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Goldwaschen => Goldwaschtermine, -berichte ... => Thema gestartet von: paragraf am April 27, 2007, 03:12:40 Vormittag

Titel: Goldwaschen und Gesetze & Verordnungen
Beitrag von: paragraf am April 27, 2007, 03:12:40 Vormittag
Hallo,

ich habe mir es mir vor ein paar Tagen für eine Stunde mal angetan: Thüringer Gesetze & Verordnungen...

So einfach ist das mit dem Goldwaschen in Katzhütte aber nicht...

Gut, die Obrigkeit von Katzhütte möchte ES zwar...nur zu verständlich! - Sind ja immerhin Arbeitsplätze involviert! Und

es wird wohl auch nichts weiter passieren...ganz koscher ist DAS aber nicht!

Wohlgemerkt, ich will hier nicht als Spielverderber auftreten....

Jede Gemeinde soll eben das BESTE aus sich machen!!! Meine high 5 sind dabei!

Will heißen: "Ich gebe ja nur zu Bedenken!"

Gruß

Bernd
Titel: Re: Goldwaschen und Gesetze & Verordnungen
Beitrag von: MetGold am April 27, 2007, 06:31:48 Vormittag
Hallo Bernd,
ich habe ja auch nicht zum wilden Goldwaschen :angst: :Gold: :angst: aufgerufen :ehefrau: , sondern alles schön gesittet. Von der 53km langen Schwarza sind über die Hälfte Naturschutzgebiet. Die Kommunen müssen/können eine Genehmigung fürs Goldwaschen beantragen und dann jemanden ermächtigen dieses für Gruppen durchzuführen und zu überwachen. Wird es nicht beantragt darf auch in diesem Flußabschnitt nicht gewaschen werden, auch nicht von einzelnen. An der Schwarza bei Mellenbach z.B. liegen die erforderlichen Genehmigungen bereits wieder vor.   :super:
... Und unser Digger hat für Sitzendorf usw. sicherlich die notwendigen Dinge auch bereits in der Tasche.
Es ist allerdings alles etwas strenger geworden ... Schäufelchen - Pfanne - Röhrchen - nix weiter ...  ach ja, und ein paar Euronen mußt du noch löhnen für den jeweiligen "Platzhirsch" :friede: vor Ort, was ja wohl recht und billig ist.

:Gold:   MetGold   :alter:

P.S.  Hallo Digger, du wärest jetzt eigentlich dran !!!   :einaugeblinzel:
Titel: Re: Goldwaschen und Gesetze & Verordnungen
Beitrag von: paragraf am Mai 04, 2007, 12:00:44 Nachmittag
Hallo Peter,

so einfach ist das leider nicht. Die Gemeinden können/müssen keine Genehmigung von der obersten Naturschutzbehörde einholen, sie sind vielmehr augrund der Landesgesetze berechtigt, eigene Genehmigungen zu erteilen. Allerdings nur im Rahmen der ihnen vom Landesgesetz eingeräumten Befugnisse. Und da gibt es - soweit ich in die entsprechenden Landesgesetze bisher eingetaucht bin - nur zwei Möglichkeiten ausnahmsweise in die Natur einzugreifen: Pflanzlicher Rückbau wenn beispielsweise der Flusslauf bedroht ist oder bei der Kormoranplage in bestimmten Gegenden. Von Goldwaschen ist in den Landesgesetzen jedoch nicht die Rede.

Kann dem einzelnen vor Ort aber egal sein, wenn etwas von der Gemeinde aus wirtschaftlich-touristischen Gründen genehmigt wurde, was diese nach den Landesgesetzen gar nicht genehmigen durfte und die oberste Naturschutzbehörde beide Augen zukneift. In Thüringen gibt es ja kein FBI, welches den Förster oder Bürgermeister vor Ort wegbuffen darf.  :lacher:

Gruß

Bernd 
Titel: Re: Goldwaschen und Gesetze & Verordnungen
Beitrag von: MetGold am Mai 04, 2007, 12:09:46 Nachmittag
Hallo Bernd,

magst sicher recht haben, ist mir aber relativ egal, solange es mich nur "partiell tangentiert". Ich weiß nur, daß die jeweiligen "Betreiber" immer viel Papierkrieg haben, ehe sie endlich einige Unterschriften und Stempel und Auflagen für das laufende Jahr wieder in der Tasche haben.

 :winke:  MetGold   :alter: