Ordnungswidrigkeit, das ist ein Kaugummi!
Wurzeln beschädigt usw.
In dem Schreiben steht nur Ordnungswidrigkeit.
Im Thüringer Waldgesetz steht nichts zum Sammeln.
Könnte aber sein das wir von der Kommune eine Genehmigung benötigt hätten?
Es gibt keine genauen Angaben zum Sammeln in Thüringen,im Bereich Mineralien.( Staatswald, oder kommunalem Wald )
Im Privatwald schaut das schon anders aus.
Kommt noch dazu das der Bürgermeister schon Genehmigungen erteilte , haben wir im Nachhinnein Erfahren , auch für den Gottlob.(Also kein Sammelverbot ) aber mit Genehmigung !
Der Anscheißer ist ein guter Bekannter des Bürgermeisters und hatte selbst schon dort Gegraben, und das sagt ja schon alles .
Er Verkauft Achate und ganze Kugeln ..............................................
War wohl schlecht fürs Geschäft , das wir da waren .............