Autor Thema: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?  (Gelesen 20673 mal)

Offline Mettmann

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #15 am: September 11, 2008, 00:32:00 Vormittag »
Nein Mark,

wir müssen uns schon an den Text der UNESCO-Konvention halten,
und da steht bei der Definition von Kulturgut/Kulturerbe klipp und klar drin:

"cultural property' means property which, on religious or secular grounds, is specifically designated by each State"

Kulturgut ist also das, was jeder einzelne Staat als solches in der Umsetzung der Konvention in nationale Gesetze als Kulturgut ausweist und zu einer der im Katalog der Konvention aufgezählten Kategorien angehört und nix anderes.
Weswegen die Australier, ihren eigenen Katalog gemäß der Konvention aufgestellt haben und Meteorite explizit dort als geschützt im Sinne der Konvention anführen.

(Zusätzlich muß dieses Kulturgut noch eine der in Artikel 4 zitierten Bedingungen genügen).


Calcalong Creek wurde erst 1991 als Mondmeteorit erkannt und veröffentlicht.
Die Umsetzung der UNESCO-Konvention in australisches Recht (mit der Aufnahme von Meteoriten als Kulturgüter) erfolgte bereits 1986. Also war Calcalong Creek sicherlich nicht der Auslöser dafür.


Zitat
Wenn man deiner Meinung folgt, dann hat ein Vertragsstaat trotz spezieller Meteoritenschutzgesetze gar keine Möglichkeit, illegal ausser Landes geschaffte Meteorite zurückzufordern.

Selbstredend schon, nur auf die UNESCO-Konvention können sich die Vertragsstaaten nur berufen, wenn sie, wie von der Konvention vorgesehen, die Meteorite in ihre nationale Liste der zu schützenden Kulturgüter aufgenommen haben,
wie eben auch Australien.

Wozu sie im Übrigen nach Artikel 5 verpflichtet sind.

Hier die gesamte Konvention im Wortlaut auf deutsch:
http://www.unesco.de/406.html?&L=0


Denn es ist eben nicht so, wie so oft behauptet, daß die Konvention selbst Meteorite pauschal unter Schutz stellte.

 
Sondern, machmers am konkreten Bsp. Australien,
da haben wir die Umsetzung der UNESCO-Konvention in nationales Recht:
http://kuerzer.de/AustralianHeritage

Beachte da Part II, Division 1, Punkt 8 - da verpflichtet sich Australien eine "National Cultural Heritage Control List" zu erstellen.

Diese Liste findest hier, in den Regulations zur Umsetzung:
http://kuerzer.de/AussieRegulations

und zwar in der Liste unter Punkt 3.4  (g)  "any meteorite"


Obs so eine Liste schon für Deutschland gibt, weiß ich nicht.
2003 zumindest hatte das Deutsche Unesco Kommittee dem Bundestag empfohlen, mal endlich die Konvention von 1970 zu ratifizieren...
http://www.ipn.uni-kiel.de/blk21-sh/PressHH_Erklrg.pdf

Naja und für die Weltraumverträge, so fern das stimmt, was ich in Erinnerung behalten habe, kann ich ja auch nix...

Freilich ists schwammig, Andreas,
das liegt zum einen daran, daß eben fast alles nur vom Hörensagen berichtet wird - also genauso wie bspw. die Behauptung, daß die Mets geschützt wären durch die Konvention 1970 (weswegen ich mich auch befleißigt habe, mal den Wortlaut hier zu bringen) und man nirgends die Gesetze kennt oder zugänglich macht,

zum andern, geh mal weg von Deiner Meteoritensammlersicht - Meteorite sind nun mal das seltenste auf der Welt,
darf man davon ausgehen, daß die meisten Staaten überhaupt keine Notwendigkeit sahen und sehen, irgendwelche Gesetze für Meteorite zu erlassen. Was weiß ich, was soll Peru schon groß für Gesetzgebungsverfahren angeleiert haben, wenn im ganzen Land grad mal zwo Meteorite gefunden worden sind.
Die Meteorite sind eben zu selten und zu ungewöhnlich, ferner habens in der Regel weder einen kulturellen, noch nimmt man die Mengen her, einen wirtschaftlichen Belang.
Tja und sie unter die bestehenden Gesetze einzuordnen fällt eben schwer, weilse so verflucht ausserirdisch sind.

