Ich will mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen von rechtlicher Seite her.
Grundsätzlich fällt die Mineraliensuche (Achate, Quarze, Goldwasche etc.) unter das BundesBergGesetz kurz BBergG siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.htmlMan beachte nun § 3 Abs. (4) (
http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__3.html) hier wird zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen unterschieden. Dazu ist es wichtig was man sucht ob nun Gold oder Quarz/Achat. Gold fällt unter die bergfreien Bodenschätze und Quarz/Achat unter die grundeigenen.
Im Fall eines Achatsammlers handelt es sich also um grundeigene Bodenschätze. Um diese bergen zu dürfen bedarf es einer Genehmigung des Eigentümers, nicht unbedingt des Pächters, da der Pächter nur Anspruch auf die in seinem Pachtvertrag festgelegten Dinge hat, z.B. Nutzung der Fläche als Wald. Getrennt davon kann der Eigentümer die Schürfrechte an andere verpachten, natürlich nur unter der Voraussetzung das die Ausübung dieser Tätigkeit den anderen Pächter nicht behindert. Ein Beispiel einer solchen Symbiose wäre z.B. die getrennte Verpachtung der Jagdrechte in dem Wald.
Ist unsere Fundstelle nun ein Landschaftsschutzgebiet gelten zusätzliche Vorschriften die das Graben verbieten. In diesen Gebieten ist nur das aufsammeln loser Steine gestattet. Zu beachten ist noch ob zusätzliche Vorschriften in dem Gebiet das verlassen der Wege verbieten. Beispiel hierfür wäre der Schneckenstein, hier darf gar nix aufgehoben und auch kein Weg verlassen werden.
Wenn wir uns nun in einem Wald befinden, der dem Land oder auch dem Bund gehört und nicht verpachtet ist, auch kein Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches, dürften wir Achate suchen und mitnehmen. Grabungen sind hier im kleinen Umfang möglich (max. 50cm Tiefe) --> Stichwort Grabungserlaubnis, dabei dürfen jedoch keine Pflanzen geschädigt werden und der Urzustand ist nachher wieder herzustellen, was teilweise nicht möglich ist, z.B. bei dichtem Bewuchs mit Sträuchern oder eben von vielen nicht gemacht wird aus Faulheit.
Was das Betreten von Steinbrüchen und Kiesgruben betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.
So nun der vollständigkeit halber noch zum Gold, nach der bisherigen Auswertung des Gesetzes dürften wir noch kein Gold waschen. Aber es machen doch so viele, machen die das illegal? Jein!
Hier kommt § 4 Abs. (1) 3. ins Spiel
http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__4.html, dieser Erlaubt das sammeln von Mineralien zu Hobbyzwecken! Ja aber warum dann das Jein? Ganz einfach, die Bäche die meist unser geliebtes Gold führen sind zum großen Teil an Angelvereine verpachtet. Diese haben 2005 oder 2006 geklagt (nach dem "Goldrausch" an der Schwarza) und erreicht dass das Goldwaschen ihre Nutzung laut Pachtvertrag (siehe oben) behindert. Somit können also keine Schürfrechte ohne Einverständnis der Angelvereine vergeben werden. Also erst kundig machen ob das Gewässer verpachtet ist und den Pächter nett fragen, kann manchmal Wunder wirken.
Sollte das Gewässer nicht verpachtet sein, weil nur so ein kleines Rinnsal und auch nicht über privaten Besitz verlaufen, da wo man waschen möchte, darf man mit Pfanne und auch Waschrinne waschen. Jedoch nur zu Hobbyzwecken! Auch hier gilt es ist der Urzustand wieder herzustellen, also das geschaufelte Loch wieder zu füllen.
So ich hoffe ich hab bisschen Licht ins Dunkel gebracht.
Mineraloge