Meteorite-Mineralien-Gold-Forum.de

Goldwaschen => Goldwaschtermine, -berichte ... => Thema gestartet von: gsac am August 30, 2007, 20:51:06 Nachmittag

Titel: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am August 30, 2007, 20:51:06 Nachmittag
aber weist du wo wir das besser als in deinem Garten aufstellen , na an der Schwarza  bei A.Sommer , dann kommen da bestimmt keine Raubgräber mehr hin  :baetsch: :lacher: :baetsch:

Da muß ich aber neugierigkeitshalber doch mal nachhaken bzw nachfragen: offensichtlich darf nicht
jeder zu jeder Jahreszeit an jeder Stelle der Schwarza "wild" nach Gold suchen, das habe ich ja auch
schon begriffen. Aber wie verhält sich das mit den hier von Lutz zitierten "Raubgräbern", sagen wir
mal zu einer "erlaubten Zeit" (...die gibt es ja - noch!)  an einer "erlaubten Stelle" (...die gibt es ja
auch - noch!), also nehmen wir einfach mal das Örtchen Mellenbach gerade in der noch laufenden
Saison...

Ich frage mal als Laie ganz ernsthaft, weil ich es gern genauer wissen möchte: dürfte ich da jetzt im
Moment nicht einfach so hinfahren und meine Waschschüssel füllen, wenn mir gerade danach zumute
ist? Wäre das illegal? Und wenn ja - warum? PS: keine Sorge, ich habe das gewiß nicht vor - es ist wirklich
einfach nur mal eine Frage, die ich als Laie von Euch Experten gern beantwortet hätte.

Und wenn dieses Tun illegal *wäre*, was müßte ich tun, es zu legalisieren? Nur zu bestimmten Terminen
und an bestimmten Stellen waschen? Wo steht das denn geschrieben, woher weiß der Durchschnittslaie das?
Müßte ich mich z.B. in Mellenbach zwingend notwendig an den sicher sehr netten Herrn Sommer wenden,
um nur in seiner Begleitung legal waschen zu können, und falls ja, welche Vorschrift würde genau *ihn*
dazu ermächtigen in "seinem Schwarza-Abschnitt", der ein anderer ist als vielleicht der von "Digger" Kreibich?
Gibt es gar einen "Goldwäscherschein" analog zum "Anglerschein" - das glaube ich wohl kaum... Muß man
so etwas bei der Kommune jeweils "anmelden", und darf es erst dann tun, wenn es amtlich genehmigt ist?

Ich meine das jetzt wirklich ganz ernst - versetzt Euch mal in meine Laienposition auf diesem Gebiet! Und
ich würde mich über entsprechend aufklärende Antworten sehr freuen. Ja, ich weiß, die bekäme ich
sicher auch bei aktiver Teilnahme nächste Saison, aber so lange möchte ich damit nicht warten. Klärt
mich bitte mal wer auf, denn das ist doch sicher auch von Interesse für andere, die sich solche Gedanken
machen, oder??

Peter? Lutz? Hanno? Herr Sommer? Digger? Bernd?......usw, all ihr alten Hasen oder frischinformierte Greenhorns..!

Alex
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Aurum am August 30, 2007, 21:06:25 Nachmittag
Hallo Alex

Nun wie soll ich es schreiben , der Bernd könnte es sicher besser vom rechtlichen standpunkt aus beschreiben als ich , nun der A.Sommer hat diesen Abschnit offizel eintagen lassen, als was jetzt auch immer , rechtlich hat er ihn gepachjtet und das kostet ja bekanntlich Geld .
Deweiteren darf er dort nur Waschen , und Waschen lassen unter bestimmten auflagen , auf die ich hier nicht näher eingehen will weil ich sonst noch Morgen um 5.00 hieran den Tasten sitze . Das ist leider kein Witz .
Jetzt mal zu meinem Laienhaften Rechtsverständnis , wenn du ohne genehmigung dort waschen würdest , wäre das zuersteinmal ein unerlaubest betreten eines Grundstücks ,( Hausfriedensbruch , Bernd Hilfe  :belehr:) fängst du an zu graben ist das eine Sachbeschädigung ,
Findest du nun einen Nugget undnimmst ihn mit dann ist das bestimmt auch ein Diebstahl wenn nicht sogar ein schwerer Diebstahl .
Was nun los ist wenn du auch noch gegen die Auflagen verstöhst in dem du an stellen gräbst die nicht zugelassen sind ddas kann ich nicht beurteilen .

