Autor Thema: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019  (Gelesen 8173 mal)

Offline Mettmann

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #15 am: Juli 05, 2019, 14:27:34 Nachmittag »
*wenn man beim Signal vor dem ausgraben/sichten einen denkmalrechtlich relevanten Fund ausschließen könnte

Dann dürfte aber in Niedersachsen die Gartenarbeit mit Ausnahme des Rasenmähens entfallen, sowie größte Teile der Landwirtschaft eingestellt werden müssen.
Sondeln ist bei Neufällen m.E. eh Nebensache. Selten fällt Eisen und Steine, die so schwer und schnell sind, daß sie ein tiefes Loch schlagen, in dem sie verschwinden, ich glaub, da sähe man das Loch noch ehe man, den Detektor zur Hand...

Um unbeabsichtigte Kulturdenkmalfunde oder -Zerstörung der Fundkontexte zu vermeiden,
weisen die Behörden nach §16 Grabungsschutzgebiete aus;
d.h. der Meteoritensucher muß sich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst darum kümmern, ob er an einem Ort prinzipiell suchen oder nicht suchen derf, weil da Kultudenkmäler im Boden sein könnten - diese Arbeit haben die Behörden schon erledigt.

Zitat
statt eines Mets, dann lässt man es liegen (?)
Sehr wohl, und zeigt es gemäß §14 unverzüglich einer Denkmalbehörde, der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege an.

Zitat
und hat trotzdem den Fundkontext zerstört.
Ich weiß ja nicht, in welcher Größe Du Meteorite finden möchst - für umfangreichere Erdarbeiten brauchst freilich schon eine Genehmigung.
Ansonsten wird ggfs. der Aushub eines Lochs, Löchlein ein verschmerzbarer Eingriff in den Fundkontext sein (denn ohne Fund kein Fundkontext).

Also - ich kann in dem Denkmalschutzgesetz nichts finden, was der Meteoritensuche entgegensteht.
Daß ein Bundesstaat a priori seinen Bürgern die Absicht zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat unterstellte, hielte ich für eine Obszönität.
Und nachdem Willem, Hitler und Honecker tot sind, sehe ich keinen Grund, sich nicht auf geschriebenes Gesetz zu berufen.

Nicht betroffen von dem Denkmalschutzgesetz ist natürlich die Frage des Betretungsrechts von Grundstücken und etwaigen Eigentumsansprüchen des Fundgrundbesitzers.



« Letzte Änderung: Juli 05, 2019, 14:54:09 Nachmittag von Mettmann »
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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #16 am: Juli 05, 2019, 14:38:49 Nachmittag »
Psst Gibeon:

...in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung..

Es heißt "und" und nicht "oder"

Und es heißt "in vergangenen Erdperioden"
Der Meteorit der neu fällt, kann mit vergangenen Erdperioden, der Entwicklung der Erde und der Fauna und Flora nix zu tun haben, weil er seit Anbeginn des Sonnensystems soweit von der Erde weg war, wie keine anderen juristischen Sachen.
Ist er aber ein regionaler oder globaler Killer, der Einfluß auf Fauna und Flora und Erdgeschichte nimmt,  werden die Gesetze obsolet, weil niemand mehr in Niedersachsen am Leben wär,
und man müßte noch klären, ob das Erdzeitalter mit dem Einschlag beendet und als "vergangen" angesehen werden kann.

Anders wäre es, würde man noch meteoritisches Material finden bspw. vom Chixculub- oder dem Riesereignis - nur daß in Niedersachsen keine Einschläge dieses Kalibers bekannt sind,
aber wir reden ja von Neufällen und Fällen normalen Ausmaßes.
Und wenn man hier im Forum sich die Fundberichte und -photos über die Jahre hinweg anschaut, so liegen doch bei den Neufällen die Steine auf der Oberfläche herum.
Bei Nachsuchen von historischen Mets, mei da setze man sich eben mit den örtlich zuständigen Denkmalschutzstellen ins Vernehmen - ich denk nicht, daß die etwas dagegen hätten, gerade weil man seine Absicht ihnen von sich aus erklärt und weil man es vorab tut, also seine Aufrichtigkeit zu erkennen gibt.
(in Niedersachsen sollens ja sogar ehrenamtliche Sondengänger denkmalpflegerisch ausbilden - und denen geht es tatsächlich um archäologische Funde nebst Schätzen, also um das Zeug, worauf el Staat scharf ist und nicht um Meteorite, die nicht einmal Gegenstand des Gesetzes sind).


