier neu.

Ich würde darum bitten, sich hier ausdrücklich und konzentriert nur für dieses Thema zu arrangieren.
Danke!

 :user:
Thomas
Grau ist alle Theorie ...

Offline Dave

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #1 am: September 09, 2009, 14:45:34 Nachmittag »
Hi,

also meine Meinung zum Thema ist wie folgt.
Wenn eine Person sich die Mühe macht und versucht einen Meteoriten zu finden, so finde ich, dass das Stück dann auch dieser Person gehören soll. Denn wenn die Wissenschaftler Interesse an so etwas haben, können sie ja selber danach suchen gehen und es sich nicht so einfach machen, das jemand anders seine Zeit/Geld,.... rein steckt und dann wird gesagt der gehört jetzt uns. Wenn das schon so ist, sollte es eine feste Regelung des Finderlohnes geben.
Ein Finderlohn ist wohl nicht wegzudenken, denn wer würde dann noch suchen, wenn er das Stück nicht behalten darf und dafür auch nichts bekommt.
Natürlich muss man auch den wissenschaftlichen Wert eines Stückes sehen. So würde ich schon sagen das die Wissenschaft, gerade auch bei neuen Fallen oder sehr seltenen Funden, was abbekommen sollte, aber eben nicht das komplette Stück(da reichen zum Untersuchen auch ein paar Gramm, der Rest "liegt dann eh nur rum")
 :super:

Plagioklas

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #2 am: September 09, 2009, 15:31:19 Nachmittag »
Also eins ist klar, wenn jemand sich dei Mühe macht nen Stein aufzuheben und den auch "analysieren" oder bestimmen lässt, dann sollte er auch was von haben.

Es kann ncith sein, dass jemand sich die mühe mahct ne klamotte aufzuheben, sie irgendwo hinbringt und prüfen lässt, sich dann freut und dann wochen später hört... "Tja, tut uns leid, aber wir müssen den leider einziehen. Wir wünschen ihnen noch nen schönen Tag.".

Vor allem, wenn ich überlege, wie viele Schlacken, Pyrite usw. man mir schon gezeigt hat (Obwohl ich nur ne alte längst vergessene Met-Seite hab), dann kommt mir echt die Galle hoch, wenn ich dran denke dass manch öffentliche Stellen auf den Gedanken kommen so etwas zu tun.

Sollte die Rechtslage sich so entwickeln, dann ist mir eins klar,.... ich finde keine Meteoriten, sondern nur noch wertlose irdische Gesteine, auch wenn sie gediegen nickeleisen und merkwürdige ätzmuster enthalten.

Entweder es lohnt sich, etwas aufzuheben oder man kanns auch gleich liegenlassen oder als "wertlos" in die eigene Sammlung legen.

Offline Haschr Aswad

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #3 am: September 09, 2009, 15:42:06 Nachmittag »
Mit den bereits in einigen Ländern praktizierten Regelungen, die den Finder zur Abgabe seines Fundes zu 100 Prozent an den Staat verpflichten und die darüber hinaus auf eine Entlohnung des Finders verzichten, wird die künftig geborgene Menge stark gegen Null gehen. Dessen ist sich wohl jeder klar, Beispiele gibt es zur Genüge.

Da aber weder Sammler noch Händler von Meteoriten über eine Lobby verfügen, die sich für den rechtlichen Schutz der Sammler und Meteoriten-Finder einsetzt, sehe ich keine realistischen Chancen, für die Durchsetzung einer „100 Prozent dem Finder“ –Regelung.

Betrachtet man die Sache realistisch und gesteht auch dem Staat und seinen wissenschaftlichen Institutionen ein berechtigtes Interesse am Erwerb von in Deutschland gefallen Meteoriten zu, kommen mir zwei praktikable Regelungen in den Sinn:

Nämlich 1.) eine analog nach Art des bayrischen Modells, also Vorkaufsrecht für den Staat bzw. 50/50-Teilung eines Meteoritenfundes,

oder eben 2.), das kanadische Modell: der Finder kann den Fund behalten, bevor er ihn ins Ausland veräußert muss er diesen allerdings zuerst dem Staat zum gängigen Marktwert anbieten. Dieser kann so die gewünschte Menge erwerben.