Ich hoffe ich habe dir helfen können Alex .

Bis dann Lutz  :winke:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am August 30, 2007, 21:23:48 Nachmittag
Nun wie soll ich es schreiben , der Bernd könnte es sicher besser vom rechtlichen standpunkt aus beschreiben als ich , nun der A.Sommer hat diesen Abschnit offizel eintagen lassen, als was jetzt auch immer , rechtlich hat er ihn gepachjtet und das kostet ja bekanntlich Geld . Deweiteren darf er dort nur Waschen

Das ist schon mal eine Antwort, die mir sehr weiterhilft, danke Lutz! Es gibt also offenbar
Grundstückspächter an bestimmten Stellen der Schwarza, und die Rechte, die sich daraus
ableiten, sind mir dann natürlich klar, da müssen wir den Bernd nicht bemühen...

Aber daraus leitet sich nun die Frage ab: woher weiß ich das eigentlich als Laie, wenn ich
da einfach unbedarft hinfahre und Gold waschen will? Gibt es entsprechende Karten oder, sagen
wir mal, mit Schildern abgesteckte "Claims" wie in den alten Zeiten? Es muß ja nicht Mellenbach
sein, ich könnte doch irgendwo an die gut 50 km Flußlauf der Schwarza hinfahren - ich könnte,
aber müßte ich dann jeden laufenden Flußmeter erst vorher daraufhin abchecken, ob es denn
privat gepachtet ist?? (PS: ja, ich weiß sehr wohl, daß ein großer Teil überhaupt grundsätzlich
naturgeschützt ist und Goldwaschen etc dort absolut tabu ist!). Aber müßte ich die Katasterämter
abklappern, streng genommen, um so ein Info über die "freien" Abschnitte der Schwarza zu erhalten?

Fragt sich
Alex
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: MetGold am August 30, 2007, 21:25:01 Nachmittag
Hallo Alex,
da es der Digger wohl am besten wissen müßte, hier einer seiner Beiträge ( die du als Nichtgoldwäscher wohl nicht gelesen hast  :ehefrau: ):

Hallo Golem und hallo Goldloeckchen, in Thüringen gibt es nur ein Flußgebiet, wo Gold zu finden ist. Das ist die Schwarza mit allen Nebenbächen und auch Trockentälern. Die Salle hat auch Gold, aber weniger als die Schwarza, außerdem ist sie viel wasserreicher, sodaß es schwieriger ist Wenn ihr wollt, können wir da mal eine Exkursion ansetzen. Weiter gibt es im Bereich um Eisfeld einige goldführende Bäche. Bei Ruhla ist es theoretisch auch möglich, nachdem Hess v. Wichdorff dort ein kleines Vorkommen nachgewiesen hat. Das Vogtland spare ich mit Absicht aus - das ist ein neues Thema.
Rechtlich ist Gold ein freier Bodenschatz; das Gesetz gilt noch immer seit den Zeiten der Germanen. Allerdings haben da die Beamten alles ins Gegenteil verkehrt. Speziell für die Schwarza gilt: Der Fluß einschließlich seiner Nebenbäche ist komplett zwischen den Ufern unter Schutz gestellt. Man muß immer eine Erlaubnis beantragen, die dann regelmäßig nicht erteilt wird. Das liegt vor allem an den langen Dienstwegen und am Einspruch der Angler, die immer die Ausrottung "Ihrer " Fische verhindern wollen. Es bleiben nur zwei Wege übrig: man beteiligt sich an einer offiziellen Exkursion oder man läßt sich nicht erwischen. Letzteres ist aber nicht zu empfehlen. Alleine das Verlassen öffentlicher Wege im Naturschutzbereich hat schon mal in einem jahr 16 (!) Anzeigen gegeben mit Ordnungsstrafen von mehr als 350 €! Ratet mal, wer so was anzeigt!
Die dritte Variante ist es sich mit den Pächtern der Flußwiesen zu einigen und einen Abstand von 10 Metern vom Fluß einzuhalten. Dann kann man ein Loch graben. Die Entnahme von Wasser aus den Flüßen mit Eimern ist gestattet, aber man darf das Wasser nicht in den Fluß zurück schütten. Das müssen wir nicht verstehen, aber wir sollten es einhalten. Gold gibt es überall da, wo die Schwarza schon mal geflossen ist. Wenn man annimmt, daß dier Fluß sich in 100 Jahren 1Meter tiefer einschneidet, so gibt es Terassen, die sich mehr als 100 Meter über dem heutigen Fluß befinden. Erstaunlicherweise haben die Alten diese Plätze schon gefunden und man kann ihre Arbeitsspuren noch immer finden. Wenn ihr in dieser Richtung was erkunden wollt, kommt zu mir, macht eine Tour mit und wir können über alles quatschen. Als gelernte DDR-Bürger wissen wir, wie man die Alternativen findet, ohne schlafende Hunde zu wecken. In der DDR war fast alles verboten, aber was haben wir für schöne Sammlungen aufgebaut; es hat viel mehr Sammler gegeben als heute und wir warenb viel öfter unterwegs.
Übrigens: ein Sammler kauft nur, was er nicht selber finden kann.      

