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Mineralien => geschnittene Steine/Mineralien => Thema gestartet von: Mineraloge am Juli 16, 2008, 10:18:02 Vormittag

Titel: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am Juli 16, 2008, 10:18:02 Vormittag
Ich will mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen von rechtlicher Seite her.

Grundsätzlich fällt die Mineraliensuche (Achate, Quarze, Goldwasche etc.) unter das BundesBergGesetz kurz BBergG siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html)
Man beachte nun § 3 Abs. (4) (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__3.html (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__3.html)) hier wird zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen unterschieden. Dazu ist es wichtig was man sucht ob nun Gold oder Quarz/Achat. Gold fällt unter die bergfreien Bodenschätze und Quarz/Achat unter die grundeigenen.
Im Fall eines Achatsammlers handelt es sich also um grundeigene Bodenschätze. Um diese bergen zu dürfen bedarf es einer Genehmigung des Eigentümers, nicht unbedingt des Pächters, da der Pächter nur Anspruch auf die in seinem Pachtvertrag festgelegten Dinge hat, z.B. Nutzung der Fläche als Wald. Getrennt davon kann der Eigentümer die Schürfrechte an andere verpachten, natürlich nur unter der Voraussetzung das die Ausübung dieser Tätigkeit den anderen Pächter nicht behindert. Ein Beispiel einer solchen Symbiose wäre z.B. die getrennte Verpachtung der Jagdrechte in dem Wald.
Ist unsere Fundstelle nun ein Landschaftsschutzgebiet gelten zusätzliche Vorschriften die das Graben verbieten. In diesen Gebieten ist nur das aufsammeln loser Steine gestattet. Zu beachten ist noch ob zusätzliche Vorschriften in dem Gebiet das verlassen der Wege verbieten. Beispiel hierfür wäre der Schneckenstein, hier darf gar nix aufgehoben und auch kein Weg verlassen werden.

Wenn wir uns nun in einem Wald befinden, der dem Land oder auch dem Bund gehört und nicht verpachtet ist, auch kein Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches, dürften wir Achate suchen und mitnehmen. Grabungen sind hier im kleinen Umfang möglich (max. 50cm Tiefe) --> Stichwort Grabungserlaubnis, dabei dürfen jedoch keine Pflanzen geschädigt werden und der Urzustand ist nachher wieder herzustellen, was teilweise nicht möglich ist, z.B. bei dichtem Bewuchs mit Sträuchern oder eben von vielen nicht gemacht wird aus Faulheit.

Was das Betreten von Steinbrüchen und Kiesgruben betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.

So nun der vollständigkeit halber noch zum Gold, nach der bisherigen Auswertung des Gesetzes dürften wir noch kein Gold waschen. Aber es machen doch so viele, machen die das illegal? Jein!
Hier kommt § 4 Abs. (1) 3. ins Spiel http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__4.html (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__4.html), dieser Erlaubt das sammeln von Mineralien zu Hobbyzwecken! Ja aber warum dann das Jein? Ganz einfach, die Bäche die meist unser geliebtes Gold führen sind zum großen Teil an Angelvereine verpachtet. Diese haben 2005 oder 2006 geklagt (nach dem "Goldrausch" an der Schwarza) und erreicht dass das Goldwaschen ihre Nutzung laut Pachtvertrag (siehe oben) behindert. Somit können also keine Schürfrechte ohne Einverständnis der Angelvereine vergeben werden. Also erst kundig machen ob das Gewässer verpachtet ist und den Pächter nett fragen, kann manchmal Wunder wirken.

Sollte das Gewässer nicht verpachtet sein, weil nur so ein kleines Rinnsal und auch nicht über privaten Besitz verlaufen, da wo man waschen möchte, darf man mit Pfanne und auch Waschrinne waschen. Jedoch nur zu Hobbyzwecken! Auch hier gilt es ist der Urzustand wieder herzustellen, also das geschaufelte Loch wieder zu füllen.


So ich hoffe ich hab bisschen Licht ins Dunkel gebracht.

Mineraloge
 
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Salma am Juli 16, 2008, 11:13:52 Vormittag
Hallo Mineraloge,

erst mal ein herzlich willkommen hier im forum.

ich denke das wird sich ja wohl jeder hinter die ohren schreiben :gruebel:. erst fragen dan graben, so sollte es sein

gruß

tibor
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Bernd G. am Juli 16, 2008, 13:47:04 Nachmittag
hallo andre,
schön das es geklappt hat. willkommen hier im forum.

zu der rechtslage , kennst du das thüringer waldgesetz ?habe immer mal was davon gehört ,aber nichts gefunden bzw. speziell über mineralien und fossilien.

deine ausführungen sind sehr gut gemacht und ich denke jeder sollte diese regeln einhalten.

gruß bernd
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am Juli 16, 2008, 14:12:18 Nachmittag
Hallo Bernd!

