Autor Thema: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern  (Gelesen 8327 mal)

Digger

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #15 am: September 02, 2007, 23:56:04 Nachmittag »
Hallo allerseits, jetz bin ich schon ein paar mal zitiert worden und deshalb melde ich mich mal selber:

Die Schwarza einschließlich aller Nebenbäche ist unter Schutz gestellt worden von Thüringen, dem "Freistaat". Das bedeutet in diesem Falle, daß niemand mehr , auch kein Angler, das Gewässer betreten darf, weil zu viele Lebewesen vernichtet werden. Man hat nähmlich noch in einer Tiefe von einem Meter im Kiesbett lebende Fische gefunden - da staunste, was -. einige Gemeinden, die rechtzeitig auf meinen Hinweis reagiert habe, hatten daraufhin kurze Flußabschnitte beantragt, in denen man nach Absprache mit den Anglern als Pächter Gold waschen darf. Das wurde von der Behörde so vorgeschrieben, weil die Gemeinden das nicht bezahlen müssen, die Goldwäscher aber sehr wohl und man hatte sicher auch schon schöne Preise dafür ins Auge gefasst. Die Gemeinden nun ihrerseits wurden verpflichtet, mit Goldwäschern als Veranstalter eine Vereinbarung zur Durchführung zu treffen. Kosten werden dafür nicht berechnet, aber die Veranstalter müssen die Plätze entsprechend pflegen. Und das kann dann wieder Geld kosten. Der Hintergedanke der Behörde ist, daß sie im Falle eines Schadens jemanden haben, den Sie über die Gemeinden zur Kasse bitten können.

Das geschieht häufig in Katzhütte, wo alle Interessierten an einem Strang ziehen, aber jeder in eine andere Richtung. Dort gibt es zahlreiche Neider, die alles genau beobachten, dann aber nicht eingreifen, wenn was unerlaubtes abläuft, sondern lieber heimlich fotografieren und dann anonym eine Anzeige starten. Das geht schon eine ganze Weile so und deshalb will Herr Fuhrmann ja auch aufhören. Am Ende wird es darauf hinaus laufen, daß einige Leute sich mit dem Doktor von hinterm Rennsteig arangschieren. Da wird es dann so laufen wie schon gehabt: Hohe Preise, abgesagte Veranstaltungen ( siehe B. Blankenburg) und aufmöpfige Goldsucher mit eigenen Ideen kriegen keine Fuß mehr ins Wasser. Vielleicht gibt es dann bald solche Verhältnisse wie in der ehemaligen SU, wo die Sammler immer schön Vorträge und Bilder ansehen durften, aber im Gelände etwas sammeln durften Sie nicht. Wird doch prima werden - oder nicht?

Es gibt also im ganzen Tal keinen, der irgendwo einen Flußabschnitt privat zum Goldwaschen pachten kann. Es geht nur, wenn eine Komune was beantragt, dann genehmigt bekommt nach ewig langer Zeit und dann den Profi  beauftragt, was zu machen. So sieht es aus! Ws anderes ist es, wenn in einer Entfernung von 10 Metern neben dem Fluß ein Loch gegraben wird, da einigt man sich nur mit dem Besitzer der Fläche. In diesem Falle ist aber zu beachten, daß man dem Gewässer Wasser entnehmen darf, es darf aber nicht in den Fluß zurück geschüttet werden und man darf keine die Handkraft verstärkenden Geräte einsetzen. Das bedeutet, man  darf Wasser mit der Pfanne schöpfen, aber man darf es nicht sofort zurückschütten, denn das ist strafbar! Ist dorch prima, oder? In dieswer Richtung liegt auch der Quatsch, daß der Einsatz von Chemikalien verboten ist - hat schon mal jemand von Euch mit Chemie nach Gold gewaschen. Aber das können unsere hervorragenden Beamten ja nicht wissen. Geschenkt! 

Damals war zum Beispiel Unterweißbach/Mankenbachs Mühle nicht unter denen, die eine Fläche beantragt haben. Jetzt wollen Sie aber für ihre Touristebn was machen. Bisher hat aber das Land nichts genehmigt. Oder: Ich kenne eine Gemeinde, die hat eine Fläche genehmigt bekommen, aber die hat keinen Goldwäscher gefunden. ich habe mich bisher nicht bemüht darum, und der Doktor macht es wohl nur, wenn er damit einen einen anderen schädigen kann. Jedenaflls hat er dort bisher keine Ambitionen zu erkennen gegeben, obwohl es da gut Gold gibt.

