Noja,
keine neue Isonzoschlacht - Isonzothal/Avce ist mangels eines Sloweniens nach Wien gegangen.
Von Jesenice und Jezersko sind die Hauptmassen im Museum in Ljubiliana.
(Kulinarische Frage, stimmt es eigentlich, daß man das Pariser Schnitzel in Exjugoslawien Schnitzel Laibach nennt?)
Und Javorje ist beim Finder geblieben.
Wo also eine Notwendigkeit für ein Gesetz?
Scheint also, daß das Eigentum des Finders durch die Gesetze nicht bezweifelt wird.
Gleichwohl ist der Export untersagt.
D.h. eine ähnliche Situation, wie einst in Kanada.
Dort hat ja bekanntlich ein Tagish-Lake-Finder dagegen geklagt, daß ihm eine Exportgenehmigung verweigert wurde und gleichzeitig der Staat nicht an einem Ankauf interessiert war und hat - es ist ein Rechtsstaat - recht bekommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß so eine Regelung - einerseits bleibt das Eigentum beim Finder, andererseits darf er sein Eigentumsrecht nicht ausüben -
konform mit der EU-Gesetzgebung geht.
Entweder Enteignung mit sorgfältiger Begründung und Entschädigung ooooder Vorkaufsrecht
- alles andere ist eines modernen Rechtsstaates nicht würdig, sondern nur in totalitären Staaten akzeptabel.
Krawumm:
https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/17-eigentumsrechtSo schauts aus, sog I!

Hoffentlich werden noch weitere Exemplare gefunden,
das Stück jetzt, sieht halt a klaa weng unkoscher aus, ich mein, sieht aus wie ein L-er und hat auf Bruchfläche und Kruste schon Rostflecken nach so wenigen einzelnen Tagen nach dem Fall?
Da wärs gut mehr Referenzmaterial zu haben, gell?
Aber sunsten schonmal

Mettmann