Bei Varre Sai gab es keinerlei rechtliche Grundlage, den Stein zu konfiszieren und den Käufer ins Gefängnis zu werfen, was Dr.Zucolotto nach eigenem Bekunden auch gewußt hat.
Fraglich daher nun in diesem Fall:
Das National Department of Mineral Production untersteht dem Ministerium für Minen und Energie
und die dortige Abteilung zuständig für die Vergabe von Lizenzen, wie auch das Direktorium des Ministeriums haben beide im Varre-Sai-Kasus bekundet,
daß weder für Suche (was Gegenstand der Falschanzeige Zucolottos war), noch für den Export des betreffenden Steins allein schon wegen Geringfügigkeit keinerlei Genehmigung erforderlich war. (Das Ministerium regelt die Lizenzvergabe für den industriellen Abbau von Bodenschätzen und deren Export).
Ich halte es für wahrscheinlich, daß die Angabe in dem Artikel ungenau ist, und es nicht darum geht, daß dieser Meteorit einer Exportgenehmigung bedarf, weil es sich um einen Meteoriten handelt,
sondern schlicht, daß wegen des avisierten Höhe des Kaufpreises von 200.000$ der Export, wie bei jeder anderen Ware auch, meldepflichtig ist.
Der betreffende Stein von Varre-Sai indes lag mit einem Kaufpreis von 100$ + einer gebrauchten Lederjacke (den Zucolotto im Übrigen als Kaufzeugin kannte) unter den Freigrenzen, ab denen die Ausfuhr von Waren deklariert werden muß.
Mettmann