« Letzte Änderung: Juli 05, 2019, 15:09:07 Nachmittag von Mettmann »
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Offline Gibeon2010

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #17 am: Juli 05, 2019, 19:29:49 Nachmittag »
Die Meteorite liefern uns Informationen aus der Frühzeit unseres Sonnensystems und dessen Entstehung, somit auch über die Entstehung der Erde. Man darf also nicht nur an den gegenwärtigen Zustand der Erde denken und wie dieser von Meteoriteneinschlägen verändert werden kann.
Viele Grüße
Jens

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #18 am: Juli 05, 2019, 20:56:19 Nachmittag »
...und wenn er von einem differenzierten Körper stammt? Dann erzählte er uns einen trockenen Kehricht von unserem Planeten und die Aussagekraft jedes Feldsteines oder Radieserls in diesem Aspekt wär interessanter.
Und letztlich wär ein Mett, der jetzt fällt, auch nicht am Hadaikum der Erde beteiligt.
Ich möchte nur generell den Eindruck vermeiden, daß immer und alles in D verboten sei und daß im Fall eines Falles am End deswegen keiner suchen geht.
Wenn man das niedersächsische Denkmalschutzgesetz anschaut, ists glaskar, daß es um archäologische Fundsachen, um werthaltige Schätze und um Fossilien geht - an Meteorite wurde nicht im Geringsten gedacht, - sonst hätte mans hineingeschrieben (so wie es andere Länder in ihren Gesetzen, die sich wie das niedersächsische ebenfalls auf die UNESCO-Konvention berufen, explizit gemacht haben) - weder 1978 noch bis heute.
Das ist wichtig, weils halt schon noch ein Unterschied ist zu bspw. einigen mettgeisteskranken Bundesstaaten Australiens oder Namibia oder Südafrika.
(Zudem man bei uns sowieso nach Grundgesetz nicht entschädigungslos enteignen kann).
Uuuuuuuund mir ist daher noch
kein Fall in der BehErDeh  zu Ohren gekommen (wie es in der DDR war, weiß ich nicht),
 daß jemand wegen eines Meteoritenfundes oder der -suche verhaftet oder mit einem Knöllchen versehen wurd, noch daß ein Finder leer ausgegangen wär.

Also Bangemachen gylded nich
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Mettmann
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Offline metnet

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #19 am: Juli 08, 2019, 13:21:31 Nachmittag »
So - ich war ein paar Tage unterwegs und will natürlich hier noch meinen Senf dazugeben, weil ich die die Diskussion teilweise mit angezettelt habe.

1) Ich war (als Urlaubsabstecher) tatsächlich in Hasselt und habe dabei den Blick fest auf den Boden und mögliche Meteoriten gerichtet. Ergebnis: Hasselt ist ein nettes kleines Städtchen mit einer Windmühle, einem Kalkbrennhofen und einem schnuckeligen, historischen Zentrum. Meteoritisches Material habe ich nicht gefunden. Und es würde mich nicht wundern, falls es niemals gefunden würde, denn rund um Hasselt ist wirklich viel Grünzeug. Wahrscheinlich haben die Rindviecher das potenzielle Fundloch schon zugetrampelt.

2) Dass in Niedersachsen die Meteoritensuche verboten ist, habe ich als amtliche Auskunft erhalten, wenn auch nicht direkt, sondern über den Umweg über eine Denkmalschutzbehörde. Kann natürlich sein, dass dies letztlich ein Bluff ist, aber eigentlich glaube ich das nicht. Ja, ich würde den Gesetzestext auch anders interpretieren, aber was will man machen... Vergleichbare Diskussionen wie diese hier gibt es auch in der Metallddetektorszene (wobei es aber nicht um Meteoriten, sondern um andere Auslegungsmöglichkeiten geht). Fakt ist wohl, dass manche Leute vorgeben, einen Meteoriten zu suchen, in Wahrheit aber Antikes ausgraben wollen. Dass die Behörde etwas gegen diesen Trick hat, kann ich sogar nachvollziehen.

