Stattgegeben, Ingo, und auch Einspruch.
Erstens: Nie den Boten haun, zwotens war meins angewandter Verbraucherschutz, nachdem im Thread Bedenken angeklungen, daß sich nun anschließende Sucher womöglich nicht an das Danekrae halten würden - ein Erwerb solcher Stücke durch den dt. Sammla is pfui, insbesondere durch das drohende neue deutsche Kulturgutschutzgesetz, dessen erste Lesung gestern stattfand (und anscheinend steht eine öffentl. IMCA-Stellungnahme immer noch aus, was schade wär/ist?) - und nachdem der Sammler/Importeur die Rechtmäßigkeit des Eigentums nachweisen können muß,
und implizierend, wie löblich sich unsere 3 Helden verhalten haben, alles voll im Thread, ne?
und Drittens, daß historisch Fakten nachweisen, daß überhaupt keine Veranlassung bestand, Meteorite ins Danekrae aufzunehmen,
und Viertens simplifizierst Du doch recht stark nun und schreibst korrigierenswertes:
Auf Deiner verlinkten Seite, der Uni Kopenhagen,- ich kann kein Dänisch, noch find ich das Danekrae in englischer oder deutscher Übersetzung- , steht als stärkstes begründendes Merkmal in der engl. Version eben schon das Nationale, auf das ich in meinem Beitrag abhob, nämlich:
1), daß Danekrae wird, was von
nationalem Interesse sei
und
2) daß Danekrae
dem Staat gehört. (belong to)
( 3) und das Wort "Danekrae" s.o. heißt ja, daß es etwas originär und genuin Dänisches ist, was gewachsen, geschöpft, ein Dänentierlein ist. (o.k. niemand weiß, was die Steine in der Vitrine so treiben, wenn man nicht zuhaus ist. - Ich vermute, sie werden die Moqui Marbles und den Rosenquarz übel dissen...Skeptiker indes vertreten den Standpunkt, Meteorite haben nie gelebt.)
Es handelt sich damit eben rechtlich
mitnichten um eine Art Vorkaufsrecht des Staates, wie Du es immer hinstellst, sondern leider um eine Enteignung.
Einziger Unterschied zu bspw. den verpönten Meteoritenenteignungsgesetzen einiger australischer Bundesstaaten ist, daß man dort die Fahrtkosten fürs Abliefern ersetzt bekommt, hier aber eine leider nicht genauer festgelegte Entschädigung.
Und bei Enteignungsgesetzen, also einem schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, ist immer zu fragen, zumindest im Rechtsstaat, wie diese im Einzelfall mit den höherrangigen Gesetzen vereinbar sind.
Das alles ist wertungsfrei erst einmal festzustellen.
Durch die Dänenverfassung quäl ich mich nicht, es langt schon, wenn man sich europäisches Recht anschaut, denn DK ist EU-Mitglied.
Und hier wird es eher schwierig sein, dieses Enteignungsgesetz mit Art.1 des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (die auf dem Völkerrecht basiert),
welcher das individuelle Eigentum vor dem Zugriff des Staates schützt, in Einklang zu bringen.
Wenn man sich die EUGH-Urteile zu diesem Artikel anschaut, wären Maribo und dieser Fall nun, nämlich sog."de-facto"-Enteignungen.
(welche drei Vorbedingungen gehorchen muß: a)Öffentliches Interesse, b) Gesetzesmäßigkeit (in D Gesetzesvorbehalt), c)Verhätnismäßigkeit).
Der zwote Rechtskomplex wäre das Europäische Gemeinschaftsrecht - nach dem die Meteoritenenteignung als "Eigentumsentzug " zu werten wäre, dort ist aber die Anwendung noch recht unklar.
Also Ingo, ganz so einfach ist es halt nicht.
Abhaken können wir die nationale Komponente. Wissenschaftler bestätigen, daß ein Meteorit per se keine Dänischen Atome enthält und auch nicht an einem Punkt der Lithosphäre gewachsen ist, der heute unter oder auf dänischem Staatsgebiet liegt.
Und daß jeglich spezifisch dänisches Molekül an einem Meteorstein sekundäre Kontanimation ist (welche eher unerwünscht ist).