Guck hast ja gesehen, beim ersten Neuschwansteinstein, da hat noch der bayer.Kultusminister gesabbelt, es wär ein Kulturgut ersten Ranges - geeiert wurd, obs ein Bodenschatz oder eine Beere oder ein Pilz sei und es hat sich kein Gesetz finden lassen, dann hams eben analog das Bodendenkmalgesetz angewendet, Halbe - Halbe zwischen Finder und Bodeneigner (in dem Fall der Freistaat), der unverhoffte Finder hat nen Batzen Geld für seine Hälfte bekommen, wo er auch ned nein sagen konnt - aber rechtlich wurd da nie was gerichtlich überprüft.
Beim zwoten Stein dann, wars aus mit dem Kulturgut, da wollt die Bayer. Staatsammlung den Stein unbedingt zerdeppern, um wie die Affen reinzuglotzen, was drin sei (was man schon vom 1.Stein wußt) - und ham die Finder angefahren, aber sofort die Hälfte rauszurücken, weil sonst sofort Gericht...
Tja und beim Dritten Stein, da hat sich der Finder den Anspruch des Bodeneigentümers nicht gefallen lassen, allerdings in Österreich gefunden und es ging vors Gericht - Festellung, das Ding war herrenlos, weil aussem All. Kein Bodenschatz, noch ein Schatzfund, weil nicht Verborgen und kein Zuwachs am Grundstück, im Sinne einer Anschwemmung, somit dem Finder zuzusprechen, zumal der Bodenbesitzer auch gar nicht danach gesucht habe.

Und so ähnlich durcheinand wirds wohl bei fast jedem Fund zu gehen, es sei denn, es gäbe Gesetze extra für Mets wie in Australien.

Tja und weils eh so selten, ich glaub es ist ja auch fast nie einer vor Gericht gegangen, wegen eines Meteoriten.
Muß man eben alles recherchieren. Ich glaub in USA gabs mal einen Fall, wo ein paar Kinder einen Stein auf einem Spielplatz gefunden und den wollte dann die Gemeinde haben - worauf geurteilt wurde, das Ding dürfe verkauft werden und der Erlös den Kindern zufallen unter der Bedingung, daß damit deren High-School-Ausbildung bezahlt werden müsse.

Nunja.
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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #16 am: September 11, 2008, 01:01:01 Vormittag »
Martin!

BOW! Meine aufrichtige Hochachtung, gutes wissenschaftliches, hallodrifremdes Handwerkszeugs. Die Belege, die Du zitiert hast, muss man erstmal verarbeiten...

...daß jede Nation zwar die anderen Himmelskörper nutzen darf, aber kein Eigentum an den Himmelskörpern oder Teilen davon erwerben kann.

Das ist eine äußerst interessantes Zitat: Denn Eigentum kann ich nur vom (Vor-)Eigentümer erwerben! Wenn ich aber etwas nehme, welches keinem gehört, wer würde es mir dann wegnehmen wollen/können/dürfen? Gemeint ist wahrscheinlich - weil "Nation" - die Okkupation eines (Teil-)Himmelskörpers  (=wohl auch ein Meteorit) durch eine Nation, z. B. Österreich, vertreten durch die Gemeinde Reutte..  :lacher:. Das soll also vernünftigerweise nach diesem Übereinkommen nicht möglich sein.

Deswegen hatte die Klage der österreichischen Gemeinde Reutte, auf deren Grundstück der 2842 Gramm schwere Neuschwanstein3 niedergegangen war,
konsequenterweise keinen Erfolg haben können.

Deswegen würde ich mir einen gefundenen Meteoriten, egal wo auf der Welt gefunden, nicht wegnehmen lassen... nagut, in der Türkei würde ich da, weill ich die Horrorberichte der dortigen Gefängnissituation kenne eine kleine Ausnahme machen...

Gruß
§Bernd



Offline Mettmann

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #17 am: September 11, 2008, 01:25:29 Vormittag »
Hups Bernd, das war kein Zitat, ich erinnere mich nur dunkel daran, es so sinngemäß gelesen zu haben.
Leider hab ich das Buch vor vielen Jahren als Kuriosum an einen Philosophen verschenkt,
weil es gar so ulkig war.

Da drin is geregelt, daß jede startfähige Nation den gesamten Weltraum (!!!) nutzen und Ausbeuten darf - wiese dahinkommen sollen und ob da die Aliens ein Wörtchen mitzureden hätten, steht da leider nicht drin.
Aber dass man keine Truppen auf andere Himmelskörper verbringen derf.
Oder so geistreiche Fragen werden da geklärt, ob ein Raumschiff im Erdorbit nationales Terrain ist und wie sich diese Frage verhält, wenn zwei Raumschiffe verschiedener Nationen aneinander ankoppeln.
Und ob ein Astronaut als Botschafter der Menschheit im All diplomatische Immunität genießt und wie das paßrechtlich...