Diese Dinge habe ich mir also keineswegs leichtfertig ausgedacht. Unklar ist mir weiterhin, ob die Niederlande eine spezielle, auf Meteoriten bezogene Gesetzgebung haben. Ich denke nein, aber in diesem Punkt bin ich mir weiterhin nicht völlig sicher.

Viele Grüße
Jürgen

Offline Mettmann

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #20 am: Juli 08, 2019, 16:06:21 Nachmittag »
Nunja, da war der Amtsträger in der Denkmalbehörde eben schlecht informiert.

Ich sag Neuschwanstein, ich sag Stubenberg, ich sag Renchen.
Mit Neuschwanstein als erstem hat sich ein neues Konzept erfolgreich etabliert: Das Photographieren, das Auswerten, das Berechnen des Streufeldes und das tatsächliche(!!) Auffinden. Dabei spielen zusammen und gehen Hand in Hand: Ehrenamtliche, Profis von der Uni und Meteoritenfreunde/sammler.

Ich glaube nicht, daß sich Niedersachsen als einziges Bundesland dabei ausklinken wollen würde, sondern halte es für wahrscheinlich, daß jener befragte Denkmalszipfe schlicht, wie die meisten Bürger auch, ziemlich im Dunkeln tappt, was das Thema Meteorite angeht und präemptiv seine Antwort aus der Hüfte geschossen hat.
Zumindest würde er oder sie sich schwertun, eine Verordnung herzeigen zu können, die diese Auskunft begründet. Das Denkmalschutzgesetz zumindest gibts nicht her.

Egal,
wann überhaupt kommt es zur Mettsuche?
Eben. 1) Fallbeobachtung/-berechnung, 2) isolierter Erstfundfall/Zufallsfund 3) Nachsuche alter historischer Funde.
Sonst geht ja niemand, der bei Trost ist, suchen, mangels Erfolgsaussicht. Daher kann auch dem verschnarchtesten Amtsmanne der Meteoritensucher nicht der Sondlerpest zugehörig erscheinen.

D.h. das sind klar umrissene Einzelereignisse - und bei diesen spreche man sich eben, so es einemwichtig ist, mit dem örtlichen Denkmalheini ab - kapiert ers nicht, hole man eben einen Unimenschen oder Brafesser aus der Metcommunity, daß er ihm auf die Finger klopft.

Ich sag sogar Maribo, ich sag Eiby.
Also selbst in Ländern, die das Zauberwort "Meteorit" in die Gesetzestexte wörtlich reinschreiben, geht es höchstens um die Eigentumsfrage/Enteignungsverfahren - aber zu suchen ist nicht verboten.

Ich kann auch Twannberg sagen.
Solange man es zivilisiert und vernünftig angeht, wird niemand etwas dagegen haben, ja eher es begrüßen,
schließlich geschieht es zum Frommen aller und koscht bestenfalls im Erfolgsfalle etwas.

Zitat
ob die Niederlande eine spezielle, auf Meteoriten


Nö, warum auch? - Holland hat 6 Meteorite in 179 Jahren.
Und warum  dann Niedersachsen? Hat 8 Meteorite in 372 Jahren.

Es ergäbe überhaupt gar keinen Sinn.
 :weissefahne:
 

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Offline gsac

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #21 am: Juli 08, 2019, 16:08:50 Nachmittag »
Die Dinge wurden für Niedersachsen hier foral letztlich so dargestellt, dass
es da doch keinerlei Problem gebe. Das hatte ich vorher aber auch anders
verstanden, und zwar 180 Grad diametral.

:hut: Alex (..aus Nordniedersachsen, nahe des schönen Elbstrands bei Stade)

Offline Mettmann

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #22 am: Juli 08, 2019, 16:17:28 Nachmittag »
Dann hast doch sicher dieses Büchlein uffem Board liegen und kannst es rezensieren, so hier noch nicht geschehen:

http://www.n-g-h.org/pages/publikationen/naturhistorica---berichte-der-ngh/naturhistorica-157.php

12,-Euro ist ja gradamal eine Wiesnmaß.

