Autor Thema: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???  (Gelesen 2390 mal)

Offline ganimet

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Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« am: September 09, 2010, 17:58:51 Nachmittag »
Hallo  :hut:

Mich würde mal interessieren welche australischen Metis offiziell zum Export erlaubt sind. Sei es mit oder ohne Papiere  :gruebel:
MUß denn jeder australische Meti Papiere haben und wenn nicht - welcher muß  :weissefahne: Oder gibt es einen Stichtag ab wann nicht mehr exportiert werden darf/durfte  :nixweiss:


Ich interessiere mich gerade für einen bestimmten. Der fehlt mir noch  :weissefahne: ......und einige andere Australier auch  :crying: ..möchte aber auch nichts falsches machen :fingerzeig:

LG

Andreas
« Letzte Änderung: September 09, 2010, 19:07:36 Nachmittag von ganimet »
Daß alles vergeht;weiß man schon in der JUGEND;
aber wie schnell alles vergeht,erfährt man erst im ALTER.

Offline Alex08

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #1 am: September 09, 2010, 19:06:43 Nachmittag »
Hallo Andreas,  :hut:

ich würde Dir empfehlen, Norbert Kammel zu fragen, er kann Dir das sicher direkt beantworten.

meteorites@rocksonfire.com   :user:

oder vielleicht hilft Dir das weiter.

http://www.meteorites.com.au/found/law.html

MfG Alex08

Peter5

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #2 am: September 09, 2010, 19:21:54 Nachmittag »
Hallo Andreas,

oder mal versuchen ein Exemplar eines EZT (Elektronischer Zolltarif) aufzutreiben. Darin steht alles, d.h. auch über ggf. Verbote und Beschränkungen. Auch neben allen aktuellen Zollsätzen, ob es z.B. bestimmte Kontingente, Zollaussetzungen oder mehr "Infos" zu einem Produkt gibt. Ebenfalls ob Ausfuhrverbot von Waren aus bestimmten Ländern (hier Australien) etc. besteht. Der EZT gilt natürlich hier bei uns nur für die deutsche Einfuhr aus aller Welt (Ausland) sowie für den deutschen Export in alle Welt! D.h. dass dagegen der australische Exporteur natürlich beim australischen Zoll vorstellig werden muss und welche Klassifikationen und Zolltarife die dort verwenden, weiß ich natürlich nicht.

Wir sprechen bei Meteoriten allerdings über eine einzige Zolltarifnummer (= 8-stellige Warenummer WA97...? ... müsste ich jetzt bei mir erst mal nachschauen, welche genau für Meteorite gilt) ...von rd. 10.000 Warennummen!  :laughing:, die den entsprechenden Produkten zugeordnet sind.
Natürlich gibt es keine Warennummer explizit für Meteorite. Das Thema hatte wir ja auch schon mal durch.  :smile:

Oder Du befragst einfach mal die zuständige Zollstelle in Deiner Nähe und wenn die Dir keine befriedigende Auskunft geben sollte, dann einfach mal ans Hauptzollamt oder an die OFD Deines Bundeslandes wenden.  :smile:

Gruß Peter5  :winke:

Offline Mettmann

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #3 am: September 09, 2010, 21:02:28 Nachmittag »
Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung auf Antrag,
über die das National Cultural Heritage Committee 
befindet.

Sagt der PROTECTION OF MOVABLE CULTURAL HERITAGE ACT 1986:
http://www.austlii.edu.au/au/legis/cth/consol_act/pomcha1986393/

Und hier ist die nationale australische Liste des beweglichen Kulturgutes.
http://www.austlii.edu.au/au/legis/cth/consol_reg/pomchr1987502/sch1.html

Wo Meteorite als Class B-Objekte angeführt sind.

Und dytt übrigens, einerseits nationales Gesetz und zusätzlich andererseits einen nationalen Katalog von Kulturgütern,
ist die genaue Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970.
Dann und nur dann fallen die Meteorite eines Landes unter die Konvention.

