Autor Thema: Neuschwanstein 3  (Gelesen 2833 mal)

H5P6

  • Gast
Neuschwanstein 3
« am: April 25, 2008, 11:48:34 Vormittag »
Hallo, :winke:

nun ist ja einige Zeit nach dem entgültigen Urteil zu Neuschwanstein 3 vergangen.

http://www.rechtsfreund.at/news/index.php?/archives/81-Meteorit-Neuschwanstein-3-gehoert-dem-Finder.html

Hat jemand eine Jnformation,ob sich aus diesen Urteil nach österreichischen Recht,eine Aussage über die Rechtslage eines ähnlichen Sachverhalts in Deutschland ableiten ließe?Es könnte ja jeder durch einen Zufallsfund (wenn auch eingeschränkt wahrscheinlich) in diese Situation kommen.

Gruß Jürgen :smile:

Offline Mettmann

  • Foren-Gott
  • ******
  • Beiträge: 5033
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #1 am: April 25, 2008, 21:24:22 Nachmittag »
Nun es könnt schon eine gewisse Ausstrahlung haben, dieses Urteil.
Der Paragraf hat uns ja die ernüchternde Auskunft gegeben, daß im deutschen Rechtssystem der Richter gottgleich ist,
er in seiner "Rechts"sprechung weder von Gesetzen, noch von Präzedenzfällen abhängig ist, sondern verkünden kann, wozu er grad lustig ist (bis auf die Strafrahmen).
Verzapft er einen Bockmist, weil er nicht mehr ganz geistig oder Streit mit der Frau gehabt, darf der Unterlegene ins Wiederholungsspiel gehen, aber nur nach irgendwelchen Regeln.
Also so hab ich es zumindest verstanden.
Oder?

Somit mit wäre die Frage Makulatur, da weder die geschriebene Gesetze noch andere Urteile relevant sind, sondern eher schmückenden Charakter haben und
der Richter sich bestenfalls davon beeinflussen läßt. (Damit der Richter beeinflußt werden kann, nimmt man einen Anwalt, der versucht, den Richter gnädig zu stimmen.)
Tut er das, ist das Neuschwansteinurteil sicherlich hilfreich
und von ungeheurer Strahlkraft, yippiiiiie!

 :prostbier:
Mettmann

Aber erst Meteoriten kennen--->dann finden.
"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #2 am: Mai 04, 2008, 22:40:48 Nachmittag »
Hallo,

ob das Urteil "endgültig" ist, ist fraglich, denn es handelt sich nicht um eine endgültiges Urteil sondern nur um ein "Endurteil". Ein Endurteil ist gem. § 300 ZPO ein Urteil das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und lediglich die jeweilige Instanz beendet.

Konnte leider nicht ausfindig machen, ob die Gemeinde in Berufung gegangen ist. Das Urteil ist ja noch nicht einmal ein Jahr alt, bis sich die Berufungsinstanz so "richtig" äußert, vergeht meistens mehr als ein Jahr, muss aber nicht, hängt vom Terminstand der Kammer ab.

Mettmann hat meine Ausführungen zum deutschen Rechtssystem - im Ergebnis - schon richtig interpretiert, allerdings ist der Richter schon dem Gesetz unterworfen. Das ergibt sich aus Art 97 Abs. 1 GG: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Sind Gesetze auslegungsfähig, ist dafür der Richter zuständig.

Ich war schon einige Male bei Anhörungen zu geplanten Gesetzen zugegen. Wenn dabei die Kritik kommt, dass das geplante Gesetz an dieser oder jener Stelle ungenau sei, dann sagen die Gesetzesmacher: "Och! - Das überlassen wir der Rechtsprechung!"  :lacher: :lacher: :lacher: (Jagut - Aber wie wollte man es anders machen?)

Kleiner Exkurs zum Strafrecht, da gibt es ja den so oft missverstandenen Grundsatz "in dubio pro reo", also "Im Zweifel für den Angeklagten". Es wird dabei oft übersehen, dass es weder auf Deine Zweifel, noch auf meine Zweifel, noch auf Zweifel der Presse ankommt, sondern einzig und allein auf die Zweifel der/des Richter/s. Sind dort Zweifel vorhanden, MUSS der Angeklagte zwingend freigesprochen werden, sind dort keine Zweifel vorhanden, muss der Angeklagte zwingend verurteilt werden!

Und weil das so ist, finde ich Diskussionen über die Rechtslage mittlerweile eher putzig, weil dort jeder immer irgendwie Recht haben will, die "richtige" Lösung präsentieren will. Warum gibt es wohl - abgesehen mal vom High-End-Bereich - in der Mathematik oder Physik keine Diskussionsforen? Wenn es aber um die Rechtslage geht, wird jede Knallerbse hin- und hergeworfen.

Gruß
Bernd
 

Offline Mettmann

  • Foren-Gott
  • ******
  • Beiträge: 5033
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #3 am: Mai 05, 2008, 13:54:45 Nachmittag »
Zitat
Warum gibt es wohl - abgesehen mal vom High-End-Bereich - in der Mathematik oder Physik keine Diskussionsforen?

