Hallo Lutz,
ich meinte ja nicht die Vorschriften für alle 16 Bundesländer, das wär ja nun wirklich fast unmöglich. Aber jeder Betroffene hat einen Anspruch auf Nennung der Hausnummer der Vorschrift, falls ein Vertreter der Obrigkeit etwas verlangt.
Beispiel aus meiner Studienzeit: Nächtliche Polizeikontrolle (erkennbar eingerichtet, um junge Polizeibeamte zu schulen
), eine junge Polizistin in Ausbildung: "Soi! Jetzt zeigen Sie mir noch Ihren Verbandskasten und Ihr Warndreieck!" - "Jo! Das zeige ich Ihnen alles gerne, wenn Sie mir sagen, wo diese, meine Verpflichtung, geschrieben steht!" - "ÖH! Das steht in der StVO" - "JA! - Und wo dort?" - "ÖH?" - "Kein Problem! Ich habe hier rein zufällig eine Sammlung Deutscher Gesetze bei mir (3 kg!), zeigen Sie mir also den Paragraphen..."...
Sie fing also an, im Wälzer zu blättern ..., dann tat sie mir Leid und dann hab ich´s ihr gezeigt .. also den Verbandskasten und das Warndreieck...
Grüße
Bernd