Daher bitte niemals diesem unseligen Propaganda-Artikel von Douglas Schmitt et al. Glauben schenken, den leider nur allzu gern die protektionistisch gesinnten Kuratoren und Forschers im Munde führen, der da behauptet, jeglich Meteorit auf Erden würde unter diese Konvention fallen.
Und bitte auch keine Angst vor Titeln, wie was weiß ich z.B. jener Herr Planche vom UNESCO-Büro in jenem Gebel Kamil-Artikel, der den Eindruck erweckt, alle Meteorite wären pauschal von dieser Konvention geschützt, ja gar das Marokko seine Meteorite als Kulturgut geschützt hätte
- das ist erstunken und erlogen.

(Frag ich mich schon, wenn wir nen Stück Estrich als Mond verkaufen, dann kömmer den Laden auf immer zusperren.
Und wenn einer von der UNESCO nicht mal den Grundlegendsten Text, auf dem die Arbeit seinen Büros basiert, kennt und Falschinformationen verbreiten läßt, was geschieht eigentlich mit dem?)

Sodann hat mit der Jeff Kuyken noch erklärt, daß es in der Praxis noch Feinheiten gäbe,
und zwar zwischen Clearance (also einer Freigabe) und einer Permit (ausdrückliche Genehmigung).

Aber das kann uns alles der Norbert besser erklären.

Wie weit eigentlich jenes Komittee kompetent ist, zu entscheiden, welcher Meteorit nausderf und welcher nicht,
kann ich nicht beurteilen. So ein radikaler alter Knochen wie der Bevan scheint da Gottseidank nicht drinzusitzen, sonst tät kein Meteorit mehr australischen Boden verlassen können.   

Genauso wie Australien hat Kanada es geregelt und seine Meteorite über die Konvention geschützt.
Da braucht man eine Exportgenehmigung für kanadische Meteorite.
Das wurde früher hysterisch gehandhabt, man munkelt, daß gar kanadische Spione in Tucson durch die Räume der Mettdealers gezwirnt seien, um kanadische Meteorite dingfest zu machen.
Nach dem Tagish-Lake-Debakel hat man dann in Kanada erkannt, was für ein Scheiß das ist
und hat es in der Praxis dann gelockert, sodaß alle Mets, die der Geologische Survey oder andere kanadische Institute nicht ankaufen wollen, eine Exportgenehmigung erhalten.
Seither geht es mit Kanada wieder bergauf. Siehe Buzzard Coulee, siehe die neuen Springwater-Funde.

Ich hoffe, daß sich andere Länder mal ein Bsp an Kanada nehmen.
Gerade auch, weil es ein Land ist, wo anders als in Australien, wo alles den Bach runtergegangen ist,
anständig und aktiv Meteoritenforschung und auch eine bemerkenswerte institutionelle Meteoritensammlungstätigkeit betrieben wird.
 
:prostbier:
Mettmann



« Letzte Änderung: September 09, 2010, 21:23:48 Nachmittag von Mettmann »
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Offline ganimet

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #4 am: September 09, 2010, 21:11:58 Nachmittag »
Hmmmm .... na jut.

ABER: Wieso bekomme ich im Net sei es ebay oder das andere www von dem einen Händler Metis aus Australien ohne alles, der andere sagt wieder "Mit Papieren" und der Händler in Australien selber: Sorry, No Export Permit! Australia only!

Wieso kommen so unterschiedliche Handhabungen zustande  :gruebel:  (ich mache hier wieder Pferde wild  :einaugeblinzel:)

LG

Andreas
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Offline Mettmann

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #5 am: September 09, 2010, 21:36:38 Nachmittag »
Das liegt allein an Dir, ob Du Wert auf Papiere legst.
Und um die Papiere mußt Du Dich nicht kümmern, sondern ggfs der Exporteur.

Scheint ja so zu sein, daß die häufigsten Mets, Henbury, Wolf Creek, Mundrabilla, Millbilllillie usw. sowieso immer eine Freigabe erhalten,
sodaß sich wohl der ein oder andere den überflüssigen Papierkrieg erspart.

Ich muß da sehr aufpassen, sitz ja in der IMCA.

Ich be- und ich verurteile niemanden, muß jeder selber wissen.

Worauf ich aber ausdrücklich hinweisen möchte, ist,
daß es einenen grundsätzlichen Unterschied zwischen "moralisch/ethisch" und "legal" geben kann.

Kleines Bsp. in Australien hast ja in manchen Bundesstaaten das Gesetz, daß ein Meteorit, ein herrenloses Objekt, selbst in England reicht der Arm des Commonwealth und der Queen nicht hinaus ins Reich der Sterne,
selbst wenn Dir ein Meteorit, wenn Du auf eigenem Grund&Boden stehst, Dir auf Deinen eigenen Kopf fällt, daß Du den dann dem Staat geben mußt, da der per Gesetz Eigentümer ist.
Es handelt sich als um eine Zwangsenteignung.
Das ist natürlich ein unmoralisches, ein unethisches Gesetz.
Mit solchen Zwangsenteignungen haben wir ja grad in Deutschland in der Geschichte unsere Erfahrungen gemacht, als die Bevölkerung auf das Bestreben und nach dem Willen einer kleiner Gruppe bestimmte Klassen von Objekten an den Staat aushändigen mußten und ihr Eigentum daran aufgeben mußten. Das hatten wir in der Nazidiktatur und das hatten wir danach im kommunistischen Osten.
Daraus haben wir gelernt, daß solche Gesetze unmoralisch sind, an den Folgen jener Gesetze leidet die BRD bis heute.

Generell können derartige Gesetze auch überhaupt nicht gültig, also selbst illegal sein.
In Rechtstaaten sind solche Gesetze eigentlich nicht möglich, sie können auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden, ob sie mit höherrangigen Gesetzen, wie Bsp der Verfassung des jeweiligen Rechtstaates konform sind.
Ist ja auch bei uns gang und gäbe, daß bei neuen Gesetzen jeder klagen kann bis zum Verfassungsgericht, das dann ggfs. das Gesetz für ungültig erklärt.

Ich kenne die australische Verfassung ect. nicht, aber kann mir kaum vorstellen, daß dieses Enteignungsgesetz, wie es in manchen Bundesländern dort herrscht, mit der australischen Verfassung konform ist.
Doch es wird halt nicht überprüft - warum nicht? Weil sich nun wirklich ausser ein paar Hanseln niemand für Meteorite auf der Welt interessiert. Es ist nicht wichtig.

Naja und dann muß man auch die Auswirkungen solcher Gesetze im Auge behalten.
In Australien ist, nachdem Australien das Meteoritenland #2 nach den USA war, nach der Einführung der Gesetze die komplette Meteoritenforschung den Bach runtergegangen, es ist nun alles kaputt dort und zusätzlich werden keine Meteorite mehr gefunden.
Die Graphen der Fundraten über die Jahre vom Hörb kennts ja noch.
Bevan z.B. ist der Hüter dieser Gesetze. Das Museum im Perth, wo er tätig, hat ja in seinem letzten oder wars der vorletzte Zweijahres-Rechenschaftsbericht geschrieben, es wölle seine Meteoritensammlung aktiv erweitern
und hat seine Meteoritenaktivitäten gekündet.
Jeder, der mit Aussie-Museen befaßt ist, weiß, daß kein Institut dort mehr Meteorite ankauft oder tauscht und das seit vielen Jahren.
In dem Rechenschaftsbericht steht weiter drin, was der Bevan geleistet hat. Er hat in den zwei Jahren, einen einzigen Meteoriten klassifiziert und veröffentlicht!  Einen. In dem einstigen führenden Meteoritenland, er der Oberboss.
Daher kann man auch in Australien solche Gesetze nicht rechtfertigen, etwa daß ein übergeordnetes öffentliches Interesse an einem Meteoriten bestünde, das die Enteignung begründen könnte.
In Deutschland hammer nicht diese Wüsten.
Berlin alleine klassifiziert im Jahr 200 neue Meteorite!
Kurzum. Die Gesetze in Australien haben alles, wirklich alles kaputtgemacht.

Wie hats ein großer Dichter einst ausgedrückt:

Three scientists once stated in Perth
That spacerocks do have a great worth.
So they smoked a blunt
And forbade any hunt.
All stones they found then were from Earth.



Also nochmal, Moral und Gesetzlichkeit können zwei völlig verschiedene Paar Schuh sein.
Wie man es handhaben will, ich denk, das muß jeder mit sich selbst ausmachen.

 :prostbier:
Mettmann
« Letzte Änderung: September 09, 2010, 22:10:35 Nachmittag von Mettmann »
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Offline MarkV

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #6 am: September 09, 2010, 21:51:38 Nachmittag »
Hallo,
ich hab einen indischen Meteoriten von einem Händler aus Australien gekauft.




Naja, die australische Regierung scheint es auch nicht so genau zu nehmen, denn immerhin hat sie 2009 eine Meteoriten-Münze mit einem argentinischen Meteoriten herausgebracht. Die wird auch ohne Exportpapiere vertrieben:
http://www.australiagoldcoin.com.au/store/digic_viewItem.asp?idProduct=290

Das ist ja eine Münze und von daher gesetztliches Zahlungsmittel (zumindest in Australien): "Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde." Von daher muss man diese Münze sogar annehmen, auch wenn keine Exportpapiere aus Argentinien dabei sind. Kann ja wohl nicht sein, dass man sich einerseits wegen Verstoß gegen die UNESCO-Konvention strafbar macht, wenn man die Münze annimmt, aber andererseits zur Annahme eben dieses Zahlungsmittels gesetzlich verpflichtet ist.

Grüsse,
Mark
« Letzte Änderung: September 09, 2010, 22:10:00 Nachmittag von MarkV »

Offline gsac

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #7 am: September 09, 2010, 21:55:47 Nachmittag »
Und um die Papiere mußt Du Dich nicht kümmern, sondern ggfs der Exporteur.

Ohne die juristischen Feinheiten zu kennen, würde ich auch vermuten, dass der Exporteur,
also der Händler Deines Vertrauens, derjenige ist, der, wenn und weil er im Land der Wächter
wohnt und sein Gut willentlich nach jenseits des Landes der Wächter expediert, verantworten
muß, was er tut, so wie - ganz primitives erlebtes Beispiel!- ich als "Täter" auch verantworte,
wenn ich eine Flasche Whisky zu viel vom Flughafen Basel (gelegen übrigens geografisch auf
französischem Territorium, aber zollrechtlich in gewissen Sektoren behandelt wie die Schweiz!),
nach Berlin expediere, annehmend, dass ein Transport von EU (Frankreich) nach EU (Deutschland)
kein Problem mache! Denkste! Der Verbringer der Ware ist der "Schuldige", derjenige, welcher es
aktiv über die Grenze verbringt, wenns denn auffällt, aber nicht Du als der exterritoriale Käufer! Du
hast höchstens den Schaden, es nicht zu erhalten, wenn es vorzeitig konfisziert wird und nicht
ausser Landes darf. Aber weiteren Schaden vermutlich nicht, vor allem nicht, wenn es Dich erst
mal in Deinem eigenen Hoheitsgebiet erreicht hat. Wer will Dich denn zwingen, es herauszugeben?
Der australische Staat, die britische Krone under her Majesty, oder gar Dr. Alex Bevan persönlich?

Oder?

Alex

Offline Mettmann

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Re: Welche australischen Metis sind offiziell zum Export erlaubt???
« Antwort #8 am: September 09, 2010, 22:14:43 Nachmittag »
Freee Milly !!!!
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