Und wenn er blüht und Früchte trägt, sieht das so aus:
https://www.izelplants.com/media/catalog/product/cache/4006dc204a03f7dbe5ca8614a5bb9090/a/c/actaea-pachypoda-17-kg_1_21.jpgDie Früchte darf der Immobilienbesitzer behalten, es sei denn, es ereignet sich ein sekundärer Hinüberfall auf das Nachbargrundstück...
Herrjeh, es ist rechtlich noch nicht behandelt worden, wie zu verfahren, wenn ein Subjekt in gutem Glauben einen Meteorit dahingehend inkorporiert, indem es ihn verzehrt hat.
Oder wenn jemand ein Wildtier erlegt, daß einen Meteoriten verschluckt hatte oder wenn ein Haustier einen von fremden Grund verspeist...
....
Wenn man sich mal eingehender mit spezifischen Meteoritengesetzen befaßt, kommt man unweigerlich zu dem Fazit,
daß es sich dabei - der Vorvorredner würde es ev. so ausdrücken - um ein ziemliches "Gezipfel" handelt.
Dieser schwedische Fall ist m.E. ein weiteres Beispiel dafür, daß es in gefestigten Rechtsstaaten keiner eigenen Meteoritengesetze oder - verordnungen bedarf, da ggfs. die Gerichte auch ohne solche zu vernünftigen und nachvollziehbaren Urteilen gelangen.
Soweit ich es beurteilen kann, sind die Herleitungen und die Begründungen in diesem Urteil nahezu inhaltsgleich zu jenen der Neuschwanstein-III-Causa.
Und sogar weiter: In einem Rechtsstaat kann es vorkommen, daß die Justiz unethische Meteoritenregelungen verwirft.
So geschehen in Kanada, wo die Kanadier ihre sittenwidrige Meteoritenhandhabung nach dem Tagish-Lake-Urteil revidiert hatten.
Nuju, denk ich an den letzten Südafrikaner oder an Teilgebiete Australiens, so ist zweifelhaft, ob die bei den Meteoriten rechtstaatlichen Prinzipien Rechnung tragen. Das Dumme ist, daß es eines konkreten Falls bedarf, damit Gerichte tätig werden können.
Und noch dümmer ist, daß die Mehrheit der Länder auf der Welt keine Rechtsstaaten sind...
Das ist das größte Hindernis in der Welt der Meteoriten für alle Parteien, auch für die unvernünftigsten.
Mahlzeit