Und die Bayern haben ja Entwicklungshilfe geleistet, wie ich grad lese:
„Chladnis Ausführungen überzeugten den schon zu Lebzeiten berühmten Göttinger Gelehrten Johann Friedrich Blumenbach“, so Gehler. Der Wissenschaftler habe begonnen, Meteorite zu sammeln.
„Einer seiner Schüler, König Ludwig I. von Bayern, besorgte Blumenbach ein Stück jenes 21,3 Kilogramm schweren Steinmeteoriten, der 1768 beim heute oberösterreichischen Mauerkirchen eingeschlagen war“, führt der Kustos aus.
(Göttingen, Unisammlung)
 :prostbier:
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Offline metnet

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #23 am: Juli 08, 2019, 16:35:34 Nachmittag »
Nunja, da war der Amtsträger in der Denkmalbehörde eben schlecht informiert.

Ich sag Neuschwanstein, ich sag Stubenberg, ich sag Renchen.
Mit Neuschwanstein als erstem hat sich ein neues Konzept erfolgreich etabliert: Das Photographieren, das Auswerten, das Berechnen des Streufeldes und das tatsächliche(!!) Auffinden. Dabei spielen zusammen und gehen Hand in Hand: Ehrenamtliche, Profis von der Uni und Meteoritenfreunde/sammler.
Ich glaube nicht, daß sich Niedersachsen als einziges Bundesland dabei ausklinken wollen würde, sondern halte es für wahrscheinlich, daß jener befragte Denkmalszipfe schlicht, wie die meisten Bürger auch, ziemlich im Dunkeln tappt, was das Thema Meteorite angeht und präemptiv seine Antwort aus der Hüfte geschossen hat.
 

Von Meteoriten hast du ganz sicher viel mehr Ahnung als ich. Aber mit dem Thema Metalldetektor habe ich mich augenscheinlich mehr befasst als du.

Nicht Niedersachsen ist es, das ausschert, sondern Bayern. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem du fast bedenkenlos mit dem Detektor losziehen darfst. In Baden-Württemberg (Renchen) ist die Lage allerdings kritisch. Da gab es schon Gerichtsurteile gegen Leute, die augenscheinlich zufällig etwas gefunden haben. Dort wurde die Gesetzeslage so interpretiert, dass man mit dem Einsatz des Detektors billigend in Kauf nimmt, Kulturhistorisches zu finden (und eventuell zu beschädigen).

Mir ist schon klar, dass Meteoriten etwas anderes sind, denn ich bin ja nicht dämlich. Aber wenn die Behörde sagt, das Sondeln nach Meteoriten sei verboten, muss man das definitiv ernst nehmen. Dass sich Tausende von Detektorbesitzern daran gar nicht scheren, steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich würde es aber für sicherer halten, wenn man die Mets nur mit dem eigenen Auge gefunden hat  :einaugeblinzel:  :einaugeblinzel:

Noch ein Nachtrag: Ich kann mir vorstellen, dass die Behörde (welche eigentlich?) bei bestimmten Ausnahmesituationen eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Oder die Suche einfach stillschweigend akzeptiert. Da macht es bestimmt einen Unterschied, ob man sich einem "offiziellen" Suchkommando anschließt oder einfach den eigenen Detektor schnappt. Mit dem Zweiten sollte man sicherlich wesentlich vorsichtiger (=unauffälliger) sein.

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #24 am: Juli 08, 2019, 16:54:08 Nachmittag »
Aber ein bisserl staatsbürgerliches Selbstbewusstsein derf schon sein.

Ich habe die Absicht, einen Meteoriten zu finden, ich begebe mich auf die Suche aufgrund eines triftigen Anlasses (der siehe die benannten Fälle zumeist auch durch die dann aktuellen Medien geistert), ich gebe mein Ziel und Trachten dem Denkmalheini vorab bekannt und im Gesetz steht kein Hinderungsgrund.

D.h. ich weiß, was ich tue.

Sollte dann irgendein amtlich Bestellter etwas anderes ruochen und mir die Schlechtigkeit der Welt unterstellen wollen,
so ist das sein pers. Problem und mir völlig wurscht.
(er könnte mich ja auch begleiten und beaufsichtigen, wenn das Mißtrauen so an ihm nagt).