Was die Funde betrifft, so ist Gold als Mineral zu betrachten. Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht. Er kann allenfalls widerrechtliches Betreten seiner Flächen einklagen, aber nicht Herausgabe des Minerals. Das gilt aber nicht für Fossilien - Versteinerungen - und auch natürlich nicht für archäologische Objekte! ( Zumindest in Thüringen). Das Goldsuchen, wie wir es betreiben, gilt nach dem Gesetz nicht als Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen. Allerings muß man bedenken: Wenn man Gold als Edelmatall verkauft, gilt das Vorkaufsrecht des Staates, dem es anzubieten ist. Das ist aber aus zwei Gründen kein Problem: 1.) Kein Sammler verkauft sein Gold als Edelmetall. 2.) Immer wenn jemand in Deutschland Gold ankauft, tut er das im Auftrage und in Vertretung des Staates( wenn er sich an das Gesetz hält). Wenn z.B. ein Ausländer was ankauft und dann illegal in Ausland  mitnimmt, hat er ein Problem, wenn er erwischt wird.

Zum guten Schluß ein Hoffnungsschimmer: Die Goldreserven des Stattes in Frankreich betrage gegen 1800 Tonnen. In Privathand befinden sich nochmals geschätzt 4000 Tonnen, von denen ein guter Teil selbstgewaschenes Gold ist. Die Kumpels dort schaffen sich auf diese Weise eine krisenfeste Altersvorsorge. Nur, wer kann das kontrollieren und überhaupt, interessiert das in Frankreich jemanden?
Also macht weiter, in diesem Sinne Glück Auf Digger     

Offline paragraf

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #16 am: September 03, 2007, 00:10:00 Vormittag »
Hallo Digger,

bei allem Respekt, aber DAS ist völliger Quatsch, was Du Dir da erzählst:

"
Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht. Er kann allenfalls widerrechtliches Betreten seiner Flächen einklagen, aber nicht Herausgabe des Minerals. Das gilt aber nicht für Fossilien - Versteinerungen - und auch natürlich nicht für archäologische Objekte! ( Zumindest in Thüringen). Das Goldsuchen, wie wir es betreiben, gilt nach dem Gesetz nicht als Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen. Allerings muß man bedenken: Wenn man Gold als Edelmatall verkauft, gilt das Vorkaufsrecht des Staates, dem es anzubieten ist. Das ist aber aus zwei Gründen kein Problem: 1.) Kein Sammler verkauft sein Gold als Edelmetall. 2.) Immer wenn jemand in Deutschland Gold ankauft, tut er das im Auftrage und in Vertretung des Staates( wenn er sich an das Gesetz hält). Wenn z.B. ein Ausländer was ankauft und dann illegal in Ausland  mitnimmt, hat er ein Problem, wenn er erwischt wird.
"

Hör auf, solchen Unsinn zu verbreiten!

Gruß

Bernd


Offline gsac

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #17 am: September 03, 2007, 02:23:36 Vormittag »
bei allem Respekt, aber DAS ist völliger Quatsch, was Du Dir da erzählst:

Lieber Bernd, ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber "bei allem Respekt" würde
ich dem "Digger", diesem Herrn Kreibich, seines Zeichens Goldschmied in Weimar
und eben wohl ein ziemlich "alter Hase" auf dem Gebiet des Goldwaschens, schon
eine gewisse Portion Respekt zollen wollen - und das, obwohl ich ihn gar nicht
näher kenne!

Wer letztlich Recht hat und was Recht ist, das vermagst Du dann vielleicht objektiver
zu beurteilen als der Digger mit seinem Bericht, aber diesen fand ich, ehrlich gesagt,
auch trotzdem eigentlich recht interessant zu lesen!

Nix für ungut und natürlich :prostbier: bei nächster Gelegenheit...