:Gold:  MetGold   :alter:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am August 30, 2007, 21:33:29 Nachmittag
Hallo Alex,
da es der Digger wohl am besten wissen müßte, hier einer seiner Beiträge ( die du als Nichtgoldwäscher wohl nicht gelesen hast  :ehefrau: ):
:Gold:  MetGold   :alter:

Aha! Danke auch Dir, Peter - ich habe meinen letzten Beitrag vor diesem hier geschrieben, noch
ohne Deine Antwort gelesen zu haben, und das beantwortet ja einiges - jetzt ist es mir klarer!

Durchaus "heikles Terrain" :wow: statt nur reine Idylle, würde ich mal sagen! Ziemlich deutsch...

Alex

Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Aurum am August 30, 2007, 21:34:10 Nachmittag
Hallo,

dem Zitat das Peter hier von Digger wieder ausgegraben hat muss ich nichts mehr hinzufügen  :wow: danke Peter.
Nur noch das , durch die " Raubgräber werden schäden verursacht die dann dem Pächter angelastet werden können , da gräbt irgend wer ein loch an einem bereich wo es durch auflagen nicht gestattet ist und der A.Sommer muss wenn es dem Amt auffält erklären wo das herkommt .
Wobei er dann in der Beweislast steht , den der Goldgräber ist schuldig solange bis seine Unschuld bewisen ist  :streit:

Sorry Peter aber den Eindruck habe ich immer mehr , besonders seit dem das Schleusen ohne Plausiebele Erklärung verboten ist . :weissefahne:

Bis dann Lutz  :winke:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am August 30, 2007, 21:37:34 Nachmittag
Nur noch das , durch die " Raubgräber werden schäden verursacht die dann dem Pächter angelastet werden können

Ja, damit macht jetzt Dein Wort "Raubgräber" auch Sinn für mich - wenn man es aus Sicht eines Pächters sieht!
Kleine Anschlußfrage noch: könnte Achim Sommer nicht das, was man nach seiner Zutrittsgenehmigung für das
Gelände an Gold aus der Schwarza herausholt, rein rechtlich gesehen für sich beanspruchen? Oder tritt er gegen
die Gebühr, die er nimmt, diesen Rechtsanspruch an den Finder ab? Ich gehe mal davon aus, letzteres ist der Fall,
sonst würde wohl keiner mit seinem Einverständnis nur aus Spaß dort waschen gehen. Und wie verhält es sich
mit jenem Rentner, der dort zufällig den 9+ Gramm Fund aus der Schwarza rausgeholt hat?? War das zufällig
"sein" Gelände, so daß er den mit Fug und Recht sein Eigentum nennen darf? Uiuiui, da tun sich ja Abgründe
auf, die ich gar nicht eröffnen wollte..... (...... und irgendwie fällt mir in dem Zshg gerade Neuschwanstein ein,
ich weiß auch nicht wieso...).

Danke nochmals, Peter und Lutz, das war lehrreich!  :super:
Alex
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Aurum am August 30, 2007, 21:51:44 Nachmittag
Alex ,

was dem Herrn Martin da pasiert ist ist etwas besonderes den das war öffendlicher grund und hier kommt ein uraltes Gesetzt zu tragen , das hat mir mal der Herr Kreibich erzäht , Bérnd Achtung Weghören , das nennt sich " in besitznahme durch aufheben und gilt in Thüringen soweit wie ich das verstanden habe nur für gold und andere Bodenschätze ( Soweit es sich nich um Kulturgüter geht ) und nur auf öfendlichen Grund .