Hier das ThüringerWaldGesetz (ThürWaldG) http://www.thueringen.de/de/forst/recht/waldgesetz/#Erster%20Teil (http://www.thueringen.de/de/forst/recht/waldgesetz/#Erster%20Teil)
Eine Aussage über das Mineralien-/Fossiliensammeln trifft dieses nicht das ist richtig, einzig interessant ist §6 Betreten des Waldes....

Aber auch hier gilt erst fragen dann buddeln!

Gruß André
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Bernd G. am Juli 16, 2008, 14:33:56 Nachmittag
ok , danke.
gruß bernd
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: paragraf am Juli 16, 2008, 19:47:39 Nachmittag
Was das Betreten von Steinbrüchen und Kiesgruben betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.

Hallo Mineraloge,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum. Allerdings stimmt das obige Zitat nicht ganz, denn Hausfriedenbruch liegt u.a. nur dann vor, wenn das Besitztum befriedet ist. Das bloße betreten eines offenen Steinbruchs oder Kiesgrube - von anderen Ausnahmen mal abgesehen - erfüllt noch nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Ebenso ist das mitnehmen dort nicht immer als Diebstahl zu betrachten, das ist der Fall, wenn das Eigentum beispielsweise erkennbar aufgegeben, "derelinquiert" wurde = zum Müll gegeben...  :einaugeblinzel:

Gruß
Bernd
 
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am Juli 16, 2008, 20:56:14 Nachmittag
Hallo paragraf,

du hast recht! Ich bin davon ausgegangen das im Allgemeinen der Steinbruch oder die Kiesgrube befriedet ist. Auch mit dem Müll hast du recht, wobei das dann wieder eine Auslegungssache ist. Ich denk da z.B. an Schrott, welcher ja einerseits Abfall aber andereseits Rohstoff ist und nicht als Müll zählt. So kann ja auch der Betreiber dann sagen: Der Haufen da ist kein Abfall (Überkorn z.B.) den wollt ich noch an Mineraliensammler verkaufen.
Aber wir wollen uns ja nicht in Haarspaltereien hineinsteigern. Ist auf jedenfall eine sehr gute Ergänzung zu meinem Beitrag!

Gruß André
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: paragraf am Juli 17, 2008, 02:54:56 Vormittag
Jo!

Abseits ist immer dann, wenn der Scheidsrichter es pfeift! Und strafbar ist es immer dann, wenn der Amts-oder Staatsanwalt es meint... und er seinem Kantinen-Kollegen, dem Herren Amtsrichter es schmackhaft gamacht hat...

andernfalls kann man es überprüfen lassen....

Gruß
Bernd
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Peter5 am Juli 17, 2008, 18:08:18 Nachmittag
Hallo Mineraloge und paragraf ..

Zitat
Was das Betreten von Steinbrüchen und Kiesgruben betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.

Das sollte auch für jeden selbstverständlich sein (egal wo geregelt .. ob in lex specialis oder lex generalis..völlig wurscht..egal ob Profisammler, Amateur oder Wissenschaftler) und sollte auch gar nicht weiter diskutiert werden ..  :smile:

A B E R  ..  :fingerzeig:

Was ist dann bitte mit stillgelegten Steinbrüchen (z.B. uralter Quarz-Steinbruch) und Resthalden, wo keinerlei Verbotsschild steht?
Wo wird das eigentlich wie gesetztlich geregelt?  Bitte mir mal mindestens 2 Rechtsvorschriften benennen.
Wenn das nämlich auch verboten sein sollte, dann finde ich es geradezu unverschämt fahrlässig, dass der entspr. Betreiber, sofern er noch an jenem Aufschluss Interesse hegen sollte, keinerlei Verbotsschild hinstellt! Dann hat der in meinen Augen nämlich selbst "gelitten". Schließlich schleppt ja auch nicht jeder Normalbürger bei einem Spaziergang durch den Wald das komplette BGB, GG oder was sonst noch alles durch die Gegend! Dafür gibt es ja die Verbotsschilder. Dann sollte man die auch gefälligst aufstellen!

