Geh Jürgen!
Die Niederlande haben eine ziemlich liberale Gesetzgebung - auch was Fundgegenstände und den Einsatz von Metalldetektoren angeht. Ich bin nicht sicher, ob sich das alles von anthropogenen Eisenfunden eins zu eins auf Meteoriten übertragen lässt, aber besser als in Niedersachsen ist es gewiss.
Ich bin gegen Hörensageninformationen.
In Niedersachsen ist alles prima, was Meteorite & Gesetz anbetrifft.Ausschlaggebend ist das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz:
https://kuerzer.de/NiDschGIn §3 ist genau definiert, was ein Kulturdenkmal ist und somit Gegenstand des Gesetzes ist.
Lesen wir Satz 4 mit 6:
(4) Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluß über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Baudenkmale sind.
(5) Bewegliche Denkmale sind bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluß über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Bodendenkmale sind.
(6) Denkmale der Erdgeschichte sind Überreste oder Spuren, die Aufschluss über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht....so sehen wir, daß die Spezifikationen
nicht auf Meteorite zutreffen, da sie weder von Menschen geschaffen, noch bearbeitet wurden, noch Aufschluß über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden geben.
(Beendet ein Meteoritenneufall eine Erdperiode, gibt es keine Institutionen mehr, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz exekutieren).
Somit findet auch der Dritte Teil des Denkmalschutzgesetzes:
Ausgrabungen und Bodenfunde - §12-17 keine Anwendung, da er nur für Kulturdenkmäler gilt,
ebensowenig §18 Schatzregal, da ein Neufall kein Schatz sein kann, da ihm die Merkmale unbekannter Vorbesitzer und lange Verborgenheit fehlen.
Ich mein, bevor man sich vor einem Gesetz fürchtet,
macht es Sinn, es erst einmal zu lesen, denn dazu ists ja da
- zumindest, wenn man in einem Rechtsstaat lebt.
Also: Gräle, Himmelsscheiben, Archäopteryces und sonstige Schlacken liegen lassen und melden (Meldepflicht!),
Himmelssteine aufheben und uns und der MetSoc melden!
Frohes Finden!

Mettmann