Autor Thema: Jura-Exkurs  (Gelesen 3910 mal)

Speci-Man

  • Gast
Jura-Exkurs
« am: Januar 04, 2007, 01:00:43 Vormittag »
Hallo Alle!

Da sich im Forum momentan nicht viel tut, eröffne ich halt mal ein neues Thema:

Wie ist die Rechtsstellung der erjagten, bzw. erworbenen Mets deutscher Sammlungen in Bezug auf die Ausfuhrgesetze der Herkunftsländer?
Gibt es bekannte Fälle von Rückforderungsansprüchen seitens der Herkunftsländer? Ist ein Met  gar automatisch in trockenen Tüchern, wenn er erst mal (auf welchem Wege auch immer) daheim angekommen ist?
Das Problem ist dabei ja wohl, dass man, um seriösen Handel treiben oder tauschen zu können, möglichst auch den Fundort präzisieren können sollte. Spätestens zum Behufe offizieller Registrierung und Untersuchung käme man da ja ebenso nicht umhin. Sonst bleibt’s halt nur ein „Unklassifizierter“!

Wie denkt ihr darüber? :gruebel:
Gruß Speci-Man
 

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #1 am: Januar 05, 2007, 02:52:41 Vormittag »
Ist ein Met  gar automatisch in trockenen Tüchern, wenn er erst mal (auf welchem Wege auch immer) daheim angekommen ist?

Hallo,

egal, ob es ein Meteorit oder sonst eine bewegliche Sache ist: Falls diese gestohlen sein sollte, erwirbt man daran - jedenfalls nach deutschem Recht - niemals das Eigentum. Der Eigentümer kann sich notfalls mit Gewalt wieder den Besitz verschaffen.

Interessanter ist die Frage, ob eine durch den Bruch eines nationalen Ausfuhrverbots (Australien) erworbene Sache als Diebstahl zu qualifizieren ist oder ob sich sonst ein Herausgabeanspruch - von wem auch immer - ergibt. Ein Diebstahl ist - jedenfalls nach Deutschem Recht - zu verneinen, da ein Diebstahl immer den Bruch fremden Gewahrsams erfordert.

Rechtsprechung ist dazu - soweit ersichtlich - nicht vorhanden. Übrigens eine sehr interessante Rechtsfrage... Es ist denkbar, dass beispielsweise australische Gesetze normieren, dass jeder australische Meteorit automatisch Eigentum des Landes wird (keine Ahnung, kenn mich im australischen Recht nicht aus). Wenn dem so wäre, hätte der australische Farmer, der "seinen" Fund nach de verkauft, in seinem Land allerdings ein Problem. :fingerzeig:

Der deutschen Erwerber könnte sich aber wegen Hehlerei strafbar gemacht haben. Dabei wird vorausgesetzt, dass derjenige, der die Ware annimmt, weiß, dass es sich um Diebesgut handelt. Wer es nicht weiß, dass die Ware Diebesgut ist, macht sich nicht strafbar.

Soll also in diesem Forum dieses Wissen (dokumentiert!) vermittelt werden? ....  :wow:

Ich höre schon das Plädoyer  des Staatsanwalts: "Hohes Gericht! (...) (...) Da der Angeklagte über das Forum beweisbar Bescheid wusste, dass es sich um Diebesgut handelte, beantrage ich daher eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte!"... :traurig:

Ob hier Auslieferungsabkommen für Meteorite existieren, ist mir ebenfalls unbekannt...  :laughing:

Wie gesagt, die Frage müßte man glatt mal dem Institut für internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin zukommen lassen, die werden dann gleich eine Dissertation dazu vergeben.  :gruebel:

Ansonsten sag ich nichts mehr dazu, sonst sitz ich hier noch bei Morgengrauen!

Gruß
Bernd

Offline Aurum

  • Foren-Guru
  • *
  • Beiträge: 4944
    • Mehr über mich
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #2 am: Januar 05, 2007, 09:18:17 Vormittag »
Hallo Bernd ,

Das war für mich als Laie ein echt interessanter Beitrag, danke  :super:
Die Idee mit dem Rechtsinstitut in Bonn finde ich garnicht so schlecht , wobei ich aber auch daran denke das man schlafende Hunde ja nicht wecken soll.

Also von mir erfahren die erstmal nichts  :lacher:
Was sagt der Rest des Forums da zu, denn die Frage nach Rechtssicherheit ist doch hier schon öffters gefallen .

Bis dann Lutz  :winke:
Aller Anfang ist schwer !!

Theo

  • Gast
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #3 am: Januar 05, 2007, 10:03:59 Vormittag »
Hallo Lutz u.a.,

wer sich hier äußert, sollte eine absolut reine Weste haben. Der "Feind" liest immer mit und wie schon angedeutet wurde, zwar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber in manchen Dingen eben doch, wenn man behaupten kann es nicht gewußt zu haben.

In den Sondengängerforen wird von staatlicher Seite immer mitgelesen, ob nicht irgendeiner was Verbotenes macht(ohne Erlaubnis gesucht und gefunden) und ggfls. auch zugegriffen. Wir wollen uns doch nicht vormachen, daß bei uns nicht auch schon ab und zu mal nachgesehen wird.

 :nixweiss:  der Theo


H5P6

  • Gast
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #4 am: Januar 05, 2007, 11:44:48 Vormittag »
Hallo paragraf, :winke:

zu Deinem Thema.

