Hallo,
zunächsteinmal: Das Urteil ist nat. Unsinn! Ich hätte dem Verurteilten auch empfohlen, in die Berufung zu gehen. Dann wird vor dem Landgericht mit drei Richtern entschieden und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die sich in Sachen Ebay auskennen.
Dieses Urteil ist wieder mal ein schönes Beispiel zur Darstellung des Instanzenzuges in unserem Rechtssystem. Dieser wurde zu Recht in grauer Vorzeit unter der Erkenntnis eingeführt, dass menschliche Unzulänglichkeiten und - Abgründe unter den Juristen nicht dadurch beseitigt werden, indem sie zwei Staatsexamina ablegen. Der Mensch ist nun mal nicht unfehlbar.
Zitat: "Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.""
Also ausdrücklich wurde das polnische Volk nicht diffamiert. Was aber die Amtsrichterin damit zum Ausdruck bringen wollte, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Ein Erwerb im Ausland erschwert immer die Rechtsverfolgung, egal, ob das England, Belgien oder Polen ist. Welche erschwerte Rechtsverfolgung? Die Gewährleistungsansprüche des Käufers? Die Kaufpreiszahlungsansprüche des Verkäufers? Was hat das alles mit dem Vorwurf der Hehlerei zu tun?
Nach diesem Urteil müsste jeder, der einen Artikel bei Ebay für einen EUR einstellt ein potentieller Hehler sein. Das ist Unsinn. Denn weder der Verkäufer noch der Käufer (=Bieter) hat einen Einfluss auf den Endpreis. Den bestimmt allein Angebot und Nachfrage.
Ein solcher Ebay-Endpreis repräsentiert am besten den tats. Marktpreis bzw. Marktwert. Wenn ich etwas gebrauchtes zum Marktpreis erwerbe, kann das kein "günstiger" Preis sein, mit dem ich eine Hehlerei billigend in Kauf nehme.
Was will die Richterin, die offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat, mit ihrem Urteil sagen? Soll ich als Ebaykäufer der - aus welchem Zufall auch immer - einen günstigen Kaufpreis erzielt hat, dem Verkäufer etwa einen doppelten oder sonst erhöhten Kaufpreis zahlen, um den Vorwurf der Hehlerei zu entkräften?
Im übrigen hat die Richterin nicht die Ursachen des erzielten Preises überprüft. Wie kommt die Richterin überhaupt dazu, zu behaupten, es handele sich um einen "billigen" Preis? Es kann sich doch durchaus um ein Auslaufmodell, ein Gerät mit bekannt fehlerhafter Software handeln, ein Gerät, welches der Hersteller bereits zu Dumpingpreise verkauft, um seine Lager zu leeren, es kann aus einer Konkursmasse stammen...etc. pp.
Nein, Frau Amtsrichterin, wenn Sie jemals Richterin am Landgericht werden wollen, müssen Sie sorgfältiger arbeiten!
Anders allerdings wenn ein solcher - neuwertiger - Artikel zum Sofortkaufenpreis angeboten würde, der nur einen Bruchteil des Neupreises ausmacht und weit unterhalb der üblichen Gebrauchtpreise liegt. Dann kann ich nur sagen: Vorsicht! Eine Verurteilung wegen Hehlerei wäre dann so gut wie sicher! Das ist ständige Rechtsprechung.
Ohne mich jetzt patriarchalisch verhalten zu wollen, denn ich glaube, dass der Mann allein aufgrund seines Geschlechts keinen Überlegenheitsanspruch über Frauen herleiten kann. Es ist jedoch interessant, dass innerhalb kürzester Zeit zwei weibliche Amtsrichter mit ihren merkwürdigen Urteilen in die Schlagzeilen geraten sind. Das wäre jetzt mal für eine soziologische Studie interessant.
Gruß
Bernd