Was haben wir gelacht!

Müßt eben einmal einer vom Fach das mal wieder nachlesen.

Naja und das andere, ich versteh ja nix davon, aber es ergoogelt sich ja schnell.
Und mich regt eben immer dieses unken und rumoren auf, ja das sei illegal und dies,
aber niemand kommt in der Diskussion mit Klartext rüber.
Was weiß ich - nu der Bodensee-Meteor. Die einen behaupten, jaaa alle Meteorite der Schweiz gehören automatisch der Schweiz, der andere berichtet mir, nööö, die Schweiz könne nur von einem Vorkaufsrecht gebrauch machen,
wieder ein anderer sagt, von Kanton zu Kanton verschieden.
Dito alle: Buoah, kanadische Meteorite sind aaalle illegal - tja aber dann gibts auch einen Kanadier, der sagt, ja man könne schon u.U. Exporterlaubnisse bekommen, wieder ein anderer hat Tagish Lake legal exportiert...
Oder Oman - jaaa selbstverständlich alles immer verboten, dieweil der andere Exporterlaubnis schwarz auf weiß vorlegen kann.
Dänemark - ja wo is denn das Gesetz, wenns eins gibt - und müssen die Amis dann den Cape York-Klotz zurückgeben?
Ich bin der Überzeugung, die meisten Länder kennen überhaupt keine Meteoritengesetze.
Zu abgedreht, zu selten.
Na und es muß doch auch aufgeräumt werden, mit der unseligen Propaganda, die Meteoritensammler und -händer kriminalisiert. Jener Artikel über die UNESCO-Konvention von diesem Ewens, Barrister usw. ist ja schon äußerst ungehörig.
Und teilweis artet es ja regelrecht aus, so wie diese lustigen Comics für Kids, der Kanadier, wo den Kindern weisgemacht werden soll, sie sollen nur artig jeden Met dem Museum schenken, dann kriegense auch ne tolle Tafel und die Museen sind doch so arm, und wenn sies nicht tun, kommt der böse, böse Händler in der Strechlimo, mit seinem buckligen Gehilfen, der im Keller seiner Burg die Schätze der Welt zusammengerafft hat und schneidet ihn in lauter Fitzel. Grad dasse der Figur noch ne Hakennase und Schläfenlocken angemalt hätten, so übel geartet ist die Propaganda.

Aber andererseits ist man auch versucht, lieber nicht dran zu rühren, nicht daß da welche auf dumme Gedanken kommen.
Wär ja zu Schaden aller. Einfach weil halt dann eben keiner mehr nach den Meteoriten suchen tät, zum ersten Mal in der 200jährigen Geschichte. Da hätt dann keiner was davon, am wenigsten die Länder selber.

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Mettmann
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Offline MarkV

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #18 am: September 11, 2008, 02:08:24 Vormittag »
Selbstredend schon, nur auf die UNESCO-Konvention können sich die Vertragsstaaten nur berufen, wenn sie, wie von der Konvention vorgesehen, die Meteorite in ihre nationale Liste der zu schützenden Kulturgüter aufgenommen haben,
wie eben auch Australien.


Nichts anderes sag ich ja die ganze Zeit. Ich find nur die entsprechende Liste von Argentinien nicht. Aber dort muss es auch sowas in der Art geben und da steht dann vielleicht "any new fallen meteorite" drin. Aber es muss möglich sein, das rauszufinden. Wenn man es nicht herausfinden kann, weil diese Liste geschützter Kulturgüter in Argentinien vielleicht nur in der Kongressbibliothek in Buenos Aires aushängt, dann ist man in Deutschland eh fein raus, weil dann die Liste nicht "im Bundesgebiet ohne unzumutbare Hindernisse öffentlich zugänglich" ist.

2003 zumindest hatte das Deutsche Unesco Kommittee dem Bundestag empfohlen, mal endlich die Konvention von 1970 zu ratifizieren...
http://www.ipn.uni-kiel.de/blk21-sh/PressHH_Erklrg.pdf

Das Kulturgüterrückgabegesetz ist ja gerade die Umsetzung der Konvention in nationales Recht. Es hat über 30 Jahre gedauert bis Deutschland es umgesetzt hat. Alles was vor dem 26. April 2007 illegal exportiert und nach Deutschland eingeführt worden ist, ist von dem Gesetz nicht betroffen.