Sollt ich aus Versehen dabei die blaue Kette vom Isern Hinnerk finden,
geb ich dem Amte eben Bescheid - und die wären kaum trauricht darüber.

Zudem braucht man bei einem Neufall nicht unbedingt einen Detektor.
Fragermal die Mitglieder, die schon gefunden, gell?

...und ich find, wir haben das Glück, in ein Land und in eine Zeit hineingeboren zu sein, das und die nicht mehr finster ist.
Und wer hätte schon etwas gegen die Vernunft einzuwenden...

Ma
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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #25 am: Juli 08, 2019, 17:46:18 Nachmittag »
...und ich find, wir haben das Glück, in ein Land und in eine Zeit hineingeboren zu sein, das und die nicht mehr finster ist.
Und wer hätte schon etwas gegen die Vernunft einzuwenden...

Na ja, das hat mit Vernunft genauso wenig zu tun wie mit Finsternis ja/nein.
Und im Vergleich mit anderen europäischen Staaten steht Deutschland sogar ganz gut da - denn in den meisten Ländern ist das Sondeln kategorisch verboten. Das heißt konkret: Wirst du anderswo in Europa mit Metalldetektor "erwischt", droht dir ein Bußgeld, ganz gleich, was du mit dem Detektor eigentlich finden wolltest. Ausnahmen gibt es nur in besonders liberalen Staaten (wie den Niederlanden! Das war ja eigentlich unser Thema!) und für die sogenannte Strandsuche.

Ich sage ja nur, dass man aufpassen (!) sollte. Sich auf das eigene Selbstbewusstsein und die fehlende staatliche Finsternis zu verlassen, halte ich für blauäuig.

Jürgen

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #26 am: Juli 08, 2019, 18:04:07 Nachmittag »
Noch ein Nachtrag: Ich kann mir vorstellen, dass die Behörde (welche eigentlich?) bei bestimmten Ausnahmesituationen eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Oder die Suche einfach stillschweigend akzeptiert. Da macht es bestimmt einen Unterschied, ob man sich einem "offiziellen" Suchkommando anschließt oder einfach den eigenen Detektor schnappt. Mit dem Zweiten sollte man sicherlich wesentlich vorsichtiger (=unauffälliger) sein.

Ich glaube, ich hatte es irgendwo, entweder hier im Thread oder anderswo, schon erwähnt: kürzlich hat ein Sondler auf einem Acker in Fredenbeck, das ist ein Dörflein hier im Niedersächsischen, von hier fast ums Eck, eine 1400 (..oder waren es 1700?) Jahre alte römische Münze gefunden. Er hat das abgeliefert, man kann sich das Ding jetzt in unsererem "Schwedenspeicher"-Museum angucken, und weil diese Stader Ecke (Museum/alter Halfen) so malerisch und wunderschön ist, gleich nebenan ein Bier trinken gehen draussen im "Fürkiek" zum Beispiel (nette Chefin!), um den Anblick zu verdauen. Der Museumsdirektor war begeistert. Und über den Kreisarchäologen wurde in der Zeitung eine Bemerkung gemacht, er habe mit den Augen gezwinkert, warum auch immer... So kann´s doch auch gehen, oder?

Den Finder kenne ich nicht, ich bin ja selber kein Sondler. Er war aber in der Zeitung abgebildet. Und ob er nun eine Genehmigung eingeholt hatte oder nicht, das ist mir persönlich auch egal, solange er nicht in meinem Garten rumsondelt. Er wirkte zufrieden und glücklich. Und wenn er mit dieser Sache dann so rauskommt ohne Schaden oder erst recht Strafe, nachdem er die Münze abgeliefert hat, ist es doch ok. Ob es eine Zahlung, einen Finderlohn o.ä. gab, oder nur Ruhm und Ehre (und ggf Straffreiheit) weiß ich nicht und wurde auch nicht kommuniziert.

:hut: Alex :prostbier:


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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #27 am: Juli 08, 2019, 18:18:29 Nachmittag »
Ich glaube, ich hatte es irgendwo, entweder hier im Thread oder anderswo, schon erwähnt: kürzlich hat ein Sondler auf einem Acker in Fredenbeck, das ist ein Dörflein hier im Niedersächsischen, von hier fast ums Eck, eine 1400 (..oder waren es 1700?) Jahre alte römische Münze gefunden.

