Autor Thema: Rechtliches zum Sammeln  (Gelesen 15601 mal)

Peter5

  • Gast
Re: Rechtliches zum Sammeln
« Antwort #15 am: August 07, 2008, 09:48:31 Vormittag »
Zitat
Nun hab ich mich erstmal informiert, wer wo zuständig ist und schon mal nachgefragt wie das so läuft.
Zuständig ist also die Untere Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises. Da sagte man mir ich müsse einen Erlaubnisantrag für eine Grabung stellen, 1x1x0,5m (HxBxT) sollten kein Problem sein. Gibt es da ein vorgefertigtes Formular für?
Hat schon mal jemand solch einen Antrag gestellt?..

Hallo André,

also ich weiß, dass der mir näher bekannte Geologe Dr. Thomas Kirnbauer - früher in Wiesbaden tätig - nun schon lange in Bochum lebend), im Rahmen seiner Tätigkeit beim Landesamt für Bodenforschung in Wiesbaden schon an verschiedenen Grabungen teilgenommen hat. Ganz entscheidend ist wohl, dass bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Grabungsgenehmigung beantragt werden muss. Allerdings wäre es besser, Du würdest mal direkt mit Herrn Anderle (Geologe und Leiter des NVN) vom Landesamt für Bodenforschung in Wiesbaden sprechen oder mit Dr. Kirnbauer in Bochum. Die müssen den Ablauf ganz genau kennen. Ich selbst hatte noch nicht das Vergnügen, an einer dieser Grabungen teilzunehmen.

Von Landschaftsschutz-, Naturschutz-, sowie Denkmalschutz-Gebieten würde ich unbedingt die Finger lassen. Nach meinen Infos bekommen selbst die Landesämter für Bodenforschung allerhöchstens in Ausnahmefällen auch hier eine spezielle Grabungserlaubnis!!

.. ob es ein vorgefertigtes Formular dafür gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.


Gruß Peter5  :winke:

Peter5

  • Gast
Re: Rechtliches zum Sammeln
« Antwort #16 am: August 07, 2008, 10:01:03 Vormittag »
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Tel.: 0611 5 35 - 5319

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Tel.: 0611 69 39 - 0
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H.J. Anderle

Tel.: 06127 6 19 76
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Dr. Kirnbauer

http://www.unicum.de/hochschulverzeichnis/professoren/Technische_Fachhochschule_Georg_Agricola_f%FCr_Rohstoff-k-_Energie_und_Umwelt_zu_Bochum_-_Staatlich_anerkannte_Fachhochschule_der_DMT/Prof._Dr._Thomas_Kirnbauer
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Re: Rechtliches zum Sammeln
« Antwort #17 am: August 07, 2008, 10:54:47 Vormittag »
Hallo Peter,

danke erstmal für deinen Beitrag und den Hinweis auf Herrn Kirnbauer.
Ich hab mir auch schon Rückendeckung von der TU Freiberg besorgt, erstens weil ich die Leute da gut kenne und zweitens weil die auch Interesse an den Stücken haben. Des Weiteren können sie mich bei der Auswertung unterstützen und etwas von dem Material dann ausstellen, was wahrscheinlich eine Bedingung für die Grabung werden wird. Würd ja auch gern nen Artikel darüber veröffentlichen, was allein immer schwierig ist.
Ich halt euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Grüße André

Peter5

  • Gast
Re: Rechtliches zum Sammeln
« Antwort #18 am: August 07, 2008, 12:50:12 Nachmittag »
Hallo André,

ja, halte uns ruhig auf dem Laufenden! Hört sich ja auch alles recht interessant an. :super:

Gruß Peter5 .. :winke:

 

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