Alex


Offline paragraf

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #18 am: September 04, 2007, 02:18:42 Vormittag »
Hallo Alex,

bei allem Respekt, ich habe unserem Digger allen Respekt dieser Welt bezollt. Was aber Unsinn ist, erlaube ich mir auch als solchen zu bezeichnen. Wer unbestreitbar Kenntnise & Erfahrungen auf seinem Gebiet erworben hat, erwirbt damit aber noch längst nicht die Lizenz, Unsinn auf allen denkbaren Gebieten zu schreiben, über die man keine Ahnung hat. Ich nicht, Du nicht, er nicht.

Das Internet ist und soll auch unzensiert bleiben, aber es gibt eben auch keine Chefredaktion - Deswegen ist auch alles - auch das, was ich hier schreibe - mit Vorsicht zu genießen!

Ich würde niemals irgendeine Meinung oder Halbwissen über physikalische Strahlungen verbreiten, weil ich dazu absolut keine Ahnung habe, zumindest würde ich Dich zuförderst fragen...

Gruß

Bernd

PS Die psychologische Bewertung dieses Vorgangs lass ich mal außen vor, obwohl sie mir unter den Nägeln brennt!

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #19 am: September 04, 2007, 09:08:40 Vormittag »
Hallo Bernd,
wenn der Digger da, weil kein Jurist, sondern Goldschmied sich vielleicht nicht ganz korrekt im juristischen Sinne ausgedrückt hat, bleibt der geneigte Leser natürlich weiterhin gespannt auf die rechtsverbindliche Auskunft wie es denn nun wirklich ist. Nur so einfach behaupten, daß das alles Quatsch sei und alle anderen wüssten dann schon Bescheid ist nicht korrekt. Habe gehört, daß es da eine kleine Fibel geben soll mit dem Titel: Goldwaschen leicht gemacht - Jura für Anfänger  :weissefahne:, cu Uwe
Dsds

Offline paragraf

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #20 am: September 05, 2007, 02:21:59 Vormittag »
Hallo,

entschuldigung, ich kann diese kleinen Aufgeregtheiten nun weder verstehen noch nachvollziehen. Die aufgestellte, unsinnige Behauptung war: "Der Besitz entsteht in diesem Falle nach uralten germanischen Recht durch das An-sich-Nehmen. Wer das Mineral aufhebt, dem gehört es und der Grundstückseigentümer hat daran kein Recht."

Was heißt hier nicht ganz korrekt?  Uwe: Wenn Du in Deinem Garten, Deinem Grundstück, ein etwas größeres Mineral neben Deinen Gartenzwergen - ob beleuchtet oder nicht - aufstellst und jmd. kommt und nimmt es in Besitz, also Dir weg.... machst Du Dir wirklich Gedanken nach der Art: "Och nö! Schade, nu isses weg! Aber das alte germanische Gesetz eben..., Pech gehabt.."???

Und nochmals: Es gibt in diesem Rechtskosmos keine rechtsVERBINDLICHEN Auskünfte, Abseits ist immer dann, wenn der Schiedsrichter pfeifft bzw. der Richter sein Urteil fällt.

Gruß

Bernd

Offline Schönedingesammler

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #21 am: September 05, 2007, 09:55:04 Vormittag »
Hallo Bernd,
ich hab ja nu von der Juristerei absolut keine Ahnung, wie wahrscheinlich 99% der anderen Forenteilnehmer auch, weshalb wir ja auch eure Dienste brauchen. Eben wie jeder andere von uns irgendetwas anderes besonders gut kann. Und da Du einen ganzen ABschnitt zitiert hast, aus einem Beitrag den ich sehr informativ fand, war mir jetzt nicht klar was denn nun so derart falsch war, daß Deine hierzu verwendete Wortwahl doch eine deinerseitige gewisse Aufgeregtheit vermuten lies. Deshalb die ganz unaufgeregte Nachfrage, für dessen Antwort ich mich an dieser Stelle jetzt auch artig  :danke::prostbier:, cu Uwe
Dsds

astro112233

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Re: Gold aus Thüringens Flüssen und Bächen, Bergen und Thälern
« Antwort #22 am: September 05, 2007, 17:47:30 Nachmittag »
 :lacher:  :streichel:  :lacher:

 :prostbier:

 

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