Ich habe gerade ein Thema zu europäischen Meteoritenfunde vorbereitet,was aber am Ende ja genau Deine Ausführung tangiert.
Ich denke über die Fundmöglichkeiten in Europa nach und kenne nicht einmal konkret die Rechtslage in Deutschland,die wie schon im Forum dargelegt,noch von einem Bundesland zum Anderen unterschiedlich ist.
Da freust du dich über einen Fund und ahnst nicht,wieviele Ansprüche seitens zweiter und dritter lauern.
Über diese zweifelhafte Rechtslage sollte einmal Klarheit geschaffen werden.
Ich bin zwar auch kein Fan von Vereinen,weiß aber,daß erst der Rückhalt einer juristischen Person in Form eines Vereins unter wissenschaftlicher Begleitung,die Vorraussetzung für die abgesicherte Suche und Aneignung der Fundstücke gewährleistet.

Was ist Deine Meinung?

Gruß H5P6 :smile:

Speci-Man

  • Gast
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #5 am: Januar 05, 2007, 20:54:31 Nachmittag »
He Leute!
Bitte keine Antworten mehr! Als Neuling bin ich doch noch so rein und unwissend. Bitte nehmt mir nicht meine Unschuld! Ich mag auch schon gar nichts mehr wissen von dieser niederträchtigen Welt da draußen mit all ihren Fallstricken.  :eek: Lasst uns diesen Thread beerdigen.
Speci-Man

Offline paragraf

  • Generaldirektor
  • *
  • Beiträge: 1530
    • olishop.de
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #6 am: Januar 06, 2007, 03:21:19 Vormittag »
(...) Ich bin zwar auch kein Fan von Vereinen,weiß aber,daß erst der Rückhalt einer juristischen Person in Form eines Vereins unter wissenschaftlicher Begleitung,die Vorraussetzung für die abgesicherte Suche und Aneignung der Fundstücke gewährleistet. (...)

Hallo H5P6,

ich muss Dich leider enttäuschen, auch eine juristische Person in Form eines Vereins kann keine solche "Aneignung" gewährleisten! Das sieht immer nur so aus, weil meistens die Länder in Form ihrer Bildungsminister, die ja auch für die Universitäten zuständig sind, ihre Finger im Spiel haben.  Überhaupt ist die Frage der Bundes- oder Landeszuständigkeit etwas heikel. Ich tendiere zur Länderzuständigkeit.

Noch eins: Weil hier und auch sonst immer wieder die Frage nach der "Rechtssicherheit" auftaucht: Bitte Bitte!!!! Begreift es doch endlich! Es gibt keine "Rechtssicherheit!", erst recht nicht bei solch kleinen Streitwerten! Hier entscheidet IMMER erst- und letztinstanzlich der Amtsrichter! - Berufung nicht möglich! Ich habe es schon mehrfach live erlebt, dass sich der Amtsrichter, nachdem ich ihm Entscheidungen der Oberlandesgerichte um die Ohren gehauen habe, nur müde mit den Worten zurücklehnte: "Na und? - Und wenn ich hier anders entscheide?...!" Sie hatten leider alle Recht! Kein Amtsrichter ist verpflichtet, das Urteil eines höheren Instanzgerichts zu beachten! AUS! - Ist so! Es ist wirklich so! Das kann man nur begreifen, wenn man akzeptiert, dass ABSEITS im Fußball immer dann ABSEITS ist, wenn der Schiedsrichter pfeift!! - Das ist DIE Erklärung von ABSEITS!

Übrigens: Spannend und geradezu aberwitzig ist dazu die Entwicklung der Geschichte um die "Himmelsscheibe von Nebra" (einfach mal ergoogln! Noch nicht rechtskräftig!) Alles läuft darauf hinaus, ob diese Himmelsscheibe bei  Umzügen vor  - waren es 5.000 Jahren?-  öffentlich hochgehalten wurde oder eben nicht! - Aber darauf kommt es eben an! Aberwitzig!

Gruß
Bernd

Offline Aurum

  • Foren-Guru
  • *
  • Beiträge: 4944
    • Mehr über mich
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #7 am: Januar 06, 2007, 11:37:39 Vormittag »
Hallo Bernd ,

Ich will dich nicht Persönlich angreifen , ( bitte verstehe mich nicht Falsch ) aber ich habe nach Persönlichenen Erlebnisen mit der Justitz den eindruck , die     :zensur: - admin -
Bei so manschen Urteilen setzt beim Mündigen Bürger das gesunde Rechtsempfinden einfach aus.  :gruebel:

Näher will ich hier nicht darauf eingehen da das hier nicht hingehört , aber ich musste mir einfach mal Luft machen , da ist das Angelsächsiche Recht doch etwas eindeutiger als der Code Napoleon  .

Bis dann Lutz  :winke:
« Letzte Änderung: Januar 06, 2007, 12:04:06 Nachmittag von MetGold »
Aller Anfang ist schwer !!

H5P6

  • Gast
Re: Jura-Exkurs
« Antwort #8 am: Januar 06, 2007, 11:56:07 Vormittag »
Hallo paragraf, :winke:

danke für Deine ausführliche Darlegung.  :user:
Es bleibt einem wohl nichts anderes übrig,als wie mit einem solchen Zustand zu leben.  :eek:
Jetzt muß ich erst einmal darüber nachdenken.  :gruebel:
Also nochmal vielen Dank.

Gruß H5P6 :smile:

 

   Impressum --- Datenschutzerklärung