
Huh, Bernd & Ingo,
bin schon ein bisserl erstaunt, denn sooo einfach scheint die Rechtslage keineswegs zu sein.
Es scheint nämlich rechtlich überhaupt nicht geklärt zu sein, was ein Meteorit überhaupt für eine Sache ist und folglich ist es doch gar nicht möglich, sich auf bestehende Regelungen zu berufen, noch hättmer irgendeine Präzedenz in Deutschland, wie ein Mett mal tatsächlich rechtlich behandelt wurde.
(und das is auch guuuut so).
Soweit ich es sehe, ist es rechtsverbindlich völlig ungeklärt, ob ein Meteorit ein Schatz ist, ein Bodenschatz, ein Kulturgut, ein archäologischer Gegenstand, ein mineralogisches Sammlungsstück, ein Sammelgut wie Beeren, Pilze oder Früchte, ein Fossil, ein Naturdenkmal, ein Bodendenkmal usw. usf. ja nicht einmal ob er ein Teil des Bodens/Grundstück ist oder nicht.
Daher ist es ziemlich müßig, über die Rechtslage zu spekulieren, welche Gesetze im Fall des Falles zur Anwendung kommen könnten und wie sich die Besitzverhältnisse darstellen.
(Daß dem so ist, ist im übrigen ein Zeichen der Vernunft, daß in den 200 Jahren die Leut sich hierzuland nie um einen Mett gestritten haben und sich immer geeinigt haben, ohne ein Gericht zu bemühen - auch ein starker Indikator fürs Stammbuch der Eiferer dafür, daß spezielle Meteoritengesetzgebungen rundheraus überflüssig sind und eher ein Fall für die Kuriositätenspalten in den Zeitungen).
Daß das keine Trivialität ist, sieht man daran, wie unbeholfen in manchen Ländern durch eilfertige Habenwollende Meteorite Gesetzen zugeschlagen werden, wo sie ihrem Wesen nach nicht hineingehören, allen voran Regelungen zu Archäologischen Grabungsgegenständen oder der Bodenschatz- und Ressourcenausbeutung.
Hier in D wissmer schlicht nicht, was ein Meteorit rechtlich ist.
Es scheint ja ein rechtsunverbindl. Gutachten des bayerischen Wirtschaftsministeriums zu geben zum Neuschwanstein I oder II, wonach des Zeigl zwar kein Schatzfund sei, aber "schatzähnlich" - dann haben wir aber für genau dieselbe Sache - den Neuschwanstein III das Urteil des Augschpurger Gerichts, allerdings nach österreichischem Recht, wonach der Neuschwanstein III definititiv kein Schatz sei. (weil keinen unbekannten Vorbesitzer, nicht im Verborgenen gelegen, nicht lange Zeit im Verborgenen gelegen).
Zudem Eigentum des Finders nach Tiroler Umweltgesetz, das die Entnahme von Steinen zu Sammelzwecken (von bestimmter Größe) ohne Bergungsgerät so erlaubt, daß der Finder alleiniger Eigentümer wird.
In Fronkreisch z.B. wird dem Vernehmen nach ein Meteorit immer Teil des Bodens, in Österreich indes hatte ja das Gericht die Ansprüche des Grundbesitzers abgelehnt, weil ein Meteorit kein Zuwachs des Grunzstücks sei usw. usf.
Daher denk ich, wird kein Landrat noch ein Kreisheimatpfleger, ja nicht mal das zuständige Landesministerium eine belastbare Auskunft geben können.
Und wenn man zurückschaut, da sind die Freunde der Geschichte der theutschen Meteorite gefragt, scheint es auch nie einen Zwist über Eigentum oder Aufteilung eines Mettfundes in D gegeben zu haben. Niwwa? Die Neuschwanensteine 1&2, da hat man sich einfach so geeinigt. Oder weiß jemand, ob für Inningen und Königsbrück, jetzt mal außer Acht gelassen, daß es sich um Fakefunde handelt, , daß irgendjemand Ansprüche gegenüber den Findern angemeldet hat? Ramsdorf scheint ja auch die Mainmass bei der Finderin geblieben zu sein, wo sie gestohlen wurde usw.
Wie man sich auch sonst schwer tut, irgendwo sonst auf der Welt rechtskräftige Urteile zu Mettfunden zu finden. (Weils a Schaaaß is, wie der Harald sagen tät).
Lorton scheinens sich ja irgendwie geeinigt zu haben. Brasilien weiß ich nicht, ob der Prozess stattfinden wird, wobei aber sogar das Ministerium abwinkt, daß die ins Feld geführten Gesetze nicht zutreffen. Oman, wurd ja nun fast 10 Jahr behauptet, daß alles illegal sei, von Suche, Aneignung und Export - nun scheint ja ein Urteil vorzuliegen - ich fänds übrigens wichtig, daß das im Wortlaut veröffentlicht wird - daß das Mumpitz war und die Gesetze, auf die sich berufen wurd, nicht zutreffen auf Meteorite. In Australien gabs glaub ich auch vor gar nicht so langer Zeit einen Streitfall zwischen Finder und Landeigentümer und schließlich noch der Tagish Lake Kasus, wo es allerdings nur um Export aber nicht um Eigentum ging.. aber mehr ist mir sonst nicht bekannt aus den letzten 50 Jahren - was ja auch zeigt, daß das ein absolutes Nichtthema ist und mangels Notwendigkeit Spezialgesetze überflüssig sind.
Und darüber hinaus, daß es - in Rechtstaaten zumindest - es zwar möglich sein kann, daß ein paar einzelne, "Gehört-jetzt-mir"-Enteignungsgesetze durchbringen können - diese aber unter Umständen, will sagen im Anwendungsfall ungültig sind, da sie gegen andere, höherrangige Gesetze verstoßen.
Iiiiiiinsofern kann man auch bei Dernbach sagen - nun mal ganz abgesehen davon, daß es in meiner ganz bescheidenen persönlichen Meinung, ein Blödsinn ist, sich einen Kopf zu machen, sondern man macht halt, als vernunftbegabte Menschen vorher was aus, wie sich das gehört und feddich -
nix gwiß woaß ma ned.
Wie man ja auch immer im Kopf behalten sollte, daß das ganze Meteoritenwesen 200 Jahr lang nicht nur auf das Allertrefflichste vollkommen ohne Gesetze funktioniert hat, sondern daß wir, die Wissenschaft, die Museen, die Privatsammelei und der Kommerz heute einfach nicht so fortgeschritten wären, hätte es früher solche Gesetze gegeben - denn es läßt sich relativ einfach historisch und ganz brandaktuell nachweise vermöge der Statistiken und Aufzeichnungen, daß diese Gesetze, wie sie heutzutage vielfach eingeführt sind und eingefordert werden, die Neufundraten drastisch verringern, die Chancen auf zeitnahe Funde nach Fällen minimieren und die Kosten für Meteorite für die öffentliche Hand sowie für die private aufs drastische erhöhen. (War schon immer so, ich sag nur Indien und 19.Jhdt. z.B. und Tagish und Canada z.B.).
Nun und das Gerede, daß es heutzutage ein Glücksrittertum gäbe und einen unanständigen Drang zur Profitmaximierung durch private Leut bei den Meteoriten, und daß es das früher nicht gegeben hat, ist auch ein Mumpitz. Der sich dito durch die historischen Aufzeichnungen sehr leicht rundheraus widerlegen läßt. Im Gegenteil, heute stellt sich die Situation hinsichtlich der Art der Funde, der Menge der Funde und der Kosten für die Meteorite für
alle beteiligten deutlich besser dar als zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt der 200jährigen Geschichte der modernen Meteoriterei.
Daher halt ich es auch eher für gefährlich, rechtliche Erwägungen, wie gut gemeint sie auch sein mögen, überhaupt ins Spiel zu bringen,
sondern man sollte einfach nicht dran rühren - denn die Erfahrungen die gemacht wurden sind ausreichend, um sagen zu können, daß jegliche Einführung von Gesetzen immer eine Verschlechterung für alle, einschließlich derer, die die Gesetze eingeführt haben, gezeitigt hat.
Und zum Kolloqium - also ehrlich, wenn die Gröfaze (finder nicht führer) tatsächlich was finden, und nur 60% behalten dürfen, (20% müßtens ja eh abgeben für die Klassi) jamei, dann schreims aufs Preisschuidl halt a Drittel mehr drauf - und schon könnens auch zum Suchen kommen.
Da brauchens sich auch nix denken, rein seelisch-moralisch, diese Verteuerung ist ja auch automatisch gang und gäbe in Ländern mit zu harschen Mettgesetzen und eine direkte Folge daraus und daher von Finder und Verkäufer nicht zu verantworten.

Mettmann