Ich kann mir im Übrigen auch nicht vorstellen, dass jemand etwas dagegen hat, einen stillgelegten Steinbruch z.B. zu betreten und dort auch zu hämmern und "Steine" sprich Mineralien mitzunehmen etc. .. und wenn außer Sammlern auch sonst niemand Interesse an dieser Art Aufschluss hegen sollte..wohlgemerkt ich spreche weder von "aktiven" Steinbrüchen noch von irgendwelchen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Da predige ich die Regeln selbst schon seit rd. 30 Jahren und noch immer gibt es schwarze Schafe, die sich einfach nicht dran halten wollen ..siehe z.B. auch neuesten Beitrag von Bernd zu der "Kieselholzgeschichte in Hessen" .. :traurig:

und natürlich auch dort alles dann in Maßen und nicht wie manche Gierklumpen, die dann extra noch eine Spedition beauftagen, um dann tonnenweise Material wegzuschaffen, wie ja von Lavrion Ende 97 z.B. bekannt geworden! Diese Ganoven hatten ja damals sogar noch ganze Stollenteile in die Luft gejagt und ich durfte dann bei den Einheimischen in 1998 nachher noch die Wogen glätten ..alles wegen so ein paar Volldep.. :ehefrau: )
Noch etwas ..

Man könnte natürlich auch alles noch viel strenger auslegen (ist schon z.T. eine Sache des Ermessensspielraums, finde ich), wenn z.B. in der Türkei schon das Aufheben eines Sandkorns im Prinzip zur Gefängniseinbuchtung wegen "Entnahme oder Verletzung von Staatseigentum" führt..(jemand würde ohnehin dann jetzt sagen..die spinnen, die.. :laughing:..und zwar zu recht! In Griechenland kann ich das ja noch verstehen..da ist das Einstecken einer Tonscherbe von der Akropolis z.B. auch zu recht Diebstahl an Kulturgut aber bitte doch nicht jedes Sandkorn oder Kieselstein..da sollte man die Kirche wirklich mal im Dorf lassen oder anders ausgedrückt: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wir leben ja hier in Deutschland irgendwo auch noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, obwohl davon einige - darunter auch so mancher Behörden-Mitarbeiter wohl noch nie etwas gehört zu haben scheint.. :nixweiss:..aber das ist wieder ein anderes Thema und würde nun zu weit führen. :smile:

Gruß Peter5  :winke:
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am Juli 17, 2008, 22:28:05 Nachmittag
Hallo Peter5,

deine Frage ist ganz schnell beantwortet und es bedarf nur einer Rechtsvorschrift, die hier auch schon genannt wurde, siehe ganz oben BBergG §4 Abs. 1, da wird ausdrücklich das Sammeln von Mineralien erlaubt. Wenn wie du gefragt hast ein Steinbruch offen steht, nicht mehr abgebaut wird und auch kein Schutzgebiet ist und nix gegensätzliches ausgeschildert, darfst du laut BBergG dort sammeln zu Hobbyzwecken. Jetzt könnt ja jemand kommen und sagen, aber die Steinbrüche fallen ja nicht unter das BBergG, weil grundeigene Bodenschätze. Ist ein Argument was ich aber sofort entkräften kann, in Ostdeutschland fällt bedingt durch den Wendevertrag jeder Steinbruch unter das BBergG. Stillgelegte Steinbrüche fallen auch unter das BBergG da sie dann der Bergsicherung unterstehen, ist bissl ne komische Regelung find ich, aber mal zu unserem Vorteil. Ich war mir da auch nicht so sicher und hab diese Woche mal beim Oberbergamt in Freiberg angefragt wie es so mit alten Steinbrüchen aussieht und die Erklärung von gerade eben bekommen. Also wenn kein Schild dann is sammeln ok, nur wieder so verlassen wie vorgefunden, plus minus zumindest. Weil wenn ich was abhacke kann ich es ja schlecht wieder dran kleben, aber das sollte ja klar sein.
Ich hab deshalb beim Bergamt angefragt, weil ich von Arbeit aus demnächst eine Exkursion plane mit Studenten, die da halt bissl schauen sollen und auch klopfen. Da muß ich auf Nummer sicher gehen, weil kommt ja bissl schlecht wenn dann ein Kleinbus voll Studenten von den grünen Männchen abgeholt wird....
Passte also ganz gut deine Frage ;-)
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: paragraf am Juli 18, 2008, 02:50:04 Vormittag
Hallo Mineraloge,

bitte nicht locker lassen, Du bist eine echte Bereicherung für dieses Forum, weil Du Deine Beiträge mit Fundstellen untermauerst. Endlich mal eine Entwicklung in Sachen Recht hier im Forum, ich freu mich auf künftige Beiträge!