So alle weiteren Fragen bitte an den Bernd der ist da wesendlich besser und geschulter als ich  :nixweiss:

Bis dann Lutz  :winke:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: MetGold am August 30, 2007, 21:52:10 Nachmittag
Hallo Lutz,

wenn man will ist das mit der Waschrinne schon erklärbar. Wenn du mit der Rinne wäscht bearbeitest du in der gleichen Zeit das 20 bis 50-fache an Sediment (oder auch Ufer) und richtest, wenn überhaupt, eben den vielfachen Schaden an.
(Die Angler wären stolz auf mich, wenn sie das lesen würden.  :groll: )

 :winke:  MetGold   :alter:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Aurum am August 30, 2007, 21:59:43 Nachmittag
Peter ,

Irgendwie muss ich dir da einwenig wiedersprechen .

das ist reine Theorie , im letzten Sommer habe ich mal versucht mit der Rinne zu waschen , wir waren zu zweit und ich kann dir sagen es war eine Ochsenarbeit.
Ich habe die Eimer gefüllt und mein Partner hat die erde dann geschleust.
Ich war froh wenn ich den eimer zusammen hatte und bis der durch die Schleuse war dauerte es auch noch seine Zeit , wenn es dann an das auswaschen des Konzentarts ging brauchte es auch wieder eine ganze weile ich würde mal sagen , ich schaffe mit der schleuse nur die doppelte Menge , bis zur dreifachen aber das auch nicht aleine .
Ich gehe immer noch davon aus das die Angler einfach Angst haben das sich ein Fich an der Schluese Stossen könnte und einen Schock bekommt den ihn davon abhält auf einen Haken zuzuschwimmen  :baetsch:

Das ganze ist einfach ein humbug und der ist leider nun auch noch Amtlich  :crying:

Bis dann Lutz  :winke:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: MetGold am August 30, 2007, 22:05:15 Nachmittag
Hallo Lutz,

ebenfalls widerspruch. Du weißt ja, daß ich im Urlaub in der Schweiz zum Goldwaschen war. Da meine "Vorderfüße" etwas lediert waren/sind hatte ich den besseren Part, aber trotzdem: Goldlöckchen hat eine Viertelstunde lang immer nur mit der großen Schaufel die Rinne gefüllt und ich habe dabei mit der Hand es etwas verteilt und die großen Knotten herausgenommen, danach ein paar Minuten auswaschen in der Pfanne und dann gings wieder los. Wir haben in kürzester Zeit ziemlich viel Material bewegt!!!  Wenn das nicht so wäre, dann wäre ja die Rinne sinnlos und man brauchte gar nicht darüber reden.

 :winke:   MetGold   :alter:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am August 30, 2007, 22:08:15 Nachmittag
Alex ,

was dem Herrn Martin da pasiert ist ist etwas besonderes den das war öffendlicher grund und hier kommt ein uraltes Gesetzt zu tragen , das hat mir mal der Herr Kreibich erzäht , Bérnd Achtung Weghören , das nennt sich " in besitznahme durch aufheben und gilt in Thüringen soweit wie ich das verstanden habe nur für gold und andere Bodenschätze ( Soweit es sich nich um Kulturgüter geht ) und nur auf öfendlichen Grund .

So alle weiteren Fragen bitte an den Bernd der ist da wesendlich besser und geschulter als ich  :nixweiss:

Bis dann Lutz  :winke:

Also Lutz und Peter, mal rein theoretisch erwogen und weit weg von der gängigen Praxis - graue Theorie halt:

Mal angenommen, da fährt so ein Naturfreund nach Thüringen, interessiert sich auch für Gold, wandert legal
die idyllische Schwarza uff nem kleenen Wanderpfad entlang oder überquert diese uff ner kleenen klapprigen
Holzbrücke, schwupp - sieht er da plötzlich, wie der Herr Martin, von oben "so was Goldiges" glänzen im Geröll,
holt sich nen Satz nasse Füsse, weil er ja neugierig geworden ist - und hält plötzlich ein, sagen wir mal 8.42 g
schweres Nugget in der Hand (PS: der Herr Martin soll gern mit 9+ g der Chef im Ring bleiben!). Was tut der
denn dann damit? Das ist ja ein Wahnsinnsfund, der schreibt beinahe thüringische Geschichte! Und unser Held,
der Naturfreund, will natürlich, daß diese auch geschrieben wird, gerade so wie er auch mit der zweiten Seele in
seiner Brust bestrebt ist, sich das Stück zu Hause nachts unters Kopfkissen zu legen oder in die Glasvitrine zu
stellen... Was macht er denn nun sinnvollerweise, nachdem er wieder zu Hause ist und sich von dem freudigen
Schrecken einigermaßen erholt hat.......?????

(Ich weiß, wir wollen das hier nicht beantworten, und Bernd ist gerade nicht an Bord im Forum)

Alex
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: paragraf am August 31, 2007, 01:44:21 Vormittag
Hallo,

wie ich bereits an anderer Stelle erwähnt hatte, gehören solche Rechtsprobleme, weil sie eben keine Standards sind, nicht gerade zum Alltag eines Juristen. Es ist ja nun nicht so, dass alle Juristen alle Lösungen aller denkbaren Rechtsprobleme aus dem Ärmel schütten können. Um etwas aus dem Ärmel zu schütteln, muss man dort erst einmal etwas hineingegeben haben. In meinen Ärmeln ist dazu nichts zu finden... Dann müssen wir es eben mal mit den entsprechenden Handwerkszeugen erarbeiten.

Also, in der Werkzeugkisten liegen jede Menge Bundes- und Landesgesetze, Gerichtsurteile aller Instanzen, sowie die veröffentlichten Meinungen der Rechtsgelehrten. Aus diesen Handwerkszeugen wollen wir versuchen, eine tragfähige Rechtsmeinung zu erarbeiten, die natürlich vom nächsten Amtsrichter doggenmäßig zerfleddert werden kann.

Der Richter ist soetwas wie der Schiedsrichter beim Fußball. Du kannst die Abseitsregel noch so 100%ig erklären können, es hilft Dir nichts: Abseits liegt immer - und auch nur dann - vor, wenn der Schiedsrichter pfeifft!

Wir ergreifen zur Lösung des Problems aus dem Werkzeugkasten des Rechts erstmal ne dicke Rohrzange, das ist § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

"Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."

Welche Erkenntnisse gewinnnen wir daraus?

1. Ein Schatz muss immer einen Eigentümer haben, auch wenn dieser unbekannt ist.
2. Gediegenes Gold, welches kein Mensch vorher gesehen hat, hat keinen Eigentümer und ist daher auch kein Schatz.
3. Der Begriff "Bodenschätze" vermag daran nichts zu ändern.

Für die direkte Anwendung des § 984 ist also für die Lösung UNSERES Problems zunächst kein Raum. Vielleicht aber eine analoge Anwendung dieses §, dazu vielleicht später...

Wesentlich weiter werden und die entsprechenden Landesgesetze - hier die von Thüringen, leider nicht die von Bayern - helfen. Von diesen äußerst wirksamen Kleinwerkzeugen liegen mindestens eine Handvoll in unserer Werkzeugkiste.

Bei deren ersten Sichtung bin ich zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass diese - wohlgemerkt "diese" - Naturschutzgesetze sehr restriktiv sind und noch nicht einmal der obersten Naturschutzbehörde Thüringens eine Handhabe (=Lizenz) für eine Ausnahmegenehmigung geben. Das erstaunt zunächst. Aber man muss sich eben vor Augen halten, dass eine Behörde nicht so eine Art "lieber Gott" ist. Viel mehr ist eine Behörde dem Gesetz unterworfen. Jedes Handeln einer Behörde muss sich auf ein Gesetz zurückführen lassen. Sicher gibt es Gesetze, die einer Behörde einen gewissen Ermessensspielraum geben. Dann kann sie - aber auch nur dann! - nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

Ich könnte hier jetzt noch stundenlang weiter schreiben... will jetzt aber schnell zu den oft zitierten Anglern kommen:

1. Haben die keine bessere Rechtsstellung als Goldwäscher in Bezug auf die Naturschutzgesetze
2. Mögen die im Besitz eines Fischereischeins sein. Das ist aber keine Lizenz zur Nichtbeachtung der Naturschutzgesetze
3. Wenn es in Naturschutzgebieten verboten ist, die Wege zu verlassen, dann gilt das auch für die Angler!
4.  .. wenn sie mal bitte zur Seite treten würden, Herr Angler, ich möchte den Sand unter Ihren Füßen mal eben Goldwaschen...und zwar mit dem gleichen Recht, wie Sie Ihre Forelle fangen wollen!
5.  ...
x. (x=n)

Jedenfalls scheint es in Mellenbach - soweit das meine Ohren es aufgeschnappt haben - so zu sein, dass DIE GEMEINDE MELLENBACH eine der vier thüringer Ausnahmegenehmigungen ergattert hat, die die Gemeinde dann dem lieben A. Sommer (Achim, verbesser mich, wenn es nicht stimmt!) "übertragen" hat.

Achim: Könntest Du dazu mal eine Stellungnahme abgeben? - Das wäre nett...

Zusammenfassung und politisches Fazit für die erste Runde:

Es kann nicht sein, dass nur Bayern ihren Gemeinden kraft fortschrittlicher Landesgesetze wirtschaftliche Freiheit in diesen fraglichen Dingen gibt, gleiches muss auch für die Menschen in Thüringen gelten. Ich kenn die Bayern nicht - aber die Thüringer haben es mindestens genauso verdient.

Gruß

Bernd







Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: MetGold am August 31, 2007, 06:39:47 Vormittag
Hallo,

mal hier an dieser Stelle zu unserem A.Sommer. Er ist noch einer vom "alten Schrot und Korn" im positiven Sinne und hat es nicht so sehr mit PC und Internet, demzufolge ist er auch nicht allzuoft bei uns im Forum.

 :belehr:  Wichtige eilige Dinge sollten deshalb mit ihm immer telefonisch besprochen werden. Seine Nummer wurde hier ja schon öfters hinterlegt und befindet sich auch auf seiner Web-Site.

:Gold:  MetGold   :alter:
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: MetGold am August 31, 2007, 12:06:21 Nachmittag
Hallo,

es ist aber nicht nur bei uns in Thüringen reglementiert. Z.B. wird das Goldwaschen in den verschiedenen Kantons der Schweiz auch unterschiedlich beschnitten.

 :winke:  MetGold   :alter:


Anhang: Goldwaschgesetze in der Schweiz,  Quelle: -www.goldwaschen.ch-   
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Digger am September 02, 2007, 23:56:04 Nachmittag
Hallo allerseits, jetz bin ich schon ein paar mal zitiert worden und deshalb melde ich mich mal selber:

Die Schwarza einschließlich aller Nebenbäche ist unter Schutz gestellt worden von Thüringen, dem "Freistaat". Das bedeutet in diesem Falle, daß niemand mehr , auch kein Angler, das Gewässer betreten darf, weil zu viele Lebewesen vernichtet werden. Man hat nähmlich noch in einer Tiefe von einem Meter im Kiesbett lebende Fische gefunden - da staunste, was -. einige Gemeinden, die rechtzeitig auf meinen Hinweis reagiert habe, hatten daraufhin kurze Flußabschnitte beantragt, in denen man nach Absprache mit den Anglern als Pächter Gold waschen darf. Das wurde von der Behörde so vorgeschrieben, weil die Gemeinden das nicht bezahlen müssen, die Goldwäscher aber sehr wohl und man hatte sicher auch schon schöne Preise dafür ins Auge gefasst. Die Gemeinden nun ihrerseits wurden verpflichtet, mit Goldwäschern als Veranstalter eine Vereinbarung zur Durchführung zu treffen. Kosten werden dafür nicht berechnet, aber die Veranstalter müssen die Plätze entsprechend pflegen. Und das kann dann wieder Geld kosten. Der Hintergedanke der Behörde ist, daß sie im Falle eines Schadens jemanden haben, den Sie über die Gemeinden zur Kasse bitten können.

Das geschieht häufig in Katzhütte, wo alle Interessierten an einem Strang ziehen, aber jeder in eine andere Richtung. Dort gibt es zahlreiche Neider, die alles genau beobachten, dann aber nicht eingreifen, wenn was unerlaubtes abläuft, sondern lieber heimlich fotografieren und dann anonym eine Anzeige starten. Das geht schon eine ganze Weile so und deshalb will Herr Fuhrmann ja auch aufhören. Am Ende wird es darauf hinaus laufen, daß einige Leute sich mit dem Doktor von hinterm Rennsteig arangschieren. Da wird es dann so laufen wie schon gehabt: Hohe Preise, abgesagte Veranstaltungen ( siehe B. Blankenburg) und aufmöpfige Goldsucher mit eigenen Ideen kriegen keine Fuß mehr ins Wasser. Vielleicht gibt es dann bald solche Verhältnisse wie in der ehemaligen SU, wo die Sammler immer schön Vorträge und Bilder ansehen durften, aber im Gelände etwas sammeln durften Sie nicht. Wird doch prima werden - oder nicht?

Es gibt also im ganzen Tal keinen, der irgendwo einen Flußabschnitt privat zum Goldwaschen pachten kann. Es geht nur, wenn eine Komune was beantragt, dann genehmigt bekommt nach ewig langer Zeit und dann den Profi  beauftragt, was zu machen. So sieht es aus! Ws anderes ist es, wenn in einer Entfernung von 10 Metern neben dem Fluß ein Loch gegraben wird, da einigt man sich nur mit dem Besitzer der Fläche. In diesem Falle ist aber zu beachten, daß man dem Gewässer Wasser entnehmen darf, es darf aber nicht in den Fluß zurück geschüttet werden und man darf keine die Handkraft verstärkenden Geräte einsetzen. Das bedeutet, man  darf Wasser mit der Pfanne schöpfen, aber man darf es nicht sofort zurückschütten, denn das ist strafbar! Ist dorch prima, oder? In dieswer Richtung liegt auch der Quatsch, daß der Einsatz von Chemikalien verboten ist - hat schon mal jemand von Euch mit Chemie nach Gold gewaschen. Aber das können unsere hervorragenden Beamten ja nicht wissen. Geschenkt! 

Damals war zum Beispiel Unterweißbach/Mankenbachs Mühle nicht unter denen, die eine Fläche beantragt haben. Jetzt wollen Sie aber für ihre Touristebn was machen. Bisher hat aber das Land nichts genehmigt. Oder: Ich kenne eine Gemeinde, die hat eine Fläche genehmigt bekommen, aber die hat keinen Goldwäscher gefunden. ich habe mich bisher nicht bemüht darum, und der Doktor macht es wohl nur, wenn er damit einen einen anderen schädigen kann. Jedenaflls hat er dort bisher keine Ambitionen zu erkennen gegeben, obwohl es da gut Gold gibt.

Was die Funde betrifft, so ist Gold als Mineral zu betrachten. Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht. Er kann allenfalls widerrechtliches Betreten seiner Flächen einklagen, aber nicht Herausgabe des Minerals. Das gilt aber nicht für Fossilien - Versteinerungen - und auch natürlich nicht für archäologische Objekte! ( Zumindest in Thüringen). Das Goldsuchen, wie wir es betreiben, gilt nach dem Gesetz nicht als Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen. Allerings muß man bedenken: Wenn man Gold als Edelmatall verkauft, gilt das Vorkaufsrecht des Staates, dem es anzubieten ist. Das ist aber aus zwei Gründen kein Problem: 1.) Kein Sammler verkauft sein Gold als Edelmetall. 2.) Immer wenn jemand in Deutschland Gold ankauft, tut er das im Auftrage und in Vertretung des Staates( wenn er sich an das Gesetz hält). Wenn z.B. ein Ausländer was ankauft und dann illegal in Ausland  mitnimmt, hat er ein Problem, wenn er erwischt wird.

Zum guten Schluß ein Hoffnungsschimmer: Die Goldreserven des Stattes in Frankreich betrage gegen 1800 Tonnen. In Privathand befinden sich nochmals geschätzt 4000 Tonnen, von denen ein guter Teil selbstgewaschenes Gold ist. Die Kumpels dort schaffen sich auf diese Weise eine krisenfeste Altersvorsorge. Nur, wer kann das kontrollieren und überhaupt, interessiert das in Frankreich jemanden?
Also macht weiter, in diesem Sinne Glück Auf Digger     
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: paragraf am September 03, 2007, 00:10:00 Vormittag
Hallo Digger,

bei allem Respekt, aber DAS ist völliger Quatsch, was Du Dir da erzählst:

"
Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht. Er kann allenfalls widerrechtliches Betreten seiner Flächen einklagen, aber nicht Herausgabe des Minerals. Das gilt aber nicht für Fossilien - Versteinerungen - und auch natürlich nicht für archäologische Objekte! ( Zumindest in Thüringen). Das Goldsuchen, wie wir es betreiben, gilt nach dem Gesetz nicht als Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen. Allerings muß man bedenken: Wenn man Gold als Edelmatall verkauft, gilt das Vorkaufsrecht des Staates, dem es anzubieten ist. Das ist aber aus zwei Gründen kein Problem: 1.) Kein Sammler verkauft sein Gold als Edelmetall. 2.) Immer wenn jemand in Deutschland Gold ankauft, tut er das im Auftrage und in Vertretung des Staates( wenn er sich an das Gesetz hält). Wenn z.B. ein Ausländer was ankauft und dann illegal in Ausland  mitnimmt, hat er ein Problem, wenn er erwischt wird.
"

Hör auf, solchen Unsinn zu verbreiten!

Gruß

Bernd

Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: gsac am September 03, 2007, 02:23:36 Vormittag
bei allem Respekt, aber DAS ist völliger Quatsch, was Du Dir da erzählst:

Lieber Bernd, ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber "bei allem Respekt" würde
ich dem "Digger", diesem Herrn Kreibich, seines Zeichens Goldschmied in Weimar
und eben wohl ein ziemlich "alter Hase" auf dem Gebiet des Goldwaschens, schon
eine gewisse Portion Respekt zollen wollen - und das, obwohl ich ihn gar nicht
näher kenne!