Freilich ists schwammig, Andreas,

Ja, allerdings. Die Münzhändler haben wegen dem Gesetz den Untergang des Abendlandes befürchtet.
http://www.vddm.de/index_el61.htm

Mark

P.S.:
http://cgi.ebay.com/243-6-GRS-THE-FORBIDDEN-METEORITE-SOUTH-AMERICA_W0QQitemZ170260845129QQ

Offline Mettmann

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #19 am: September 11, 2008, 02:29:22 Vormittag »
Also was Argentinien angeht, so hat Eduardo Jahwerbaum auf der US-Liste berichtet,
daß Argentinien letzten Dezember Meteorite in die Liste der schützenswerten Kulturgüter aufgenommen habe
und daß er versuche, darauf hinzuwirken, daß das wieder gelockert werde.

Ein anderer hat berichtet, daß das v.a. durch den bereits illegalen Export von Dinosauriern verursacht worden wär, daß Argentinien alles verschärft.

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Offline MarkV

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #20 am: September 11, 2008, 10:29:11 Vormittag »
Hallo,
ich habe jetzt das argentinische Gesetz gefunden. Es handelt sich um das Gesetz 26.306 . Darin wird in Artikel 1 festgelegt, dass alle Meteorite und andere Himmelskörper, die sich bereits auf argentinischem Boden, Luft oder nationalen Gewässern befinden oder in der Zukunft dort eindringen, Kulturgüter im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes  25.197 sind. Im Gesetz 25.197 sind die nach der UNESCO-Konvention geschützten Kulturgüter des Landes aufgezählt.
Die Regelung betrifft also nicht nur neue Fälle wie Berduc, sondern genauso auch Campo.


Also mal angenommen ich würde in Deutschland wohnen und es stellt sich heraus, dass mein 1kg Campo illegal aus Argentinien ausgeführt wurde und die argentinischen Behörden erlangen davon Kenntnis, dann läuft die Rückforderung von Meteoriten nach dem Kulturgüterrückgabegesetz so ab, dass sich der argentinische Staat auf diplomatischem Wege an die Bundesrepublik wenden muss. Die gibt die Sache dann an das jeweilige Bundesland ab, denn nach  §8 Abs.1 sind
für die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung des rückgabepflichtigen Kulturgutes, seiner Sicherung und seiner Rückgabe die Länder zuständig.   

Immerhin muss ich den Campo nur Zug um Zug gegen eine angemessene Entschädigung rausgeben, wenn ich beim Kauf nichts von dem illegalen Export gewusst habe:

§ 10 Entschädigung
(1) Der Rückgabeschuldner ist zur Rückgabe nur Zug um Zug gegen eine angemessene Entschädigung verpflichtet, wenn nicht der ersuchende Staat nachweist, dass dem Rückgabeschuldner bei Erwerb des Kulturgutes die unrechtmäßige Verbringung aus dem Hoheitsgebiet des ersuchenden Staats bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Bei der Bemessung der Entschädigungshöhe ist die Entziehung der Nutzung des Kulturgutes unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des Rückgabeschuldners zu berücksichtigen. Für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensnachteile, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Entzug der Nutzung stehen, ist dem Rückgabeschuldner eine Entschädigung zu zahlen, wenn und insoweit dies zur Abwendung oder zum Ausgleich einer unbilligen Härte geboten erscheint.

(2) Die Entschädigung ist von dem ersuchenden Staat zu entrichten.


Wichtig: Das Kulturgüterrückgabegesetz ist ja noch ganz neu. Es wurde zwar bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber bisher ist es nur in Teilen in Kraft getreten.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (BGBl. 2007 II S. 626) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt; gleichzeitig tritt das Kulturgüterrückgabegesetz vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3162), geändert durch Artikel 80 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), außer Kraft.

(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut nach seinem Artikel 21 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Sprich, bis dahin kann Argentinien noch nichts zurückforndern, aber es wird wohl nicht mehr lange dauern bis das Inkraftreten im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wird.


Fazit: Wer Berduc kauft, kann sich nicht sicher sein, ihn für ewig behalten zu dürfen. Wer dazu noch Berduc kauft und weiss,  dass er illegal exportiert wurde, der bekommt nichmal eine Entschädigung, wenn er ihn zurückgeben muss.