Gruß
Bernd
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Peter5 am Juli 18, 2008, 06:03:59 Vormittag
Zitat
Wenn wie du gefragt hast ein Steinbruch offen steht, nicht mehr abgebaut wird und auch kein Schutzgebiet ist und nix gegensätzliches ausgeschildert, darfst du laut BBergG dort sammeln zu Hobbyzwecken

Hallo Mineraloge,

das wollte ich nur hören. Vielen Dank für Deine untermauerten Auskünfte! :smile: Ich war mir eben diesbezügl. auch nicht ganz sicher, daher wollte ich meine Frage bewusst etwas provokativ stellen um die Problematik deutlicher zu machen. Vielleicht hätte ich das auch mit eigener Recherche lösen können aber wenn man schon zwei Rechtsexperten hier hat, wozu dann soviel eigene Energie dazu verschwenden. :laughing: :laughing:.. danke nochmals und viel Erfolg schon mal jetzt mit Deinen Studenten! :super:

Zitat
weil Du Deine Beiträge mit Fundstellen untermauerst.

.. und ja, das sehe ich übrigens genauso wie Bernd, noch dazu weil ohne vernünftige Subsumierung des Sachverhalts ja auch keine rechtliche "Untermauerung" und Würdigung möglich wäre.

Gruß Peter5  :winke:
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am Juli 18, 2008, 12:15:20 Nachmittag
Danke für das Lob, aber als "Rechtsexperte" will ich mich hier nicht profilieren. Ich kenn mich bissl aus, bringt die Arbeit halt so mit sich. Aber auch ich kann Fehler machen und auch mal einen Text falsch interpretieren. Bin ja schließlich Mineraloge und kein Jurist. Versuche aber nach besten Wissen und Gewissen zu schreiben und zu belegen. Daher immer achtsam sein und wenn jemand was anderes gelesen hat ruhig anmerken, man kann ja drüber reden und es ändert sich ja auch immer wieder was. Nur so bleibt man auf dem neuesten Stand.
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: paragraf am Juli 21, 2008, 01:20:49 Vormittag
Thema stillgelegter Steinbruch (Es wird unterstellt, dass der Steinbruch im Eigentum (Grundbuch!) einer natürlichen Person steht):

Naja, so einfach ist das nicht. Es kommt - wie immer - auf die Gesamtumstände des Einzelfalls drauf an. Was bedeutet das eigentlich, ein stillgelegter Steinbruch? Wann ist er eigentlich stillgelegt? Doch wohl nicht schon dann, wenn niemand dort etwas abbaut, wenn Maschinen verrostet rumstehen. Es kommt darauf an, ob diese äußeren Umstände dafür sprechen, dass das Eigentum aufgegeben wurde. Verloren geht das Eigentum, wenn es mit dem Willen des Eigentümers aufgegeben wurde (derelinquiert) oder (nebenbei gesagt) wider Willen des Eigentümers, wenn die Sache zu Grunde geht, wenn ein anderer dieselbe durch Accession oder Ersitzung erwirbt.

Klassischer Fall: Sperrmüll! Wer sein Eigentum zum Sperrmüll legt, gibt gleichzeitig sein Eigentum auf. Wenn nun jmd. kommt und eignet sich das herrenlose Gut zu, kann der ehemalige Eigentümer nichts dagegen unternehmen. Bei einem stillgelegten Steinbruch ist das eben so eine Sache...wie eben viell. der ungepflegte Garten des Nachbarn, der sich mglw. seit Jahrzehnten nicht drum kümmert. Da würde man auch nicht so ohne weiteres über den Zaun hüpfen dürfen, wenn dort gerade ein Meteorit gefallen ist. Aber es kommt drauf an... Hat der Nachbar damit sein Eigentum aufgegeben?  :gruebel:

Gruß
§Bernd
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am August 06, 2008, 14:07:55 Nachmittag
Heut bitte ich mal um Eure Mithilfe bzw. Eure Erfahrungen mit Genehmigungen für Grabungen.

