Autor Thema: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?  (Gelesen 3732 mal)

Offline DCOM

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Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« am: Oktober 27, 2015, 12:43:00 Nachmittag »
Liebe Leute,

ich weiß nicht, ob das hier schon diskutiert wurde:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
https://www.mineralienatlas.de/forum/index.php/topic,40420.msg290270.html

Es geht in erster Linie um Kulturgüter mit historischem Wert, um Raubgrabungen, dem Antiquitäten-Schwarzmarkt und Terrorismusfinanzierung den Boden zu entziehen. Es dürfte jedoch auch Mineralien- und Meteoritensammler treffen, die nicht lückenlos nachweisen können, wo sich ihre (insbesondere historischen) Stücke in den letzten 20 Jahren befunden haben. Die Frage ist außerdem, wie man die "Rechtmäßigkeit" eines Erwerbs nachweist. Offengestanden habe ich viele Rechnungen gar nicht aufbewahrt, und ich weiß nicht, ob es genügt, auf den Verkäufer hinzuweisen. Gerade beim Sammeln von NWA-Funden, wo die Provenienz nicht immer lückenlos nachverfolgt werden kann, sehe ich hier ein Problem.

Zitat
Sammlern, Wissenschaftlern und Händlern drohen:

- unsinnige und nicht einhaltbare Einfuhrformalitäten bei jedem einzelnen Natur- und Kulturgut (ohne Wertgrenze),

- bei Nichteinhaltung der Formalitäten Abrutschen des normalen internationalen Sammelns von Natur- und Kulturgut in die Illegalität und daraus resultierende Möglichkeit zur willkürlichen Enteignung privater Sammler,

- nicht einhaltbare Sorgfaltspflichten für Händler,

- rechtsstaatlich bedenkliche rückwirkende Regelungen und Beweislastumkehr,

- Behinderung der Naturwissenschaft durch Bürokratisierung und Entzug von Quellen für Forschungsgegenstände (Sammler, Händler, eigene Importe),

- der Wegfall von Messeveranstaltungen (wie Mineralien- und Fossilienbörsen).

Grüße, D.U.

Offline DCOM

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #1 am: Oktober 27, 2015, 12:47:02 Nachmittag »
Ups, es scheint bereits seit längerem ein Thread hierzu zu existieren... bin mal wieder zu spät...  :platt:

Offline lithoraptor

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #2 am: Oktober 27, 2015, 12:54:29 Nachmittag »
Moin D.U.!

So ist es, deswegen hau ich hier gleich mal einen Link zum bisherigen Thread rein:
http://www.jgr-apolda.eu/index.php?topic=10931.0

Das Thema ist ja so wichtig, dass es hier gerne in verschiedenen Boards auftauchen darf bzw. sollte.

Gruß

Ingo

Offline louisaner

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #3 am: Februar 11, 2016, 08:57:02 Vormittag »
Huhu, ihr Sammler da.

Der obige Link funktioniert nicht (Es ist ein Fehler aufgetreten,Das Thema dass Sie anschauen möchten, existiert nicht oder ist für Sie nicht einsehbar. ) und ich such auch schon stundenlang nach einer Antwort, also stell ich einfach mal meine Frage.
Wenn man einen Meteoriten auf öffentlichem Grund finden sollte ( Ich wohne ja wie gesagt in Dortmund/NRW) darf man den dann vollumfänglich behalten? Der Fall Wimmer sagt ja: JA
Aber das war ein bayrisches Gericht.
Wie sollte man nach einem Fund weiter vor gehen?
Fotos/Koordinaten/etwas absägen, schleifen und ätzen um dann festzustellen, das es Schrott ist - hehe
Gut, die Wahrscheinlichkeit ist kleiner als ein Lottogewinn, wird aber trotz allem rege diskutiert.
Ich habe den Eindruck, der eine sagts So und der andere sagt was Anderes.

?!?!

Gruß - Ole

Offline schwede-jens

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #4 am: Februar 11, 2016, 09:48:39 Vormittag »
Hej Ole  :winke:
Du solltest auf keinen Fall die Bild Zeitung vor dem Fund informieren...  :einaugeblinzel:   :crying:

Desweiteren wäre es ratsam den Fund zu wiegen, bevor man dran rumschleift/säbelt etc...
Fotos am besten in situ (ggf mit GPS/ Würfel etc)
Aber so eine Liste mit Verhaltensratschlägen über den perfekten Umgang wäre bestimmt nicht schlecht, um im Fall eines Falles/Fundes alles richtig zu machen. Oder gibt es hier irgendwo sowas schon?

LG Jens
MÖGE DER HIMMEL MIR AUF DEN KOPF FALLEN...

Offline Sikhote

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #5 am: Februar 11, 2016, 18:41:57 Nachmittag »
Hallo Ole,

du kannst dir grundsätzlich einen Meteoriten aneignen, weil er ja niemandem gehört, anders als beispielsweise ein Schatz, der von seinem Eigentümer vergraben wurde.
Aber es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verwaltungsrechtsbestimmungen.

Grüße
Sigrid

Offline boborit

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #6 am: Februar 11, 2016, 19:16:05 Nachmittag »
Spielt das eine Rolle, ob es sich z. B. um einen vergrabenen Schatz handelt?
In der Regel ist der ursprüngliche Besitzer gar nicht bekannt, mitunter nicht einmal die Nationalität dieser Person klar bestimmbar.

Ein Beispiel:
wie ist das z. B. mit dem Schatz des Priamos (von Troja)? Nach dem Krieg ging der von Berlin (als Beutekunst) nach Russland (die haben nun, meine ich, gar keinen Anspruch darauf. Herr Schliemann (der Archäologe) hatte den ja damals aus Troja (liegt heute in der Türkei) mitgebracht... nicht ganz legal... aber mit seinem Geld und Arbeit erst entdeckt. An welche Kultur sollte der zurückgehen (wenn man Kulturgut schützen und rückführen möchte? Zurück nach Deutschland (wenn die Russen auch nicht den geringsten Aufwand betreiben den Schatz rauszurücken)? An die Griechen? Die haben ja damals Troja vernichtet, dafür jetzt noch belohnen? An die Türken? Die haben erst 2000 Jahre nach Troja das Land erobert. Waren die Trojaner nicht (im weitesten Sinne) Griechen die dem persischen Kulturkreis angeschlossen waren. Also den Schatz an die Perser? Naja, ist nicht so ganz ernst gemeint. Ernst gemeint ist aber der Widerspruch der Novelle des KGS-Gesetzes. Und was da dem "kleinen" Sammler von Natur- oder Kulturgütern auferlegt werden soll finde ich nicht witzig. Zumal das neue KGS-Gesetz kaum den illegalen Handel auf dem Schwarzmarkt beeinflussen wird. Wohl aber den privaten Sammler der in der Regel seine besten Stücke oder die ganze Sammlung eh irgendwann an ein Museum übergibt - aber das geht ja dann auch nicht mehr.

Viele Grüße - Michael
Nur der Himmel und du selbst können dir Grenzen setzen.

Offline Haschr Aswad

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #7 am: Juli 04, 2016, 18:04:41 Nachmittag »
Laut aktueller Meldung des Kulturrats unterliegen „Münzsammler, Münzhändler, Mineralien- und Fossiliensammler […] nicht dem Kulturgutschutzgesetz.“

Woher man dort diese Zuversicht nimmt und ob der nun verabschiedete Gesetzestext diese Deutung tatsächlich hergibt mag jeder selbst entscheiden:

[Im Sinne des Gesetzes ist] „„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder
Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
oder archäologischem Wert oder
aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes,
insbesondere von paläontologischem,
ethnographischem, numismatischem oder
wissenschaftlichem Wert,“

Quelle Gesetzestext (§2, Abs. 1.9.):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808908.pdf

Quelle Kulturrat:
http://www.kulturrat.de/pressemitteilung/kulturgutschutzgesetz-auf-den-letzten-metern-noch-verbessert-heute-entscheidet-bundestag/


Offline DCOM

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #8 am: Juli 05, 2016, 17:15:07 Nachmittag »
Wenn ich es richtig sehe, entfallen aber die "Sorgfaltspflichten" beim (gewerblichen) In-Verkehr-Bringen nach § 42, Abs. 1 für Münzen, Fossilien, Mineralien - und damit wohl auch für Meteorite -, denn in Abs. 3 heißt es:

Zitat
(3) Die zusätzlichen Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind ferner nicht anzuwenden für Kulturgut, 1. das kein archäologisches Kulturgut ist...

Demnach brauchen wohl weder Meteoriten-Händler noch Sammler die Provenienz des Kulturguts zu prüfen oder die rechtmäßige Ein- und Ausfuhr zu belegen. (Dies gilt dann wohl auch für Stücke, deren Preis über 2.500,- € liegt...)

Grüße, D.U.  :prostbier:

Offline DCOM

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #9 am: Juli 05, 2016, 17:50:51 Nachmittag »
Nachtrag:

Für Unsicherheit darüber, ob Fossilien, Meteorite und Mineralien zu "archäologischem Kulturgut" zählen, sorgt gewiss die logisch nicht eindeutige Inklusion von "Sachen", die "sich im Boden oder in einem Gewässer befinden oder befunden haben...". Ob dieser Zusatz mit der logischen UND- oder mit der logischen ODER-Funktion mit "Sachen oder Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden" verknüpft sind, geht daraus leider nicht hervor:

Zitat
§ 2: Archäologisches Kulturgut sind bewegliche Sachen oder Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben, sich im Boden oder in einem Gewässer befinden oder befunden haben oder bei denen aufgrund der Gesamtumstände dies zu vermuten ist,…“

Ferner ist auch nicht ganz klar, ob Brösel, Endschnitte, Teil- und Vollscheiben dazu gehören, weil diese immerhin "von Menschen bearbeitet" wurden.

Ich gehe aber mal davon aus, dass der Gesetzgeber wirklich beabsichtigt, Naturgegenstände weitgehend aus der Defintion auszuklammern, sonst würde die Veränderung des § 2 wenig Sinn gehabt haben. Zumindest scheint dies auch aus der folgenden, etwas älteren Klarstellung hervorzugehen:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-12-09-kultugutschutz-palaeontologie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zitat
1. Fossilien und andere paläontologische  Objekte  sind  im  Regelfall  kein  Kulturgut;  sie sind nur dann als Kulturgut einzustufen, wenn sie einen „paläontologischen Wert“ haben (so § 2 Absatz 1 Nummer 9 KGSG-E): Häufig vorkommende paläontologische Objekte, die wissenschaftlich ohne Bedeutung und als „Massenware“ einzustufen sind, sind davon bewusst ausgenommen und nicht Bestandteil des in § 2 Absatz 1 Nummer 9 KGSG-E erwähnten „kulturellen Erbes“. Fossilien werden daher - von wenigen herausragenden Exemplaren abgesehen - im deutschen Recht ebenso wenig als „Kulturgut“ betrachtet wie etwa grundsätzlich auch Mineralien oder geologische Proben.

2. Archäologie  und  Paläontologie  werden  durch den  Gesetzentwurf nicht gleichgesetzt. Die Annahme, die verschiedentlich, auch z.B. in der oben erwähnten Stellungnahme der   Paläontologischen   Gesellschaft, geäußert   wurde,   dass   Archäologie   und Paläontologie im Gesetzentwurf gleichgesetzt werden, trifft nicht zu. Die Aufzählung in der Definition von § 2 Absatz 1 Nummer 9 KGSG-E zeigt bereits, dass Kulturgut sowohl dem Bereich der Archäologie als auch dem der Paläontologie entstammen kann. Beide Begriffe   werden   nebeneinander   verwendet,   ohne dass   diese sich   in   ihren Anwendungsbereichen überlappen. § 2 Absatz 1 Nummer 1 KGSG-E beschränkt sich daher  bewusst  auf „archäologisches  Kulturgut“ und  umfasst  nicht  Fossilien  oder sonstige paläontologische Objekte. Dies bedeutet, dass die Sorgfaltspflichten nach §§ 40  ff.  GSG-E,  die  sich  ausdrücklich  nur  auf  „Kulturgut“  beziehen,  für  die ganz übergroße  Mehrheit  der Fossilien  und anderer paläontologischer Objekte gar  nicht greifen, da diese im Regelfall gar kein „Kulturgut“ sind (siehe Punkt 1).

Oder was meint Ihr?

Grüße, D.U.  :prostbier:

Offline Mettmann

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Re: Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht - droht neues Ungemach?
« Antwort #10 am: Juli 06, 2016, 05:06:34 Vormittag »
Ich meine, für die theutschen Metheinis ist die Änderung von §30 die wichtigste:

Zitat
Wer Kulturgut einführt, hat, sofern es von ei-
nem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als natio-
nales  Kulturgut  eingestuft  oder  definiert  wor-
den ist, zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der
Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat im Sinne von
§ 28 Nummer 1 entsprechende
Unterlagen mitzu-
führen. Ein solcher Nachweis sind Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates
sowie sonstige Bestätigungen des  Herkunftsstaates, 
dass  das  Kulturgut rechtmäßig ausgeführt werden konnte.

Zuvor hätte das Gesetz ja die absurde Situation hergestellt, daß sämtliche Gegenstände, die nach den Grobkategorien - hier mineralogische Sammlungsgegnstände resp.Teile von irgendgeartetem wissenschaftlichen Interesse - eingeführt worden wären, pauschal Kulturgut gewesen wären, also auch, wenn sie im Fundland gar nicht als Kulturgut angesehen werden. Vulgo ois, was von draußen reinkommt.

So aber bleibt alles, wies zuvor auch schon war. D.h. gibt eh kaum solche Länder, die so arm an Kultur waren, dasse sogar Mets als Kulturgut einstufen.
Zur Hauptsache eben Kanada und Australien. Da läßt Dir halt dann vom seller eine Kopje von der Exporterlaubnis mitgeben.
Sonst betriffts ja nur noch ein paar wenige andere, die oft eh keine Mets haben, wie Neuseeland oder so uralte Gesetze, daß sie im Lande selbst nimmer bekannt sind und auch nicht verfolgt werden, wie z.B. die Philippinen. Achja und Gibeons aus Deutsch-Südwest und Campos aus einer Provinz sind verboten, ebenso Mets aus dem ehem. Neuschwabenland, sofern Du ein Staat bist. (und Polen, aber da hält sich keiner dran, aus berechtigten Gründen des Putativ-Kulturschutzes).
Naja und dann eben noch ein paar Einzelländer, die unterentwickelte Rechtsstaaten sind, wo Mets per se dem Staate gehören; also paar Australische Bundesstaaten (nicht aber Indien, China und andere Hörensagereien). Und mein liebstes Mettgesetz ist das aus dem Swaziland.

Hmm beim Überfliegen fällt mir noch die Neuerung des Ankaufrechts des Staates bei Versagung der Ausfuhrgenehmigung auf,
und les ichs richtig? Das 30jährige Rückwirkungsgebot beim Legalitätsnachweis scheint auch gefallen zu sein.

Zudem können die Professices (ist das der korrekte Plural des Genderneologismus' "Professix"? - wäre der lateinische Plural derer auf -ix endenden Femina - also auch diskriminierend irgendwie) und Drs aufatmen,
sie dürfen nun zu wiss. Zwecken an ihren nationalen und national wertvollen Kulturmets doch herumschnippeln.

(mir fehlt noch eine vierte Katergorie - die des "unabsichtlich hergestellten Kulturguts" - mei, wenn ein berühmter und hochgehandelter zeitgenössischer Maler oder Autor eine Weihnachtsgrußkarte ins Ausland schickt, nicht daß ihm da versehentlich ein national wertvolles Kulturgut unterläuft und er in den Bau wandert :eek:)

Plus kleines Detail,auch neu, wenn ein Herkunftsland nimmer existiert, dann reicht es schon, wenn die Sache in einem der Gebilde, die aus dem Staat hervorgegangen und als Staat betrachtet werden können, als Kulturgut geschützt ist. Also bspw der nunmehr geteilte Sudan, oder bei den Mets, man weiß ja nich, was aus Libyen mal wird..

Derweil..
 :prostbier:
Mettmann

(PS und Übrigens: das erste theutsche Kulturschutzgesetz wurde aus weniger hehren, sondern aus sehr profanen Gründen geboren. Nämlich als im Kriegsjahr 1916 die Zivilbevölkerung nicht mehr hinreichend mit Kalorien versorgt werden konnte unds nur noch Steckrüben zum Fressen gab und das Brot tatsächlich mit Sägespänen gestreckt wurde, gleichzeitig aber ebenfalls kriegsbedingt die Währung verfiel. So sollte verhindert werden, daß das Volk seine Stuben leerräumt an das nun kaufkräftig gewordene Ausland, um Penunze für Schwarzmarktlebensmittel zusammenzubekommen. War auch die Geburtsstunde der Lebensmittelkontrollbehörde, weil etliche der neu erfundenen Lebensmittelsurrogate doch recht gesundheitsgefährdend waren...ja die guuade oide Zeit... obwohl, bei mir im Supermarkt gibts jetzt veganen Leberkäs, ehrlich!! und schuld ist nur der Gabriel, weil er die Übernahme genehmigt hat...den kauf ich mir jetzt und brat ihn im Schweineschmalz aus..Wutbürger helfen sich selbst!)
« Letzte Änderung: Juli 06, 2016, 05:46:04 Vormittag von Mettmann »
"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

 

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