Naja, zwar überflüssig wie ein Kropf,
aber geht ja noch, wenn ichs recht versteh: Eigentümer ist der Landeigner, wenn kein solcher feststellbar, der Finder. Plus Vorkaufsrecht des Staates.
Das ist akzeptabel.
Ich hatte Schlimmeres erwartet, besonders eingedenk der moralisch verwerflichen Geschichte vor ein paar Jahren,
wo dort eine Meteoritenforscherin absichtlich Falschanzeige gegen einen Sammler, der sich zuvor bei wirklich allen nationalen und regionalen Stellen versichert (einschließlich beim Museum, wo sie selbst die Leiterin der Meteoritenabteilung war9
und in ihrem Beisein einen Meteoriten völlig legal vom Finder erworben hatte, gestellt hatte, sodaß er ins Gefängnis geworfen wurd, monatelang nicht ausreisen konnt und auf einem fünfstelligen Betrag an Anwaltskosten sitzengeblieben.
Statt die Anzeige zurückzunehmen, hatte sie damals noch völlig schambefreit getönt, sie wisse auch, daß es kein Gesetz für Meteorite gäbe, aber sie werde dann halt eins initiieren.
Gut, daß die offensichtlich bei diesem Entwurf jetzt offenbar nichts mehr zu vermelden hatte.
(Obwohl sie nach diesem Skandal offensichtlich immer noch in Amt und Würden...mei ist halt kein richtiger Rechtsstaat..)
Bleibt noch zu hoffen, daß der Staat nicht nur in den Ankauf von Meteoriten, sondern v.a. auch in den Brandschutz seiner Museen investiert!

Mettmann