Kurz zum Anlass: Bernd G. hat mich auf eine Achatfundstelle in meiner Nähe aufmerksam gemacht. Ich also hin um zu schaun wie es da so aussieht (er wußte leider auch nix genaues). Das erste was mir 200m vor der beschriebenen Fundstelle auffiehl war das Schild "Landschaftsschutzgebiet"  :traurig:
Naja hat mich erstmal nicht aufgehalten, wollte ja auch nur schaun und die stelle finden. Also auf und ab über die Waldwege und nach Schürfstellen suchen, doch Fehlanzeige nix zu sehn. Aber so schnell gibt ein Mineraloge ja nicht auf, also habe ich mir dann die umgestürzten Baumstümpfe einen nach dem anderen vorgenommen. Siehe da das Glück war mir hold und ich habe ein paar Achatbruchstücken und zwei halbe Kugeln mit Kristallrasen gefunden, direkt am Wegesrand. Die Zeit war dann auch recht fortgeschritten und ich bin wieder abgezogen.

Nun hab ich mich erstmal informiert, wer wo zuständig ist und schon mal nachgefragt wie das so läuft.
Zuständig ist also die Untere Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises. Da sagte man mir ich müsse einen Erlaubnisantrag für eine Grabung stellen, 1x1x0,5m (HxBxT) sollten kein Problem sein. Gibt es da ein vorgefertigtes Formular für?
Hat schon mal jemand solch einen Antrag gestellt?

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Infos!

Grüße André
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Peter5 am August 07, 2008, 09:48:31 Vormittag
Zitat
Nun hab ich mich erstmal informiert, wer wo zuständig ist und schon mal nachgefragt wie das so läuft.
Zuständig ist also die Untere Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises. Da sagte man mir ich müsse einen Erlaubnisantrag für eine Grabung stellen, 1x1x0,5m (HxBxT) sollten kein Problem sein. Gibt es da ein vorgefertigtes Formular für?
Hat schon mal jemand solch einen Antrag gestellt?..

Hallo André,

also ich weiß, dass der mir näher bekannte Geologe Dr. Thomas Kirnbauer - früher in Wiesbaden tätig - nun schon lange in Bochum lebend), im Rahmen seiner Tätigkeit beim Landesamt für Bodenforschung in Wiesbaden schon an verschiedenen Grabungen teilgenommen hat. Ganz entscheidend ist wohl, dass bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Grabungsgenehmigung beantragt werden muss. Allerdings wäre es besser, Du würdest mal direkt mit Herrn Anderle (Geologe und Leiter des NVN) vom Landesamt für Bodenforschung in Wiesbaden sprechen oder mit Dr. Kirnbauer in Bochum. Die müssen den Ablauf ganz genau kennen. Ich selbst hatte noch nicht das Vergnügen, an einer dieser Grabungen teilzunehmen.

Von Landschaftsschutz-, Naturschutz-, sowie Denkmalschutz-Gebieten würde ich unbedingt die Finger lassen. Nach meinen Infos bekommen selbst die Landesämter für Bodenforschung allerhöchstens in Ausnahmefällen auch hier eine spezielle Grabungserlaubnis!!

.. ob es ein vorgefertigtes Formular dafür gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.


Gruß Peter5  :winke:
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Peter5 am August 07, 2008, 10:01:03 Vormittag
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Tel.: 0611 5 35 - 5319

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Tel.: 0611 69 39 - 0
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H.J. Anderle

Tel.: 06127 6 19 76
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Dr. Kirnbauer

http://www.unicum.de/hochschulverzeichnis/professoren/Technische_Fachhochschule_Georg_Agricola_f%FCr_Rohstoff-k-_Energie_und_Umwelt_zu_Bochum_-_Staatlich_anerkannte_Fachhochschule_der_DMT/Prof._Dr._Thomas_Kirnbauer
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Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Mineraloge am August 07, 2008, 10:54:47 Vormittag
Hallo Peter,

danke erstmal für deinen Beitrag und den Hinweis auf Herrn Kirnbauer.
Ich hab mir auch schon Rückendeckung von der TU Freiberg besorgt, erstens weil ich die Leute da gut kenne und zweitens weil die auch Interesse an den Stücken haben. Des Weiteren können sie mich bei der Auswertung unterstützen und etwas von dem Material dann ausstellen, was wahrscheinlich eine Bedingung für die Grabung werden wird. Würd ja auch gern nen Artikel darüber veröffentlichen, was allein immer schwierig ist.
Ich halt euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Grüße André
Titel: Re: Rechtliches zum Sammeln
Beitrag von: Peter5 am August 07, 2008, 12:50:12 Nachmittag
Hallo André,

ja, halte uns ruhig auf dem Laufenden! Hört sich ja auch alles recht interessant an. :super:

Gruß Peter5 .. :winke: