Hallo allerseits, jetz bin ich schon ein paar mal zitiert worden und deshalb melde ich mich mal selber:
Die Schwarza einschließlich aller Nebenbäche ist unter Schutz gestellt worden von Thüringen, dem "Freistaat". Das bedeutet in diesem Falle, daß niemand mehr , auch kein Angler, das Gewässer betreten darf, weil zu viele Lebewesen vernichtet werden. Man hat nähmlich noch in einer Tiefe von einem Meter im Kiesbett lebende Fische gefunden - da staunste, was -. einige Gemeinden, die rechtzeitig auf meinen Hinweis reagiert habe, hatten daraufhin kurze Flußabschnitte beantragt, in denen man nach Absprache mit den Anglern als Pächter Gold waschen darf. Das wurde von der Behörde so vorgeschrieben, weil die Gemeinden das nicht bezahlen müssen, die Goldwäscher aber sehr wohl und man hatte sicher auch schon schöne Preise dafür ins Auge gefasst. Die Gemeinden nun ihrerseits wurden verpflichtet, mit Goldwäschern als Veranstalter eine Vereinbarung zur Durchführung zu treffen. Kosten werden dafür nicht berechnet, aber die Veranstalter müssen die Plätze entsprechend pflegen. Und das kann dann wieder Geld kosten. Der Hintergedanke der Behörde ist, daß sie im Falle eines Schadens jemanden haben, den Sie über die Gemeinden zur Kasse bitten können.
Das geschieht häufig in Katzhütte, wo alle Interessierten an einem Strang ziehen, aber jeder in eine andere Richtung. Dort gibt es zahlreiche Neider, die alles genau beobachten, dann aber nicht eingreifen, wenn was unerlaubtes abläuft, sondern lieber heimlich fotografieren und dann anonym eine Anzeige starten. Das geht schon eine ganze Weile so und deshalb will Herr Fuhrmann ja auch aufhören. Am Ende wird es darauf hinaus laufen, daß einige Leute sich mit dem Doktor von hinterm Rennsteig arangschieren. Da wird es dann so laufen wie schon gehabt: Hohe Preise, abgesagte Veranstaltungen ( siehe B. Blankenburg) und aufmöpfige Goldsucher mit eigenen Ideen kriegen keine Fuß mehr ins Wasser. Vielleicht gibt es dann bald solche Verhältnisse wie in der ehemaligen SU, wo die Sammler immer schön Vorträge und Bilder ansehen durften, aber im Gelände etwas sammeln durften Sie nicht. Wird doch prima werden - oder nicht?
Es gibt also im ganzen Tal keinen, der irgendwo einen Flußabschnitt privat zum Goldwaschen pachten kann. Es geht nur, wenn eine Komune was beantragt, dann genehmigt bekommt nach ewig langer Zeit und dann den Profi beauftragt, was zu machen. So sieht es aus! Ws anderes ist es, wenn in einer Entfernung von 10 Metern neben dem Fluß ein Loch gegraben wird, da einigt man sich nur mit dem Besitzer der Fläche. In diesem Falle ist aber zu beachten, daß man dem Gewässer Wasser entnehmen darf, es darf aber nicht in den Fluß zurück geschüttet werden und man darf keine die Handkraft verstärkenden Geräte einsetzen. Das bedeutet, man darf Wasser mit der Pfanne schöpfen, aber man darf es nicht sofort zurückschütten, denn das ist strafbar! Ist dorch prima, oder? In dieswer Richtung liegt auch der Quatsch, daß der Einsatz von Chemikalien verboten ist - hat schon mal jemand von Euch mit Chemie nach Gold gewaschen. Aber das können unsere hervorragenden Beamten ja nicht wissen. Geschenkt!
Damals war zum Beispiel Unterweißbach/Mankenbachs Mühle nicht unter denen, die eine Fläche beantragt haben. Jetzt wollen Sie aber für ihre Touristebn was machen. Bisher hat aber das Land nichts genehmigt. Oder: Ich kenne eine Gemeinde, die hat eine Fläche genehmigt bekommen, aber die hat keinen Goldwäscher gefunden. ich habe mich bisher nicht bemüht darum, und der Doktor macht es wohl nur, wenn er damit einen einen anderen schädigen kann. Jedenaflls hat er dort bisher keine Ambitionen zu erkennen gegeben, obwohl es da gut Gold gibt.
Was die Funde betrifft, so ist Gold als Mineral zu betrachten. Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht. Er kann allenfalls widerrechtliches Betreten seiner Flächen einklagen, aber nicht Herausgabe des Minerals. Das gilt aber nicht für Fossilien - Versteinerungen - und auch natürlich nicht für archäologische Objekte! ( Zumindest in Thüringen). Das Goldsuchen, wie wir es betreiben, gilt nach dem Gesetz nicht als Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen. Allerings muß man bedenken: Wenn man Gold als Edelmatall verkauft, gilt das Vorkaufsrecht des Staates, dem es anzubieten ist. Das ist aber aus zwei Gründen kein Problem: 1.) Kein Sammler verkauft sein Gold als Edelmetall. 2.) Immer wenn jemand in Deutschland Gold ankauft, tut er das im Auftrage und in Vertretung des Staates( wenn er sich an das Gesetz hält). Wenn z.B. ein Ausländer was ankauft und dann illegal in Ausland mitnimmt, hat er ein Problem, wenn er erwischt wird.
Zum guten Schluß ein Hoffnungsschimmer: Die Goldreserven des Stattes in Frankreich betrage gegen 1800 Tonnen. In Privathand befinden sich nochmals geschätzt 4000 Tonnen, von denen ein guter Teil selbstgewaschenes Gold ist. Die Kumpels dort schaffen sich auf diese Weise eine krisenfeste Altersvorsorge. Nur, wer kann das kontrollieren und überhaupt, interessiert das in Frankreich jemanden?
Also macht weiter, in diesem Sinne Glück Auf Digger