Autor Thema: Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie  (Gelesen 2472 mal)

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Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
« am: August 28, 2009, 11:08:46 Vormittag »
LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009 - I-12 O 12/09 -:

Leitsätze:

Durch die ohne Erläuterung in einer Internetauktion aufgezeigte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versands zu unterschiedlichen Preisen werden Kunden in die Irre geführt (§ 5 UWG). Denn der Kunde wird davon ausgehen, der versicherte Versand, für den er einen höheren Betrag zu zahlen hat, bringe ihm Vorteile. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, da der Unternehmer allein das Risiko des Versandes (§§ 474, 447 BGB) zu tragen hat.

Ein Hinweis auf die Echtheit der Waren verstößt (Anm. Paragraf: Zumindest in dem hier entschiedenen Fall) gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Grundsätzlich hat jeder Verkäufer, wenn nicht anders vereinbart, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Anbieter vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft er  sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil. Das gilt auch, wenn man die Echtheitsbestätigung als echte Garantie auffassen wollte. Denn dann läge ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 477 BGB vor, wenn detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie fehlen.

Offline Mettmann

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Re: Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
« Antwort #1 am: August 28, 2009, 18:02:45 Nachmittag »
Ja und?

Da gings um Kosmetikartikel und Parfümeriewaren.
Massenprodukte. Bei denen Firmenname, Produktname, Bestandteile ect. gar auf der Verpackung aufgedruckt sind
und wenn sowas angeboten wird, der Käufer davon ausgehen muß, daß es kein Nachahmerprodukt oder eine Markenfälschung ist.
So wird auch noch nie einer jemanden in der Parfumerie fragen hören haben, ist der auch echt, der Duft?

Völlig anders bei Meteoriten. Ihrem Wesen nach jeweils einzige Dinge.
Wesentlicher Wertbestandteil ist, daß das Ding echt ist und daß es offiziell überhaupt erst einmal von unbahängigen Stellen als echt erkannt, genauer bestimmt und veröffentlicht wurde.
Siehe klassifiziert versus unklassifiziert, siehe Fachhändler, der klassifizieren läßt versus Nichtfachhändler versus Garteneigenfund.

Es handelt sich also bei der Angabe einer Echtheitsgarantie beim Meteoritenverkauf nicht um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Und wegen der Deppen in Bochum braucht keiner das IMCA-Signet, wo drunter das Sätzlein mit der Echtheit prangt, zu entfernen,
noch die Klassifiz und MetSoc daten, da dies dem Kunden garantiert, daß diese so hocheinzige Sache unabhängig vom Verkäufer auf seine Echtheit geprüft worden ist bzw. der Verkäufer sich einer Organisation angeschlossen hat, die einen höheren Sicherheitsstandard verheißt,
als wenn Opi beim Ukrautjäten den voll echten "Meteoriten" findet und für ein Heidengeld ins Ebay stopft.
Der Anbieter bietet dem Kunden also einen echten Vorteil dadurch. Und zudem handelt es sich nicht nur um eine Echtheitsbezeugung, sondern um eine echte Garantie.
Und mehr noch, da diese Garantie ein jeder ernsthafte und redliche Anbieter angibt - und nur der Laie und der Eigenfinder nicht - verschafft sich der Garantiegebende auch keinen Vorteil gegenüber den anderen redlichen Anbietern.

Oiso trifft das Urteil bei Meteoriten gar nicht zu, wie auch unschwer aus der Begründung des Urteils unter 1. c) zu erkennen ist.
http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-urteil-vom-12022009-az-i-12-o-1209/

Krölps. So sag ich das als blutiger Rechtslaie.
Und ich denk, dem kann jeder folgen.

 :prostbier:
Mettmann




 



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Offline ironsforever

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Re: Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
« Antwort #2 am: August 28, 2009, 19:58:09 Nachmittag »
Hallo,

mir fällt da langsam nix mehr zu ein. In geschätzten 200 Jahren ist dann hoffentlich ALLES im Leben eines Menschen zu 100% geregelt.
Zwar kommt das immer mehr einer totalen Entmündigung gleich - aber es ist ja nur zu seinem Besten.

Diese Richter halten ihre Mitmenschen offenbar alle für Schwachmaten und Volldeppen  :bid:.

Betroffen,
Andi


Offline Mettmann

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Re: Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
« Antwort #3 am: August 28, 2009, 20:15:46 Nachmittag »
Ja, das ist eines der ungelösten großen Rätsel unserer Existenz.
Wie hat sich das Universum, wie das Leben, wie der menschliche Geist überhaupt entwickeln können

OHNE das Zutun deutscher Richter?


 :gruebel:

und hätte es das überhaupt dürfen?
 :nixweiss:

 :prostbier:
Mettmann
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Offline paragraf

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Re: Rechtsprechung: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
« Antwort #4 am: August 29, 2009, 01:06:22 Vormittag »
Bochum: Cccccücürrywurst!  :lacher:

 

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