@ APE

Bei den in Deiner Umfrage angegebenen Antwort-Alternativen fehlt die Folgende:

„Ein Gesetz muss dem Finder entweder den Besitz seines Fundes - oder eine angemessene Entschädigung garantieren.“


Grüße
Haschr

Offline ben.g

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #4 am: September 09, 2009, 15:46:11 Nachmittag »
Hallo  :winke:

Nun, wenns nur um den wissenschaftlichen Aspekt geht und nicht um einzuverleibendes Kulturgut, dann hier mal ein ganz radikaler Ansatz:

1) Alle Meteoriten gehören dem Finder
Damit landen die allermeisten Meteoriten bei Händlern und tauchen auf dem freien Markt auf.

2) Im Gegenzug ist nun jeder, der Meteoriten verkauft verpflichtet der "Wissenschaft" eine bestimmte Menge der gewünschten Meteoriten zu überlassen.
Entweder zu extremen Vorzugspreisen oder (mit sinnvoller Mengenbegrenzung) vielleicht sogar umsonst.

Damit könnten alle Institute ihre Mets einfach von dem Geld kaufen, das sie sonst in der Antarktis oder auf dem Mond verpulvern.


Ist zugegebenermaßen nicht wirklich durchdacht der Vorschlag, sondern war gerade eine spontane Eingebung...  :smile:

Gruß
Ben

H5P6

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #5 am: September 09, 2009, 15:50:57 Nachmittag »
Hallo,

die beiden haben eigentlich meine Meinung getroffen.Die Wissenschaft sollte nur soviel Material beanspruchen,wie bei der Anwendung von modernen materialschonenden Mess- und Prüfverfahren nötig ist.Für die Hinterlegung für spätere Nachuntersuchungen dürften wenige Gramm reichen.
( Meine Meinung )

Gruß Jürgen

Offline herbraab

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #6 am: September 09, 2009, 15:57:26 Nachmittag »
Die Wissenschaft sollte nur soviel Material beanspruchen,wie bei der Anwendung von modernen materialschonenden Mess- und Prüfverfahren nötig ist.Für die Hinterlegung für spätere Nachuntersuchungen dürften wenige Gramm reichen.

Ist überhaupt nicht meine Meinung. Ich freue mich, wenn ich im Rieskratermuseum die praktisch komplette Neuschwanstein I-Masse bewundern kann. Ich freue mich auch wenn ich im NHM Wien schöne, große Displaystücke bestaunen kann. Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass der Finder solche Stücke den Museen und Forschungseinrichtungen für einen warmen Händedruck überlassen soll. Deshalb gefällt mir eigentlich die oben von Haschr Aswad erwähnt Bayerische Regelung sehr gut.

Grüße, Herbert
"Daß das Eisen vom Himmel gefallen sein soll, möge der der Naturgeschichte Unkundige glauben, [...] aber in unseren Zeiten wäre es unverzeihlich, solche Märchen auch nur wahrscheinlich zu finden." (Abbé Andreas Xaverius Stütz, 1794)

Offline lithoraptor

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #7 am: September 09, 2009, 16:05:36 Nachmittag »
Hallo Thomas!

Das ist ein sehr wichtiges und gleichzeitig sicher auch sehr kontoverses Thema. DANKE für den Mut ein solches Thema hier zu starten! :kiss:
Ich selbst bin (als angehender Geologe und Hobbysammler) ein wenig zwigespalten bei dieser Thematik. Es fällt mir daher recht schwer eine eindeutige Position zu beziehen; einige Grundansichten stehen für mich jedoch fest:

1. Wissenschaft hat jeder Zeit Vorrang vor Sammlern, was den Besitz von Meteoriten betrifft, wenn sie dadurch ihrem Primärzweck dienen kann. Eben aus dem Grunde, dass die Forschung an dem Objekt allen Menschen zu gute kommt.

2. Ein Finder hat das Recht für seinen Fund eine Entschädigung zu bekommen. Diese Entschädigung muss sich nicht zwangläufig am "Marktwert" des Stückes orientieren, aber sie muss angemessen, das heißt zumindest seinem Aufwand und der Bedeutung des Objektes Rechnung tragend, sein.
Es ist unsinnig davon auszugehen, dass ein Privatmensch Zeit (und evtl. auch Geld) investiert, ohne eine "Entschädigung" zu bekommen bzw. nur mit einem feuchten Händedruck abgespeißt zu werden. Das Resultat wäre sicherlich, dass niemand "mehr" etwas finden würde und das hilft keinem.