Wer letztlich Recht hat und was Recht ist, das vermagst Du dann vielleicht objektiver
zu beurteilen als der Digger mit seinem Bericht, aber diesen fand ich, ehrlich gesagt,
auch trotzdem eigentlich recht interessant zu lesen!

Nix für ungut und natürlich :prostbier: bei nächster Gelegenheit...

Alex

Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: paragraf am September 04, 2007, 02:18:42 Vormittag
Hallo Alex,

bei allem Respekt, ich habe unserem Digger allen Respekt dieser Welt bezollt. Was aber Unsinn ist, erlaube ich mir auch als solchen zu bezeichnen. Wer unbestreitbar Kenntnise & Erfahrungen auf seinem Gebiet erworben hat, erwirbt damit aber noch längst nicht die Lizenz, Unsinn auf allen denkbaren Gebieten zu schreiben, über die man keine Ahnung hat. Ich nicht, Du nicht, er nicht.

Das Internet ist und soll auch unzensiert bleiben, aber es gibt eben auch keine Chefredaktion - Deswegen ist auch alles - auch das, was ich hier schreibe - mit Vorsicht zu genießen!

Ich würde niemals irgendeine Meinung oder Halbwissen über physikalische Strahlungen verbreiten, weil ich dazu absolut keine Ahnung habe, zumindest würde ich Dich zuförderst fragen...

Gruß

Bernd

PS Die psychologische Bewertung dieses Vorgangs lass ich mal außen vor, obwohl sie mir unter den Nägeln brennt!
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Schönedingesammler am September 04, 2007, 09:08:40 Vormittag
Hallo Bernd,
wenn der Digger da, weil kein Jurist, sondern Goldschmied sich vielleicht nicht ganz korrekt im juristischen Sinne ausgedrückt hat, bleibt der geneigte Leser natürlich weiterhin gespannt auf die rechtsverbindliche Auskunft wie es denn nun wirklich ist. Nur so einfach behaupten, daß das alles Quatsch sei und alle anderen wüssten dann schon Bescheid ist nicht korrekt. Habe gehört, daß es da eine kleine Fibel geben soll mit dem Titel: Goldwaschen leicht gemacht - Jura für Anfänger  :weissefahne:, cu Uwe
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: paragraf am September 05, 2007, 02:21:59 Vormittag
Hallo,

entschuldigung, ich kann diese kleinen Aufgeregtheiten nun weder verstehen noch nachvollziehen. Die aufgestellte, unsinnige Behauptung war: "Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht."

Was heißt hier nicht ganz korrekt?  Uwe: Wenn Du in Deinem Garten, Deinem Grundstück, ein etwas größeres Mineral neben Deinen Gartenzwergen - ob beleuchtet oder nicht - aufstellst und jmd. kommt und nimmt es in Besitz, also Dir weg.... machst Du Dir wirklich Gedanken nach der Art: "Och nö! Schade, nu isses weg! Aber das alte germanische Gesetz eben..., Pech gehabt.."???

Und nochmals: Es gibt in diesem Rechtskosmos keine rechtsVERBINDLICHEN Auskünfte, Abseits ist immer dann, wenn der Schiedsrichter pfeifft bzw. der Richter sein Urteil fällt.

Gruß

Bernd
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: Schönedingesammler am September 05, 2007, 09:55:04 Vormittag
Hallo Bernd,
ich hab ja nu von der Juristerei absolut keine Ahnung, wie wahrscheinlich 99% der anderen Forenteilnehmer auch, weshalb wir ja auch eure Dienste brauchen. Eben wie jeder andere von uns irgendetwas anderes besonders gut kann. Und da Du einen ganzen ABschnitt zitiert hast, aus einem Beitrag den ich sehr informativ fand, war mir jetzt nicht klar was denn nun so derart falsch war, daß Deine hierzu verwendete Wortwahl doch eine deinerseitige gewisse Aufgeregtheit vermuten lies. Deshalb die ganz unaufgeregte Nachfrage, für dessen Antwort ich mich an dieser Stelle jetzt auch artig  :danke:.  :prostbier:, cu Uwe
Titel: Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
Beitrag von: astro112233 am September 05, 2007, 17:47:30 Nachmittag
 :lacher:  :streichel:  :lacher:

 :prostbier: