wenn man über Felder und Wiesen geht, braucht man dafür keine Genehmigung
des Bauern einholen, solange dort nichts angebaut wird...
Gut recherchiert! In diesem Fall kommt den Suchern der aktuelle Zeitpunkt des
Falls wirklich deutlich entgegen, da man, wenn man ohne Zustimmung begehen
kann, auch nicht vorab eine evtl. Kompensation mit dem privaten Eigentümer des
Grund und Bodens verhandeln muß. Vorausgesetzt natürlich immer, man vermeidet
Gelände, für das diese Regel nicht gilt.
Beim Inhalt des zweiten Postings von Mark bin ich mir nicht ganz sicher - hier wissen
die Spezialisten aber bestimmt Näheres. Immerhin hat es beim Neuschwansteinfund ja
Kontakte mit der zuständigen Landesbehörde geben müssen, wo man dann aber eine
gütliche Regelung unter Vermeidung der Gerichtsbarkeit gefunden hat. Der dritte
Neuschwansteinfund hat insofern nichts damit zu tun, als es dabei um eine Streitigkeit
zwischen der Gemeinde Reutte in Österreich, auf dessen Territorium der Stein gefunden
wurde, mit dem (deutschen) Finder Dr. Wimmer ging. Neuschwanstein war bekanntlich
ein "bundesgrenzüberschreitender" Fall/Fund...