3. Wird ein wissenschaftlicher Anspruch, seitens eines Staates oder auch der ganzen Welt, auf gefundenes meteoritisches Material erhoben, welches dem Finder abgenommen wird (siehe dazu 1. und 2.), muss als gesichert gelten können, dass das Material auch der Forschung (Resp. entsprechenden Untersuchungen) oder zumindest der Allgemeinheit (etwa in Form von Ausstellungen und Museen) zugänglich gemacht werden kann. Die benötigten Geldmittel hierzu müssen vorhanden sein.
Niemand, weder die Wissenschaft noch die Öffentlichkeit, hat etwas davon, wenn die Fundstücke nur in irgendwelchen Schubladen liegen. Das lehrt nix und das Bewußtsein in der Öffentlichkeit für diese Materie wird auch nicht verbessert (siehe 1.).

So weit mal auf die Schnelle...

Gruß :prostbier:

Ingo

Offline herbraab

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #8 am: September 09, 2009, 16:14:04 Nachmittag »
Niemand, weder die Wissenschaft noch die Öffentlichkeit, haben etwas davon, wenn die Fundstücke nur in irgendwelchen Schubladen liegen.

Nun ja, wenn man jetzt Museen dazu zwingen würde, alle ihre Sammlungsstücke auch auszustellen (und da spreche ich nicht nur von Meteoriten), hätten die allermeisten Instutute wohl ein massives Problem. In fast allen Museen umfassen die ausgestellten Stücke nur einen Bruchteil der gesamten Sammlung. Alles zu zeigen ist meist alleine schon aus Platzgründen nicht machbar, und auch didaktisch nicht unbedingt sinnvoll.

Eine zentrale Aufgabe von Museen ist auch das Konservieren für künftige Generationen. Und dazu braucht es halt auch Schubladen-Sammlungen.

Grüße, Herbert
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Offline ben.g

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #9 am: September 09, 2009, 16:23:58 Nachmittag »
Eine zentrale Aufgabe von Museen ist auch das Konservieren für künftige Generationen. Und dazu braucht es halt auch Schubladen-Sammlungen.

Wenn sie das bei den Meteoriten nur mal machen würden. Viele verrotten ja regelrecht in den Museen, dass es eine Schande ist....

Gruß
Ben

Offline lithoraptor

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #10 am: September 09, 2009, 16:28:41 Nachmittag »
Moin Herbert!

Das ist mir völlig klar (kenne ja unsere Institutssammlung und auch die der Mineralogie; beide zumindest zu Teilen) und so meinte ich es ja auch nicht. Ein besonderes Fundstück sollte aber auch entsprechend behandelt werden. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass immer alles ausgestellt werden muss.
Aber auch zum Konservieren braucht es finanzielle Mittel und wenn die fehlen (das tun sie leider fast immer), dann muss ich sagen, dass viele Stücke bei privaten Sammlern ein besseres und "konservierters" Dasein führen.

Gruß

Ingo

Offline herbraab

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #11 am: September 09, 2009, 16:39:11 Nachmittag »
Viele verrotten ja regelrecht in den Museen, dass es eine Schande ist....

Viele? Ich denke, es sind Einzelfälle. Dass ein Campo auch im Museum rostet ist klar. Die Bedingungen, die in vielen spezialisierten Museen gegeben sind (kontrolliertes Klima, etc.) kann man bei privaten Sammlungen meist nicht voraussetzen.

In Summe erfüllen die Museen ihre Aufgabe, denke ich, sehr gut. Man vergleiche nur einmal die Angaben zu den Fundgewichten bei historischen Meteoriten mit dem, was sich heute noch von diesen Meteoriten in den Sammlungen findet. Und der Großteil von dem erhaltenen Material hat die Wogen der Zeit eben in großen Museums- oder Institussammlungen überstanden.

Bitte nicht falsch verstehen: Nichts liegt mir ferner, als Privatsammler zu verteufeln - ich sammle ja selbst auch Meteorite. Aber auch aus dem Perspektive des Sammlers sollten wir nicht vergessen, dass es übergeordnete Interessen gibt, die wahrgenommen werden müssen und sollen, und wo ein Sammler vielleicht zurückstehen muss. Ist zumindets meine persönliche Meinung. Daher (und damit zurück zum Thema) finde ich auch die bayerische Regelung gut, weil da sichergestellt ist, dass zumindest ein guter Teil der Stücke in öffentlichen Institutionen bleiben kann.