Hier noch ein paar Links:

http://www.interpol.gov.ar/patrimonio/legislacion.asp (hier sind die Gesetze aufgeführt)

Pressemeldung zum Gesetz:
http://parlamentario.com/noticia-10142.html

1994 gab es auch schon mal eine Gesetzesinitiative dazu. Hier ein Link dazu mit Hintergrundinformationen, warum man in Argentinien meint, die Meteorite unter den Kulturgüterschutz stellen zu müssen:
http://www.senado.gov.ar/web/proyectos/verExpe.php?origen=S&tipo=PL&numexp=1994/06&nro_comision=&tConsulta=3

CONSIDERACIÓN DE LOS METEORITOS Y DEMÁS CUERPOS CELESTES COMO BIENES CULTURALES


26.306

ARTÍCULO 1º.- Los meteoritos y demás cuerpos celestes que se encuentren o ingresen en el futuro al territorio argentino, su espacio aéreo y aguas jurisdiccionales son bienes culturales en los términos del primer párrafo del artículo 2º de la Ley 25.197.

ARTÍCULO 2º.- Los meteoritos y demás cuerpos celestes referidos en el artículo precedente quedan comprendidos dentro de los efectos y alcances de la "Convención sobre las medidas que deben adoptarse para prohibir e impedir la importación, la exporetación y la transferencia ilícitas de bienes culturales", aprobada por la Ley Nº 19.943 y por la "Convención de UNIDROIT sobre Objetos Culturales Robados o Exportados Ilegalmente", aprobada por la Ley Nº 25.257.

ARTÍCULO 3º.-Comuníquese al Poder Ejecutivo.

DADA EN LA SALA DE SESIONES DEL CONGRESO ARGENTINO, EN BUENOS AIRES, A LOS CATORCE DÍAS DEL MES DE NOVIEMBRE DE DOS MIL SIETE.
« Letzte Änderung: September 11, 2008, 11:31:53 Vormittag von MarkV »

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #21 am: September 12, 2008, 19:12:17 Nachmittag »
Abend,

bin ja mal gespannt obs in München Berducs gibt, da hätt ich auch gern ein schönes Individual

LG
Bernie
Liebe Grüße

Bernie IMCA#6177

Offline ganimet

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #22 am: September 18, 2008, 09:59:36 Vormittag »
Hallo Bernie,  :winke:

........da hätte ich auch dann gerne ne Scheibe.   :super:

Kann mir zu dem Fall denn nieeeeemand etwas konkretes berichten. Im Net find ich so gut wie gaaarrrnnichts.

Der Verkäufer hat mir nicht direkt den Berduc angeboten - naja irgendwie schon.
Also es sind wohl auch Stücke des Meteoriten Berduc in Uruguay / Arroyo Malo niedergegangen und werden nun verkauft. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass es sich nach meiner Meinung um einen sehr seriösen Händler handelt - er ist wohl fast allen bekannt!!!
Gibt es denn keinen Bericht was mit diesem Meti (Berduc/Arroyo Malo...was weiß ich wie der sonst noch heißt) alles verbunden ist. Wo überall etwas gefunden wurde - wieviel.....???  :gruebel: :nixweiss:

Hilfe - Bitte. :crying:

Gruß und bis bald;

Andreas
« Letzte Änderung: September 18, 2008, 10:19:54 Vormittag von ganimet »
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline Mettmann

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #23 am: September 18, 2008, 13:54:15 Nachmittag »
Video:
http://www.dailymotion.com/video/x506kx_encuentran-rastros-del-meteorito_news

Bild
http://www.rocksfromspace.org/April_27_2008.html

Zeitung
http://www.clarin.com/diario/2008/04/08/sociedad/s-01646156.htm

Blood:
According to eyewitnesses interviewed and from news reports, the fireball was very large, and one eyewitness, a waiter at a restaurant in Colon, Argentina, said that when the last explosion occurred, he saw "thousands" of burning pieces falling from the sky like fireworks. People all over central Entre-Rios state felt the ground shake, and said that the booms were so strong, they thought that their homes would collapse. In the tiny village of Berduc stones struck the greenhouses, rooftops of homes, a water tower and a store.

Im Netz findest Du so wenig, weil Berduc bereits dem neuen argentinischen Gesetz unterliegt,
daher für diejenigen, di üblicherweise Informationen sammeln, dokumentieren und ausländische Foascha ect. nicht mehr interessant ist.

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Mettmann
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Offline MarkV

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #24 am: September 18, 2008, 17:19:34 Nachmittag »
Abend,

bin ja mal gespannt obs in München Berducs gibt, da hätt ich auch gern ein schönes Individual

LG
Bernie

Zitat von: ganimet
.......da hätte ich auch dann gerne ne Scheibe.   

Ich geb's auf. :weissefahne:

Grüsse,
Mark

Offline ganimet

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #25 am: September 18, 2008, 17:35:14 Nachmittag »

Ich geb's auf. :weissefahne:

Grüsse,
Mark

Hallo Mark,

wie ich ja schon vorher geschrieben habe, soll das Gute Stück dann angeblich aus Uruguay stammen aber vom gleichen Fall sein. So was verwirrendes habe ich ja noch nicht erlebt.
Ich werde es wohl auch aufgeben......  :crying:
Ich habe mir mal die Anschuldigungen auf LIP durchgelesen die Gregory dem Farmer an den Kopf geschmissen hat. Ich sage nur der hat nen Lattenschuss  :fingerzeig: der Gregory natürlich.

An dem Meti wird man sich wohl die Zähne ausbeißen.......


Gruß;

Andreas
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aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline MarkV

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #26 am: September 18, 2008, 17:39:57 Nachmittag »
Ich geb's auf. :weissefahne:

Grüsse,
Mark

Ich meinte nur, dass ich es aufgebe, euch zu erklären, dass Berduc illegal aus Argentinien exportiert wurde und wenn man Pech hat, den Meteoriten wieder an Argentinien zurückgeben muss und dann dafür nichtmal eine Entschädigung erhält.

Grüsse,
Mark

Offline herbraab

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #27 am: September 18, 2008, 17:45:30 Nachmittag »
Eigentum kann ich nur vom (Vor-)Eigentümer erwerben! Wenn ich aber etwas nehme, welches keinem gehört, wer würde es mir dann wegnehmen wollen/können/dürfen?

Nun ja, ab wann bin ich denn Besitzer?

Nehmen wir einmal an, ich kaufe ein Grundstück. Ein Monat später kommt mein Nachbar, ein kundiger Meteoritenliebhaber, findet einen Meteoriten auf dem Grundstück, und nimmt ihn mit. Ich habe einen Kaufvertrag über ein Grundstück, aber nicht über einen Meteoriten. Vielleicht ist der Meteorit schon dort gelegen, als ich das Grundstück gekauft habe, vielleicht ist er aber erst danach darauf gefallen. Man weiss es nicht. Hat das Steinchen nun einen Vorbesitzer, oder gehört es meinem Nachbarn?
:gruebel: :platt: :confused:

Grüße, Herbert
"Daß das Eisen vom Himmel gefallen sein soll, möge der der Naturgeschichte Unkundige glauben, [...] aber in unseren Zeiten wäre es unverzeihlich, solche Märchen auch nur wahrscheinlich zu finden." (Abbé Andreas Xaverius Stütz, 1794)

Offline Aurum

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #28 am: September 18, 2008, 17:58:13 Nachmittag »
Hallo herbraab,

In diesem Fall ist das ziemlich einfach , das Steinchen ist ein Fund auf deinem Grundstück und gehört eigendlich dir  :laughing:
Ist wie mit dem Goldwaschen auf Privatbesitz immer erst den Besitzer um Erlaubnis fragen, der Diktiert dann auch gegebenenfalls die Bedingungen was mit dem gewaschenen Gold passiert .( Wie Hoch sein Anteil ist , ist mir noch nicht unter gekommen aber bei den Mineralien Sammlern soll es so was geben  :nixweiss:

Bis dann Lutz  :winke:
Aller Anfang ist schwer !!

Offline herbraab

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Re: Meteorit Colonia Berduc / Arroyo Mayo - wer hat Infos darüber ?
« Antwort #29 am: September 18, 2008, 18:40:18 Nachmittag »
In diesem Fall ist das ziemlich einfach , das Steinchen ist ein Fund auf deinem Grundstück und gehört eigendlich dir 

Naja, so einfach ist es ja offenbar nicht, denn Neuschwanstein III gehört laut Gerichtsurteil auch nicht der Gemeinde Reutte, obwohl der Stein ja dort gelegen ist. Da wurde ja auch so argumentiert, dass es keinen Vorbesitzer gegeben hat, und der Finder quasi herrenloses Gut, um das sich sonst niemdand gekümmert hat, aufgesammelt hat. Ich sehe da keinen Unterschied zu meinem Grundstücks-Beispiel.  :nixweiss:

Grüße, Herbert
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