Nein Mark,
wir müssen uns schon an den Text der UNESCO-Konvention halten,
und da steht bei der Definition von Kulturgut/Kulturerbe klipp und klar drin:
"cultural property' means property which, on religious or secular grounds, is specifically designated by each State"
Kulturgut ist also das, was jeder einzelne Staat als solches in der Umsetzung der Konvention in nationale Gesetze als Kulturgut ausweist und zu einer der im Katalog der Konvention aufgezählten Kategorien angehört und nix anderes.
Weswegen die Australier, ihren eigenen Katalog gemäß der Konvention aufgestellt haben und Meteorite explizit dort als geschützt im Sinne der Konvention anführen.
(Zusätzlich muß dieses Kulturgut noch eine der in Artikel 4 zitierten Bedingungen genügen).
Calcalong Creek wurde erst 1991 als Mondmeteorit erkannt und veröffentlicht.
Die Umsetzung der UNESCO-Konvention in australisches Recht (mit der Aufnahme von Meteoriten als Kulturgüter) erfolgte bereits 1986. Also war Calcalong Creek sicherlich nicht der Auslöser dafür.
Wenn man deiner Meinung folgt, dann hat ein Vertragsstaat trotz spezieller Meteoritenschutzgesetze gar keine Möglichkeit, illegal ausser Landes geschaffte Meteorite zurückzufordern.
Selbstredend schon, nur auf die UNESCO-Konvention können sich die Vertragsstaaten nur berufen, wenn sie, wie von der Konvention vorgesehen, die Meteorite in ihre nationale Liste der zu schützenden Kulturgüter aufgenommen haben,
wie eben auch Australien.
Wozu sie im Übrigen nach Artikel 5 verpflichtet sind.
Hier die gesamte Konvention im Wortlaut auf deutsch:
http://www.unesco.de/406.html?&L=0Denn es ist eben nicht so, wie so oft behauptet, daß die Konvention selbst Meteorite pauschal unter Schutz stellte.
Sondern, machmers am konkreten Bsp. Australien,
da haben wir die Umsetzung der UNESCO-Konvention in nationales Recht:
http://kuerzer.de/AustralianHeritageBeachte da Part II, Division 1, Punkt 8 - da verpflichtet sich Australien eine "National Cultural Heritage Control List" zu erstellen.
Diese Liste findest hier, in den Regulations zur Umsetzung:
http://kuerzer.de/AussieRegulationsund zwar in der Liste unter Punkt 3.4 (g) "any meteorite"
Obs so eine Liste schon für Deutschland gibt, weiß ich nicht.
2003 zumindest hatte das Deutsche Unesco Kommittee dem Bundestag empfohlen, mal endlich die Konvention von 1970 zu ratifizieren...
http://www.ipn.uni-kiel.de/blk21-sh/PressHH_Erklrg.pdfNaja und für die Weltraumverträge, so fern das stimmt, was ich in Erinnerung behalten habe, kann ich ja auch nix...
Freilich ists schwammig, Andreas,
das liegt zum einen daran, daß eben fast alles nur vom Hörensagen berichtet wird - also genauso wie bspw. die Behauptung, daß die Mets geschützt wären durch die Konvention 1970 (weswegen ich mich auch befleißigt habe, mal den Wortlaut hier zu bringen) und man nirgends die Gesetze kennt oder zugänglich macht,
zum andern, geh mal weg von Deiner Meteoritensammlersicht - Meteorite sind nun mal das seltenste auf der Welt,
darf man davon ausgehen, daß die meisten Staaten überhaupt keine Notwendigkeit sahen und sehen, irgendwelche Gesetze für Meteorite zu erlassen. Was weiß ich, was soll Peru schon groß für Gesetzgebungsverfahren angeleiert haben, wenn im ganzen Land grad mal zwo Meteorite gefunden worden sind.
Die Meteorite sind eben zu selten und zu ungewöhnlich, ferner habens in der Regel weder einen kulturellen, noch nimmt man die Mengen her, einen wirtschaftlichen Belang.
Tja und sie unter die bestehenden Gesetze einzuordnen fällt eben schwer, weilse so verflucht ausserirdisch sind.
Guck hast ja gesehen, beim ersten Neuschwansteinstein, da hat noch der bayer.Kultusminister gesabbelt, es wär ein Kulturgut ersten Ranges - geeiert wurd, obs ein Bodenschatz oder eine Beere oder ein Pilz sei und es hat sich kein Gesetz finden lassen, dann hams eben analog das Bodendenkmalgesetz angewendet, Halbe - Halbe zwischen Finder und Bodeneigner (in dem Fall der Freistaat), der unverhoffte Finder hat nen Batzen Geld für seine Hälfte bekommen, wo er auch ned nein sagen konnt - aber rechtlich wurd da nie was gerichtlich überprüft.
Beim zwoten Stein dann, wars aus mit dem Kulturgut, da wollt die Bayer. Staatsammlung den Stein unbedingt zerdeppern, um wie die Affen reinzuglotzen, was drin sei (was man schon vom 1.Stein wußt) - und ham die Finder angefahren, aber sofort die Hälfte rauszurücken, weil sonst sofort Gericht...
Tja und beim Dritten Stein, da hat sich der Finder den Anspruch des Bodeneigentümers nicht gefallen lassen, allerdings in Österreich gefunden und es ging vors Gericht - Festellung, das Ding war herrenlos, weil aussem All. Kein Bodenschatz, noch ein Schatzfund, weil nicht Verborgen und kein Zuwachs am Grundstück, im Sinne einer Anschwemmung, somit dem Finder zuzusprechen, zumal der Bodenbesitzer auch gar nicht danach gesucht habe.
Und so ähnlich durcheinand wirds wohl bei fast jedem Fund zu gehen, es sei denn, es gäbe Gesetze extra für Mets wie in Australien.
Tja und weils eh so selten, ich glaub es ist ja auch fast nie einer vor Gericht gegangen, wegen eines Meteoriten.
Muß man eben alles recherchieren. Ich glaub in USA gabs mal einen Fall, wo ein paar Kinder einen Stein auf einem Spielplatz gefunden und den wollte dann die Gemeinde haben - worauf geurteilt wurde, das Ding dürfe verkauft werden und der Erlös den Kindern zufallen unter der Bedingung, daß damit deren High-School-Ausbildung bezahlt werden müsse.
Nunja.