Ganz einfach, weil es exakte Regeln und Axiome gibt, derer man sich bedienen muß, um zu einem Ergebnis zu kommen und sei es das exakte Ergebnis, daß es keine Lösung gibt. Alles muß hergeleitet werden nach den Regeln und bewiesen werden nach den Regeln, sonst hat es keinen Taug und ein jeder der die Regeln kennt, kann das Ergebnis nachrechnen. Zwar gibt es verschiedene Ansätze, eine Aufgabe zu lösen, doch es gibt anders als in der Juristerei eben keine Bäuche, aus denen entschieden wird, keine Heerscharen von Senfgebern, kein Gemauschel und kein Wischi und kein Waschi.
Sondern es geht exakt zu. In der Mathematik braucht man keine Richter und keine Anwälte, Mathematik ist eine Geisteswissenschaft, Physik eine Naturwissenschaft. Jus indes ist keine Wissenschaft, auch wenn sie historisch gesehen sich gern zu einer machen möcht.

 :prostbier:

"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

Offline Aurum

  • Foren-Guru
  • *
  • Beiträge: 4944
    • Mehr über mich
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #4 am: Mai 05, 2008, 14:50:39 Nachmittag »
Martin das war gewagt  :gruebel:

Zitat
Sondern es geht exakt zu. In der Mathematik braucht man keine Richter und keine Anwälte, Mathematik ist eine Geisteswissenschaft, Physik eine Naturwissenschaft. Jus indes ist keine Wissenschaft, auch wenn sie historisch gesehen sich gern zu einer machen möcht.

Sicher gilt deine Aussage für die klassiche Physik , aber Spätestens bei der Quantentheorie kannst du das Oben geschrieben streichen  :einaugeblinzel:
Da gibt es dann dinge die nicht mehr exakt gemessen oder berechnet werden bekanntster vertreter ist die Heisenbergche unschärfe Relation .
Die gehört aber noch nicht mal zur Quanten Theorie sondern zur Atomphysik .

So das war es sonst bin ich wieder am Thema vorbei   :auslachl:

Bis dann Lutz
Aller Anfang ist schwer !!

Offline Mettmann

  • Foren-Gott
  • ******
  • Beiträge: 5033
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #5 am: Mai 05, 2008, 21:35:16 Nachmittag »
Gar nicht, der alte Heisenberg hat sich auch ned über die Mathematik hinwegsetzen können und alles brav in Formeln aufgeschrieben, der mußts genauso herleiten und beweisen, wie es sich gehört,
da berechnet man dann eben Wahrscheinlichkeiten, Erwartungswerte usw.

Zurück zum Thema, die Gemeinde Reutte ist nicht in Berufung gegangen, sondern Finder und Gemeinde haben sich sooo geeinigt,
vielleicht weilse sich bewußt waren, daß es in der dt. Justiz so zugeht wie beim guten alten Dickens unds vielleicht unsinnig wär, bzw. den Stein verteuern würd, diesen Kropf nochn Jahrzehnt weiter zu nähren, hihi. Meine Vermutung nur...

 :prostbier:
Mettmann
"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

astro112233

  • Gast
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #6 am: Mai 05, 2008, 22:46:27 Nachmittag »
Hallo Bernd,

wieder ein sehr kompetenter und dennoch amüsanter Fachbeitrag von dir.

- um ein endgültiges Urteil sondern nur um ein "Endurteil" –

Die Definition verstehe selbst ich als unbedeutender juristischer Laie in etwa. Allerdings ist es offensichtlich anzuraten, jedes geschriebene Wort explizit auf seine wahre Bedeutung und Aussage zu prüfen, sonst ist ein böses Erwachen für eine der beiden Parteien eventuell schon vorprogrammiert. 

Vielleicht hat lustigerweise der Advokat der Gemeinde Reuhte die Wortspielerei auch nicht richtig geschnallt.  :lacher:

Gruß Konrad.  :prostbier:

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Neuschwanstein 3
« Antwort #7 am: Mai 06, 2008, 03:07:13 Vormittag »
Hallo Martin,

tatsächlich, keine Berufung? Schaade, jetzt werden wir nie erfahren, was richtig gewesen wäre...  :lacher: :lacher: :lacher:

Wo er Recht hat, hat er Recht, das Studium der Rechtswissenschaften führt zu gor nix. Wer dort das 1. Staatsexamen bestanden hat, hat nichts, keinen akademischen Titel, nichts, er darf sich noch nicht einmal "Jurist" nennen. Würde er z. B. eine Fa. Betreiben mit dem Zusatz "Geschäftsführer Fritz Lachmann, Jurist", wäre er gnadenlos abmahnfähig.

Ein Förster ist doch wenigstens „Diplom-Forstwirt“. Um den erfolgreichen juristischen Kandidaten wenigstens eine Bezeichnung zu geben, hat man sich auf den inoffiziellen Begriff "Geprüfter Rechtskandidat" geeinigt.  :lacher:

Erst durch das bestehen des 2. Staatsexamens wird der Kandidat zum Voll-äh-Juristen und darf den akademischen Titel eines "Assessors" zu deutsch "Gehilfe" tragen...  :lacher: :lacher: :lacher:

Das war ein kleiner Beitrag zur Genese der großen As: Ärzte, Architekten und Anwälte...

Gruß
Bernd

 

   Impressum --- Datenschutzerklärung