Und rechtlich ungut, auch wenn Du darauf hinweist, daß man es bislang immer ganz vernünftig ausgekaspert hat, bleibt eben auch die praktische Umsetzung des Danekrae bei Meteoriten. Eine Komission (demokratisch legitimiert?) muß feststellen, ob ein Met auch ein Danekrae ist. D.h. hockt dort kein Meteoritenwissenschaftler drin, besteht die Gefahr, daß sie sagen, zieh weiter mit Deinem Glump; sitzt aber ein dänischer Mettkurator drin, besteht ein Interessenskonflikt, denn er wird den Mett unbedingt haben wollen (so verlangt es sein Beruf) und sicherlich sich nicht dafür dumm&dappich zahlen mögen.
Völlig genommen wird die Möglichkeit bei einem großen Schauer mit vielen Steinen zu sagen, so und soviele kg/Steine reichen, den Rest derfst behalten, denn physisch und vom wissenschaftlichen Interesse und seiner Zusammensetzung unterscheidet sich ein Stein nicht vom anderen, noch vom wissenschaftlichen Interesse, zumal man für heutige analytische Verfahren i.d.R. nur wenige einzelne Gramm braucht.
Also entweder alles ist Danekrae oder eben nicht. Nur ein Teil einer Sache - das geht nicht, das ist rechtlich unsauber.
(Zudem bleibt die Haftungsfrage. Wenn Danekrae, dann ist entstandener Schaden durch Staatseigentum entstanden. Nicht lachen, daran ist ein Meteoritengesetzesvorschlag u.a. im englischen Oberhaus gescheitert. Gut ein Peekskill-Car ist verschmerzbar, Tscheljabinsk indes hat 6000 Häuser beschädigt - sowas würde wiederum zu Interessenskonflikten führen. Ein DaneRies oder ein DaneTunguska - führt zum Staatsbankrott. Man setze sich mit der Munich Re in Verbindung.).
Daß das alles keine rechthaberische Gelehrtenmasturbation ist, Ingo, magst doch an Kanada sehen.
Dort ein ähnlich scharfes Meteoritengesetz - allerdings nicht mit Enteignung, sondern mit Einschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts.
Also ein Finder/Eigentümer darf seinen Fund nicht ins Ausland verkaufen und der Staat hat ein Vorkaufsrecht.
Der Tagish Lake-Finder hatte das Problem, der Staat wollte seine Funde nicht kaufen, im Ausland hätte er aber Käufer gehabt, doch wurde ihm verboten, die Meteorite auszuführen. Und alle Welt nahm diese Meteoritengesetzgebung als gottgegeben hin (alte Knacker erinnern sich noch an den Unhold William Barriere mit seinen Geldkoffern, immerhin hat im zwoten Comic sein buckliger Adlatus ein Date mit der Kuratorin bekommen.)
Ist aber ein Rechtsstaat und der Mann hat geklagt, ihm wurde rechtgegeben und der Staat mußte die Exportgenehmigung erteilen.
Daraufhin hat man sich besonnen und ist in der Praxis zu einer Vorkaufsrecht übergegangen, wenns kein Institut will, darf mans exportieren.
Ergebnis, die Fälle häufen sich, die Funde wachsen, selbst neue Hauptmassen von alten Funden werden entdeckt und sogar ausländische Stifter vereheren den kanadischen Museen kostenlos bedeutende Exponate, und alle alle alle glicklich).
Also, Ingo, es schadet nichts, wenn man nicht Meinungen bewertet, sondern sich lieber die Sache selbst einmal genauer anschaut.
Übrigens, vor einem Germenkräh bewahrt in D uns unsere Verfassung, die historisch gerechtfertigt, das Individuum und das Eigentum unter besonders starken Schutz stellt. (was aber in den Kulturgesetzentwurfthread gehört, der leider ins Unsichtbare Board emigriert ist).
Bleibt unseren Finderhelden zu wünschen,
daß sie für die Enteignung des Produkts ihrer Mühen und Leistungen nicht willkürlich,
sondern großzügig entschädigt werden.
Der Ruhm indes bleibt ihnen gewiß
und gegönnt.
Martin
PS: Sind andere natürliche Niederschläge, also Regen, Schnee, Hagel auch Danekrae?
(Den Scrollfinger- und den gemüthsverhärteten Engführungsbauftragten sei dieser Beitrag insofern entschuldet, als daß ich mich die letzten 4 Jahr doch fast völlig zurückgezogen hatte. Und keine Lust auf Bash verspüre)