Grüße,
  Herbert
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H5P6

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #12 am: September 09, 2009, 17:04:13 Nachmittag »
Hallo,

ich will ja nicht unken,aber es gibt schon die Grundlage im Waffengesetz,die Besitz und tatsächlichen Zugriff trennt.Das würde in unseren Fall heißen,daß der Meteoritenfinder nur der Besitzer des Meteoritenwertes ist,den Lagerort des Mets kann er aber selber nicht bestimmen.So dann vielleicht noch eine Vorkaufsrechtklausel und das Metsuchen macht keinen Sinn mehr.
Was die Museen betrifft könnte ich mir vorstellen,daß einige Sammler ihre Mets in Dauerausstellungen geben würden,wenn sie dafür eine Leihgebühr erhalten würden.( Altersvorsorge ) :wow:

Gruß Jürgen


Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #13 am: September 09, 2009, 18:07:30 Nachmittag »
Grüß Gott.

Ich sage, in jedem Land, in dem es Gesetze zu Meteoriten gibt, sind die Fundmengen zurückgegangen, teilweise drastisch.

Niemand wird bestreiten können, daß es wünschenswert ist, daß soviele Meteorite wie möglich gefunden werden.
Weil wenn keene gefunden werden, dann ham die Länder nix worüber sie sich streiten können, die Museen nix zum bewahren, die Forscher nix zu forschen, die Händler nix zum händeln, die Sammler nix zu sammeln.

Man möchte meinen, das sei eine Trivialität.
Ist es aber nicht, denn offenbar ists allen, die an der Einführung der Gesetze mitgewirkt haben bzw. nach solchen schreien, überhaupt nicht bewußt.

Das gilt es erst einmal festzustellen, bevor man sich um Gesetze kümmert.

So, wer findet die Meteorite seit 200 Jahren. Fast ausnahmslos die Privatleute, wenn man von der Antarktis absieht.
Da, wose nicht mehr suchen oder Handel treiben dürfen, dort wird grosso modo auch überhaupt nyscht mehr gefunden.

Für die Wissenschaft und die Museen ist es der effizienteste und mit Rrrrrrrriiiiiiiiiiiiiiesenabstand kostengünstigste Weg an die Meteorite zu kommen, die privaten Fachleute machen zu lassen.
Zudem ist ja kein einziges Land willens oder in der Lage offizielle Meteoritensuchen durchzuführen.
Bis auf vielleicht die Omani/Schwyzer - deren Fundraten im Vgl zu den anderen Omansuchern zusammengenommen doch ziemlich mickrig sind.

Gut, manche Länder meinen, Meteorite wären ein Kulturgut oder ein sonstiges Nationalerbe (auch wennse noch nicht gefunden sind oder noch im Orbit um die Sonne).
Das gilt es zu berücksichtigen.


Dementsprechend wärs für die Wissenschaft und für die Nationalerbenfraktion das Beste, sich gesetzlich ein Vorkaufsrecht einräumen zu lassen.

Von Zwangsabgaben halte ich nichts, Bayern ist der beste Fall, der zweite Stein vom Neuschwansteinfall, nach Aussage des damaligen Kultusminister ein Kulturgut ersten Ranges und der schönste Stein der 3 Funde wurde durch die Zwangsabgabenregelung (die niemals rechtlich überprüft wurde) unwiederbringlich zerstört.

Zudem verteuern Zwangsabgaben das Material für alle nichtheimischen Wissenschafler erheblich.
Laßts Euch mal erzählen von den Top-Notches der Foaschas, wennse mal vonner Australischen Sammlung Material haben wollen - nicht das Schwarze unterm Fingernagel rücken diese Hinterwäldler raus.

Saharaländer, bislang war keinerlei Engagement oder wissenschaftliche Aktivitäten hinsichtlich der Meteoriterei ersichtlich, stets nur der Schrei ooooh wir werden geplündert.
So sollens in Gottesnamen ihre 20% von den Funden geschenkt bekommen, damit nicht die Infrastruktur, die die Menschheit mit den meisten und wichtigsten Meteoriten und das quasi zum Nulltarif versorgt hat, vollends zusammenbricht.

Je mehr Papierkram allerdings, desto weniger werden suchen, da jeder Mehraufwand die ökonomisch jetzt schon kaum mehr sinnvolle Tätigkeit des Suchens und Handels noch unsinniger macht.

Vorzugspreise für Wissenschaftler sind Humbug. Ihre anderen nicht halb so seltenen Forschungsgegenstände sind nicht im entferntesten so billig wie die Meteorite und werden mit größter Selbstverständlichkeit teuer bezahlt.
Leistung muß sich lohnen, sonst gibts keine Leistung.