Hier ist der Pressebericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Sensationsfund-im-Acker-Die-Muenze-von-Fredenbeck,goldmuenze114.html
"Mit Genehmigung der Kreisarchäologie" ist hier der entscheidende Punkt, der alle Leute glücklich macht.

Und hier leider ein Beispiel aus Baden-Württemberg, bei dem es weniger gut ausging: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sondengaenger-mit-metalldetektor-in-deutschland_128430.html
Ehrlich: Da stecke ich doch mal lieber schnell den Detektor weg, bevor ich einen Meteoriten oder sonst etwas aufhebe/ausgrabe.

Jürgen

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #28 am: Juli 08, 2019, 18:33:52 Nachmittag »
Ich glaube, ich hatte es irgendwo, entweder hier im Thread oder anderswo, schon erwähnt: kürzlich hat ein Sondler auf einem Acker in Fredenbeck, das ist ein Dörflein hier im Niedersächsischen, von hier fast ums Eck, eine 1400 (..oder waren es 1700?) Jahre alte römische Münze gefunden.

Hier ist der Pressebericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Sensationsfund-im-Acker-Die-Muenze-von-Fredenbeck,goldmuenze114.html
"Mit Genehmigung der Kreisarchäologie" ist hier der entscheidende Punkt, der alle Leute glücklich macht.

Jürgen


Oh prima, Jürgen, da warst Du schnell, danke! Ich werde mir die Münze die Tage mal anschauen, es sind 20 min Laufweite von hier.
Und wenn ich Glück habe, bezahle ich nicht mal Eintritt, weil ich in dem schönen Museum schon mal ne Ausstellung gemacht habe
vor gefühlten 42000 Jahren.

"Mit Genehmigung der Kreisarchäologie" kann natürlich auch eine nachträglich diplomatische Formulierung sein, oder? Ich weiss es
nicht, ich weiss nur, dass man Pferde hier auch noch mit Handschlag, pardon, hier isses ein sog. Handschla"ch", verkauft...

Alex

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Re: Helle Leuchterscheinung über Nordwestdeutschland ca. 21:30 Uhr 28. Juni 2019
« Antwort #29 am: Juli 08, 2019, 18:40:03 Nachmittag »
Ehm wieso "leider"?

Zitat:
"Er wurde daher aus tatsächlichen Gründen durch das Amtsgericht Buchen auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen hatte gleichfalls die Staatskasse zu tragen."

Bestätigt doch, was ich oben intuitiv verzapft hab.
Der Kerl hat nicht nach Kulturdenkmälern gesucht, das Bußgeldverfahren war daher nicht rechtens.
Oder hab ich was überlesen?

Na und Du würdest ja nicht mal wie jener nach Artefakten suchen, sondern gar nach gar nix Menschengemachtem, nämlich Meteoriten ("tatsächliche Gründe"!!)
und dabei nicht nur den Grundstückseigner um Erlaubnis fragen, sondern der Denkmalbehörde vorab Bescheid geben,
sodaß selbst ein pöswilliger Denkmalpfleger Dir nicht einmal einen bedingten Vorsatz zur Auffindung eines Kulturdenkmals anhängen könnte.

Wenn in Niedersachsen keine Meteorite mehr gesucht werden dürfen sollen,
dann müßt der niedersächs. Landtag das Denkmalschutzgesetz dahingehend ändern, daßes reinschreim (und es muß konform sein mit der Landes- und mit der Bundesverfassung).
Nur wird das keine Fraktion je anstoßen, da man sich in der öffentl. Wahrnehmung damit lächerlich machen würd.
 
Und jetzt ma so unter uns, ich kann partout keinen Fall in Mitteleuropa zu meinen Lebzeiten (und ich bin nimmer der Jüngste, röchel) finden, in dem ein Deliquent wegen eines Meteoritenfundes oder einer -suche zu irgendepps verdonnert worden wär.
Das wär ein vielbestauntes und nochmehrbelächeltes Kuriosum!

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