Hallo,
was mich einmal interessieren würde.
Der theoretische Fall:
man findet einen Meteoriten,der in zwei Teile gebrochen ist.
Ein großes und ein kleines Stück,was sich aber paßgenau zusammensetzen läßt.
Reicht es nun für eine wissenschaftliche Untersuchung und gegebenenfalls für die Hinterlegung 20% von der kleinen Masse einzureichen oder 20% von der Gesamtmasse?
Muß die Gesamtmasse überhaupt erwähnt werden,wenn doch die Paßgenauigkeit der Bruchfläche die Zugehörigkeit beweist?
Sollte man weitere Bruchstücke bei einer Nachsuche finden,stimmt die angegebene Gesamtmasse doch auch nicht.
Soweit meine Überlegung.
Gruß Jürgen