Private Suchen und Handel soll, weil es hier angeklungen ist, selbstreden NICHT finanziell mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, wo käm mer denn da hin...   es reicht, ihnen keine Steine in den Weg zu legen, höhöh, wortspiel 3000.


Das alles ist sowieso schlecht durchführbar,
denn solch ein Gesetz berührt die Besitzrechte der Landeigentümer. Eigentumsrechte zählen zu den stärksten Rechten wo gibt uff Welt.
Und diese Eigentumsrechte sind von Land zu Land, von Bundesland zu Bundesstaat, von Bezirk zu Bezirk, von Dorf zu Dorf
unterschiedlich geregelt.
Daher ist ein solches bestreben nach einem Meteoritenfundgesetz müßig.

Im Gegenteil.  UM GOTTESWILLEN NICHT dran rühren, sonst werden die meisten Länder überhaupt erst drauf aufmerksam, daß es sowas wie Meteorite gibt.  In den Wüstenländern hams ja die Verbote alle erst spät eingeführt, nach dem einzelne Schreihälse und Neidhammel danach gekräht hatten.

Höchstens in Ländern mit Schwachsinnsgesetzen, da sollte man auf Novellierungen hinwirken.

In höchster Eile getippt,
Widasen
Mettmann

 
"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

Offline gsac

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #14 am: September 09, 2009, 18:35:17 Nachmittag »
Aber auch aus dem Perspektive des Sammlers sollten wir nicht vergessen, dass es übergeordnete Interessen gibt, die wahrgenommen werden müssen und sollen, und wo ein Sammler vielleicht zurückstehen muss. Ist zumindets meine persönliche Meinung. Daher (und damit zurück zum Thema) finde ich auch die bayerische Regelung gut, weil da sichergestellt ist, dass zumindest ein guter Teil der Stücke in öffentlichen Institutionen bleiben kann.

Das würde ich so (halb- oder dreiviertelwegs) unterstreichen, wobei man dann aber noch ins Detail gehen und sich fragen kann, wie ein Vorkaufsrecht inhaltlich, u. a. auch finanziell, ausgestaltet ist, oder ob es alternativ eine exakte Fifty-Fifty-Regel geben sollte oder andere Verhältniszahlen für eine Aufteilung zwischen Finder und Staat, die einem Fundstück auch gerecht wird (siehe Mettmanns Einwand oben) und es nicht "zerstört". Jedenfalls halte ich es grundsätzlich ebenfalls für wichtig, daß Wissenschaft und öffentliche Einrichtungen bedient werden. Es muß aber auch ein hinreichend attraktiver Anteil für den Finder bleiben, im Sinne einer klassischen win-win-Situation.

Nun bezieht sich das "bayrische Modell" (...die Kontroverse um den 3. Neuschwansteinfund, der auf österreichischem Territorium gemacht wurde, klammern wir mal aus...) aber auf einen Fund, der auf Landeseigentum, in einem Staatsforst, gemacht wurde. Interessant ist ja auch die Frage: wie könnte eine "gerechte" Regelung aussehen, wenn der Fund in Nachbars Garten gemacht wird, auf Privatgelände also, und zwar nicht vom Nachbarn, sondern beispielsweise von mir?  In solchen Fällen wird es in einer Streufeldsituation wohl immer Sinn machen, sich noch vor einer Suche mit dem Eigentümer zu verständigen, ganz davon abgesehen, daß man Privateigentum normalerweise auch nicht ungefragt betritt. Aber selbst wenn man sich z. B. mit einem Landwirt verständigt hat, dessen Felder oder Wiesen betreten und absuchen zu dürfen: was passiert, wenn man dort tatsächlich fündig wird? Oder was passiert, wenn ich auf dem Grundstück, das ich selbst bewohne, aber das man mir vermietet hat, etwas finde? Muß ich mich dann mit dem Vermieter einigen? Und wer von uns liefert dann den "Zehnten" für die Wissenschaft und die Institute, siehe oben? Also beliebig kompliziert. Insofern hat eine starre Gesetzesregelung auch wieder Nachteile, denn sie kann nicht jeder Alltagssituation gerecht werden. Fall-zu-Fall-Entscheidungen, auf die man sich bei einem Einigungsverfahren berufen könnte, machen vielleicht mehr Sinn. Und, hey, soooooo oft fallen die Meteorite auch nicht hierzulande, daß man dafür nun extra ein kompliziertes Regelwerk ausformulieren muß.

Alex

« Letzte Änderung: September 09, 2009, 18:57:49 Nachmittag von gsac »

 

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