Hallo Zusammen,
das mit den Tkw´s ist ein bisschen Gewissenssache des Händlers. Der beschriebene Fall kann durchaus eintreten und der richtige Weg wäre es, der MetSoc die zusätzlichen Massen nachzureichen und die es dann im Bulletin dementsprechend ändern. Wir hatten hier aber auch schon den Fall, das die MetSoc es eben nicht ändert, aus welchen Gründen auch immer. Wenn es sich um grössere gepaarte Steine handelt, muss man dann wohl oder übel neu klassifizieren lassen, und die Käufer dann natürlich über die Umstände informieren. Ein halbwegs aktuelles Beispiel für ein solches Vorgehen ist unser NWA 4483 Mondmeteorit, den es mit einem zusätzlichen Stück auch unter der Nummer NWA 4881 gibt. Wenn es sich um kleinere gepaarte Stücke handelt oder das Material zudem noch sehr bekannt und unverwechselbar ist, wie z.B. NWA 869, Taza o.ä., sollte man es aber nicht extra untersuchen lassen. Denn das spart teure Kapazitäten in den Labors, und das ist ja letztlich auch im Dienste der Wissenschaft. Wichtig ist immer, dass dem klassifizierenden Wissenschaftler die Stücke nach Möglichkeit vorgelegt werden.
Was absolut unseriös ist, wenn ein Händler sich seine NWA-Nummern und Klassifizierungen aus dem Internet holt, anhand von Fotos selbst entscheidet, ob seine Stücke zu diesem oder jenen Fund gehören, oder seine Stücke überhaupt unter "fremden" Nummern anbietet.
Grundsätzlich ist man mehr auf der sicheren Seite, wenn man bei Händlern kauft, die im Besitz der Hauptmassen sind und diese haben klassifizieren lassen. Und am wichtigsten ist es, dass man seinem Händler vertraut.
Gruss,
Stefan